Entscheidungsvorlage - A 52/0046/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachener Kinder lernen schwimmen - Ratsantrag der Fraktionen SPD und Grüne vom 09.01.2007 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt die Sportverwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit dem Stadtsportbund Aachen e.V. und der Vereinigung schwimmsporttreibender Vereine in Aachen (VSVA) ein Programm „Aachener Kinder lernen schwimmen“ zu entwickeln und freie Zeiten in den Lehrschwimmbecken an Schulen und in der Elisabethhalle (Kleine Halle) für diese Maßnahme zu nutzen.
In Vertretung
(Rombey)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ratsantrag ist in der Sitzung der Interfraktionellen Bäderkommission am 06. Juni 2007 beraten worden. Es bestand Einvernehmen in der folgenden Vorgehensweise:
Die Maßnahme „Aachener Kinder lernen schwimmen“ wird federführend dem Stadtsportbund Aachen e.V. übertragen. Gemeinsam mit der VSVA besorgt er die für die Maßnahme erforderlichen Übungsleiter/innen. Danach wird mit dem Sportamt und den Bezirksämtern Brand, Eilendorf und Kornelimünster/Walheim ermittelt, welche Übungsstunden in den Nachmittagsstunden und am frühen Abend bereitgestellt werden können. Der Freizeitgestalter des Sportamtes wird in einem gemeinsamen Gesprächstermin mit den Übungsleiter/innen eine „Richtschnur“ für die Kurse festlegen. Dadurch soll verhindert werden, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wann ein Kind erfolgreich schwimmen gelernt hat. Durch ein Rundschreiben an die Grundschulen und durch Initiative der Schulsportbeauftragten für die Grundschulen, Frau Scheidt, werden die Grundschulen eingehend informiert. Dabei sollen die Grundschulen angehalten werden, auch die OGS-Zeiten für diese Maßnahme einzubringen, damit auch die Kinder erfasst werden können, deren Familien nicht in der Lage sind, die Entgelte für die Kurse zu bezahlen. Ein Schwimmkurs soll insgesamt 15 Stunden dauern. Die Entgelte betragen 45,00 € pro Kind. Es wird kein zusätzliches Eintrittsgeld erhoben. Die Zuweisung der Schwimmzeiten wird an den Stadtsportbund Aachen e.V. erfolgen. Dadurch ist neben den organisatorischen Dingen gewährleistet, dass für die Kinder und die Übungsleiter/innen ein Versicherungsschutz besteht.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll nach den Herbstferien 2007 begonnen werden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen im lfd. Hausjahr
Finanzielle Auswirkungen im lfd. Haushaltsjahr ergeben sich nicht.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich nicht, da sich die Kurse über die Nutzungsentgelte finanzieren lassen.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
233,1 kB
|