Entscheidungsvorlage - A 20/0091/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt

1.         die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle             1.88400.53500.5 bzw. dem Produktsachkonto 010-130-020 5422002 „Rückzahlung von       Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten aus Vorjahren“ in Höhe von 47.638,77 € zu erteilen,

2.         die bereits genehmigten außerplanmäßigen Ausgaben für mehrere kleinere Erstattungen bei             der Haushaltsstelle 1.88400.53500.5 bzw. dem Produktsachkonto 010-130-020 5422002             „Rückzahlung von Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten aus Vorjahren“ in Höhe von             insgesamt 21.900,80 € zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt

1.         erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben bei der             Haushaltsstelle             1.88400.53500.5 bzw. dem Produktsachkonto 010-130-020 5422002             „Rückzahlung von Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten aus Vorjahren“ in Höhe von             47.638,77 €

2.         nimmt die bereits genehmigten außerplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle             1.88400.53500.5 bzw. dem Produktsachkonto 010-130-020 5422002 „Rückzahlung von       Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten aus Vorjahren“ in Höhe von insgesamt 21.900,80 €             zur Kenntnis.

 

 

 

Dr. Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 54 Absatz 1 LWG und § 2 Absatz 1 Nr. 6 Eifel-Rur VG obliegt dem Wasserverband Eifel-Rur für Abwasseranlagen, die für mehr als 500 Einwohner bemessen sind, die Beseitigung des Abwassers und die Behandlung des Schmutzwassers.

Alle Anlagen bzw. Anlagenteile werden vom Wasserverband Eifel-Rur übernommen.

Stichtag für die Übernahme war der 01.04.2003.

 

Im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers befindet sich das Erbbaurecht für das Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen e. V., welches damit auf den Wasserverband Eifel-Rur übergeht.

In der Zeit vom 01.04.2003 - 31.12.2006 sind für das o. a. Erbbaurecht Erbbauzinsen in Höhe von insgesamt 40.334,55 € vereinnahmt worden.

 

Das Gleiche gilt auch für verpachtete Flächen im Bereich der Gemarkungen Haaren, Eilendorf, Kornelimünster und Laurensberg.

Für die verpachteten Flächen wurden in der Zeit vom 01.04.2003 - 31.12.2007 Pachteinnahmen in Höhe von 7.304,22 € erzielt.

 

Die Gesamteinnahmen in Höhe von 47.638,77 € sind daher an den Wasserverband

Eifel-Rur zu überweisen.

 

Die Erbbauzinsen und Pachteinnahmen wurden zugunsten des Allgemeinen Grundvermögens vereinnahmt. Für die Erstattung der Erbbauzinsen sind eine Haushaltsstelle und Produktsachkonto einzurichten. Die Erstattung der Pachteinnahmen erfolgt über Haushaltsstelle 1.88400.53500.5 und Produktsachkonto 010 130 030 5911001. Ein Haushaltsansatz ist hier nicht eingeplant.

 

Zur Erstattung der Erbbauzinsen und Pachteinnahmen werden daher außerplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von insgesamt 47.638,77 € benötigt.

 

Zur teilweisen Deckung der außerplanmäßigen Mittel können Mehreinnahmen von ca. 6.200 € bei der Haushaltsstelle 1.88400.14500.7 bzw. dem Produktsachkonto 010 130 020 6411000 „Erbbauzinsen“ zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin können bei der Haushaltsstelle 1.88400.54210.3 bzw. dem Produktsachkonto 010 130 040 7241002 „Schnee- und Glatteisbeseitigung“ Mittel in Höhe von 41.438,77 € gesperrt werden. Eine dauerhafte Sperrung dieser Mittel ist von der Witterung bis zum Jahresende abhängig.

 

Da es sich um erhebliche Beträge i.S. des § 82 GO NRW a.F. handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das lfd. Haushaltsjahr ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 47.638,77 €.

Eine Teildeckung ist aus der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen.

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