Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 51/0192/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, die Gebäude in der Jackstraße 5 + 7 zur Nutzung als integrative Tageseinrichtung herzurichten und seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben bei Haushaltsstelle 9.46400.94290.1Umbau Jackstr. 5 und 7“  in Höhe von 79.200 € zu erteilen.

 

 

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung die Gebäude in der Jackstraße 5 + 7 zur Nutzung als integrative Tageseinrichtung herzurichten und erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben bei  Haushaltsstelle 9.46400.94290.1Umbau Jackstr. 5 und 7“  in Höhe von 79.200 € .

 

 

 

 

Dr. Linden

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen, beendet zum 31.07.2007 nach 10jähriger Nutzung den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder in den Gebäuden der Jackstraße 5 + 7 in Aachen-Brand.

 

Im 1997 mit dem Bundesvermögensamt abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag ist die Stadt eine Nutzungsbindung von 20 Jahren eingegangen mit der Auflage, dass die Bundesfinanzverwaltung als Verkäuferin berechtigt ist, andernfalls eine Nachzahlung in Höhe von 541.969,39 € zuzüglich 2prozentiger Verzinsung über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, gerechnet vom Tage des Kaufvertragsabschlusses, zu verlangen.

 

Um diese Nachzahlung zu vermeiden wurde seinerzeit durch den KJA ( 14.11.06 ) und dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss ( 12.12.06 )  beschlossen, die städtische Tageseinrichtung für Kinder „Am Reulert 89“ in die Gebäude Jackstraße 5 + 7 zu verlagern und  damit eine zweckentsprechende Weiternutzung zu gewährleisten.

 

Diese Tageseinrichtung arbeitet mit 2 integrativen Gruppen, so dass Umbaumaßnahmen in der Jackstraße daher zur Umrüstung zwingend erforderlich sind .

 

Durch E 26 wurden Umbaukosten in Höhe von 39.600 € je Gebäude ermittelt, insgesamt somit

79.200 €.

 

Diesen Kosten stehen die Vermeidung der vorstehend genannten Nachzahlung sowie zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf des Gebäudes „Am Reulert 89“ gegenüber.

 

Die Deckung erfolgt durch Einnahmen bei der Haushaltsstelle 9.88400.34000.0 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“.

 

Mittel für den Umbau sind im Haushaltsjahr 2007 nicht veranschlagt, so dass eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich ist.

 

Da es sich um eine erhebliche Mehrausgabe i.S. des § 82 GO NRW a.F. handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich.

 

 

 

Anlagen:

Kostenschätzung E 26

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 79.200,00 € im Vermögenshaushalt.

Ein Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich nicht.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

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Anlagen

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