Entscheidungsvorlage - A 51/0176/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzstandort für den geschlossenen Bolzplatz Siegelallee; Antrag der SPD-Frakrtion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 16.04.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Herr Zohren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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23.05.2007
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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12.06.2007
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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23.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die Schaffung eines Ersatzstandortes für den
geschlossenen Bolzplatz
Siegelallee auf einer
Grünfläche am Sportplatz Robert-Schuman-Straße.
Der Kinder-und
Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund eines
Rechtsstreites mit anwaltlich vertretenen Bürgern wegen unzumutbarer
Lärmbelästigungen durch den 600 m² großen Bolzplatz Siegelallee, sind dort vom
Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen Lärmmessungen durchgeführt worden. Sie
hatten folgendes Ergebnis:
Der Bolzplatz
kann adäquat in den Ruhezeiten genutzt werden kann, wenn eine 4 m hohe und
70 m lange Mauer zur Wohnbebauung angelegt wird . Kosten ca. 150.000,- €
Selbst bei Berücksichtigung des Altanlagenbonus von 5 dB(A) liegen die Immissionen des Bolzplatzes immer noch über den Grenzwerten . Der Verkehrslärm ist nicht pegelbestimmend für das Wohnen an dieser Stelle. Von daher ist § 5 der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht anzuwenden.
Das Rechtsamt hielt daraufhin eine Schließung des
Platzes für unvermeidlich.
Aus diesem Grund wurde der Bolzplatz Siegelallee provisorisch
geschlossen. Die Bevölkerung wurde über diese Maßnahme durch Zeitungsartikel in der AZ und den
AN am 11.04.07 informiert.
Da für einen Bolzplatz in diesem Bereich
aber weiterhin Bedarf besteht, suchte die Verwaltung umgehend nach einem
Ersatzstandort. Hierfür ist ein Rasenplatz an der Robert-Schuman-Straße/Ecke
Siegelallee geeignet, der dem strittigen Bolzplatz an der Siegelallee quasi
gegenüber liegt.
Der Rasenplatz ist eingezäunter
Bestandteil einer großen
Sportanlage und kann unter der
Bedingung als Bolzplatz genutzt werden,
dass er einen eigenen
Zugang erhält und vom übrigen Sportplatzgelände abgetrennt
wird. Unter allen Umständen muss aus haftungsrechtlichen Gründen gewährleistet
sein, dass die Nutzer des Bolzplatzes den benachbarten Sportplatz nicht
benutzen. Hierzu ist ein ca. 105 m langer und 2 m hoher Zaun erforderlich, in
dem ein großes Tor für Unterhaltungsfahrzeuge und ein kleiner Zugang für die
Nutzer vorgesehen werden müssen. Weiterhin müssen 2 Bolzplatztore fest
installiert werden , da die beiden jetzigen transportablen Fußballtore des
Rasenplatzes vom Burtscheider TV
(Jugendfußballer) an anderer Stelle weiterbenutzt werden sollen. Ansonsten ist das Gelände zwar nicht zu 100% eben und nach starken
Regenfällen wegen fehlender
Drainage etwas länger feucht, was laut Einschätzung der Anwesenden aber einer
Nutzung als Bolzplatz nicht im Wege steht. Der neue Bolzplatz ist ebenfalls 600 m² groß.
Die Kosten für
die genannten Arbeiten und Installationen
betragen 7782,60-€ und setzen sich wie folgt zusammen:
105,00 m Ballfangzaun verzinkt Höhe 2,00m
errichten. je m 48,00€
5.040,00€
1,00 Stück Doppelflügelige Toranlage einbauen je
Stück 1.000,00€ 1.000,00€
2,00 Stück
vorhandene Jugendfußballtore vom
Bolzplatz
Siegelallee zum neuen
Standort
versetzen
je Stück 250,00€ 500,00-€
Nettosumme 6540,00-€
19%
MWST 1242,60-€
Bruttosumme 7782,60-€
Bewertung des Ersatzstandortes
lärmschutz-technischer und rechtlicher Sicht
Hierzu teilt der Fachbereich Umwelt mit:
Die dem
geplanten Bolzplatz direkt gegenüberliegenden Gebäude an der
Robert-Schuman-Straße, in dem früher die Aachen-Münchener Versicherung war und
heute das Staatliche Umweltamt
untergebracht ist, sind als Mischgebiet zu werten (60/55/45 dB(A)
Tag/Ruhezeit/Nacht). Von daher werden die Immissionsrichtwerte vor den
Gebäudefassaden eingehalten.
Darüber hinaus ist kein Immissionsort in der Nähe, der
schutzbedürftig ist.
Eine gesonderte
Berechnung erfolgte nicht, weil aufgrund der Ausbreitungsberechnungen des
alten Bolzplatzes die Abstände zur Einhaltung eines Immissionsrichtwertes
abgelesen wurden.
Ein Bolzplatz an
dieser Stelle ist somit aus lärmschutz-technischer und rechtlicher Sicht
unbedenklich.
Der Antrag der
SPD-Frakrtion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 16.04.2007 ist damit
abschließend behandelt.