Entscheidungsvorlage - FB 36/0154/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Verwaltung zu beauftragen:

1.       die Verträge mit der Verbraucher-Zentrale über die Fortführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldenberatung und der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen für die Jahre 2008 – 2010 abzuschließen,

2.       die erforderlichen Haushaltsmittel dem Vertrag entsprechend in den jeweiligen Haushalt einzustellen.

 

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung:

1.       die Verträge mit der Verbraucher-Zentrale über die Fortführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldenberatung und der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen für die Jahre 2008 – 2010 abzuschließen,

2.       die erforderlichen Haushaltsmittel dem Vertrag entsprechend in den jeweiligen Haushalt einzustellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

 

1. Allgemeine Verbraucherberatung und Schuldenberatung:

 

Bei der Verbraucherzentrale (VZ) handelt es sich um eine seit Jahren feste Einrichtung in Aachen, die aufgrund ihres Leistungsspektrums für die Aachener Bürger und Bürgerinnen mit bis zu 23.500 Beratungskontakten pro Jahr eine bedeutende Anlaufstelle darstellt. In den Jahresberichten und den Sitzungen des seit November 2005 gegründeten politischen Beirates der Verbraucherzentrale Aachen wurde und wird dies regelmäßig dokumentiert.

 

Die Kosten der Allgemeinen Verbrauchberatung in Aachen werden nach Abzug der Einnahmen zu 50%, die der Schuldnerberatung zu 100 % durch die Stadt Aachen finanziert.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 07.07.04 wurde 2004 zur Fortführung der Allgemeinen Verbraucherberatung und Schuldenberatung in Aachen ein Folgevertrag zur anteiligen Finanzierung der Beratungsstelle über 3 Jahre (bis 2007) abgeschlossen.  Dieser sah für die Sachkosten eine Festbetragsfinanzierung vor, mit der die bis dahin üblichen Nachzahlungen in Folge von Kostensteigerungen vermieden werden konnten. Für die Personalkosten wurde die Regelung dahingehend modifiziert, dass nur Mehrkosten infolge tarifbedingter Personalkostensteigerungen bei den Planstellen anteilig übernommen bzw. Einsparungen, etwa durch eine zeitweise Stellenvakanz- erstattet wurden.

 

Der bestehende Vertrag endet zum 31.12.2007.

 

Wegen der Bedeutung der bisherigen Zusammenarbeit wird sowohl seitens der Stadt Aachen als auch seitens der Verbraucher-Zentrale NRW entsprechend der Absichtserklärung im auslaufenden Vertrag eine Fortführung der Beratungsstelle und ihrer Arbeit in Aachen angestrebt. Dementsprechend ist beabsichtigt, für die Jahre 2008 – 2010 erneut einen Folgevertrag abzuschließen, dem das v.g. Finanzierungssystem weiterhin unverändert zugrunde liegt. Auf Grundlage der seitens der VZ vorgelegten Kostenkalkulation (liegt den Fraktionen vor) wurden daher zwischen der Stadt Aachen und der VZ Verhandlungen geführt.

 

Die aktuelle Sachkostenkalkulation der VZ alleine für die Allgemeine Verbraucherberatung zeigt, dass die VZ den Sachkostenansatz um jährlich ca 14 % (8.700 €) gesenkt hat.

 

Dennoch käme es insgesamt bei Vertragsabschluss ab 2008 mit 11.659 € pro Jahr  zu einer höheren Gesamtleistung der Stadt Aachen. Ursächlich für diese Mehrkosten sind nach Darstellung der VZ

neben der Reduzierung von Einnahmen um ca 1.250 €  und von internen Erstattungen um ca 2.500 € (jeweils bezogen auf den Anteil der Stadt Aachen) in erster Linie unabweisbare tarifbedingte Personalkostensteigerungen bei den Planstellen.


 

Hauptverantwortlich für die Personalkostenerhöhung sind bei den Planstellen die Überleitung der Beschäftigten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL), zusätzlich die dort festgeschriebenen Tarifsteigerungen in den Jahren 2008 (2,9%) und 2009 (2,5 %) sowie Mehrkosten aus einer Veränderung bei der Besetzung der Planstelle der Allgemeinen Verbraucherberatung infolge familienbedingter Entgeltanteile.  Darüber hinaus ist noch aus einer bereits in 2006 begonnen Altersteilzeit bis 2008 ein geringer Kostenanteil zu zahlen. Es sei darauf verwiesen, dass aufgrund ihrer Herkunft diese Mehrkosten auch unter den aktuellen Vertragsbedingungen zu erstatten wären bzw. dass –soweit die Gründe für die Mehrkosten bereits im laufenden Jahr vorliegen- mit einer Nacherstattung aus dem laufenden Vertrag zu rechnen ist.

 

Ferner wurde in einem Gespräch zwischen der Verwaltung und den politischen Vertretern der jeweiligen Fraktionen vereinbart, in Verhandlung mit der VZ die Möglichkeit zu prüfen , ob die Gesamtleistung der Stadt Aachen möglicherweise durch die Erhöhung der Einnahmen (Entgeltstruktur, andere Einnahmen, Beteiligungen) oder Erstattungsbeträge gesenkt werden könne.

 

Die VZ hat dazu ausführlich mit Schreiben vom 02.05.07 Stellung bezogen, welches vereinbarungsgemäß den politischen Vertretern der jeweiligen Fraktionen im Vorfeld ausgehändigt wurde. Seitens der VZ wird in dieser Hinsicht jedoch keinerlei Möglichkeit gesehen.

 

Schließlich muss nach darauf verwiesen werden, dass die auf Grund der vorliegenden Kostenkalkulation ausgewiesene Gesamtleistung der Stadt wie bisher die anteilige Kostenerstattung der Energieberatung für gemeinsam genutzte Infrastruktur berücksichtigt . Laut Kostenkalkulation der VZ beträgt dieser Erstattungsbetrag ca. 8.140 € jährlich. Sollte die Energieberatung nicht fortgeführt werden, bedeutet dies den Wegfall dieser Erstattungen und somit die Erhöhung des städt. Zuschussanteils für die Allgemeine Verbraucherberatung einschließlich Schuldenberatung zusätzlich um ca. 4.070 € jährlich.

 

Im übrigen wird der neu abzuschließende Vertrag auch weiterhin ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall festschreiben, dass der Kostenanteil, der nicht durch die Stadt zu erbringen ist, nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange aufgebracht werden kann.

 

Wegen der enormen Wichtigkeit und Bedeutung der Arbeit Verbraucherberatungsstelle in Aachen, die für die Aachener Bürger und Bürgerinnen eine anbieterneutrale und unabhängige Anlaufstelle ist, befürwortet die Verwaltung, einen weiteren Folgevertrag für die Fortführung der Arbeit der VZ in Aachen für die Jahre 2008-2010 abzuschließen.

 


2. Energieberatung:

Seit 1991 gibt es in Aachen die Energieberatung der VZ.  Auch sie stellt insbesondere mit Blick auf die vielfältigen Beratungsfelder eine wichtige Anlaufstelle für die Aachener Bevölkerung dar. Über die Schwerpunkte der Beratungsarbeit wurde zuletzt in der Sitzung des Umweltausschuss am 24.04.2007 berichtet.

 

Der laufende Vertrag für die Jahre 2005-2007 wurde auf der Basis eines über die Jahre gemittelten Kostenbetrages in Höhe von 53.120 € abgeschlossen wurde. Der städtische Anteil wurde für die Dauer der Vertragslaufzeit bis auf einen Restanteil von 9.824 € durch die STAWAG refinanziert.

 

Auch dieser Vertrag läuft zum 31.12.2007 aus.

 

Der städtische Anteil an den Kosten der Energieberatung beträgt 50 %. Anders als bei der Allgemeinen Verbraucherberatung und Schuldenberatung erfolgt aufgrund der Art der Landesförderung die Berechnung der städtischen Kostenbeiträge für die Energieberatung pauschal, d.h. die Kosten für die Personal-, Sach- und Gemeinkosten der aller Energieberatungsstellen der VZ in NRW werden pauschal und gleichmäßig auf die einzelnen Beratungsstellen und die jeweils beteiligten Kommunen umgelegt. Dabei sieht die Kalkulation für die Laufzeit der Verträge (i.d.R. 5 Jahren, in Aachen ausnahmsweise 3 Jahre) eine jährliche Kostensteigerungsrate vor, die gemittelt auf die einzelnen Laufzeitjahre verteilt wird.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch die Steigerung des städtischen Anteils um jährlich 3.980 € auf dann insgesamt 57.100 € in den Jahren 2008-2010 zu sehen: Hierbei handelt es sich nicht um außerordentliche Kostensteigerungen, sondern um die wegen der Dreijahreslaufzeit des Aachener Vertrages nicht berücksichtigten Kostensteigerungsraten für die Jahre 2008 und 2009, die ja bei den anderen Kommunen, die am Energieberatungsprojekt teilnehmen und seinerzeit einen Fünfjahresvertrag abgeschlossen haben, bereits eingerechnet waren. Somit entspricht der jetzt zu vereinbarende Betrag von 57.100 € dem Mittel aus den auf Basis der Kalkulation 2004 seinerzeit festgelegten Kostenbeträge für die Jahre 2008 und 2009 (56.300 € und 57.500 €) sowie für das Jahr 2010, für das die VZ den Kostenbetrag des Jahres 2009 (57.500 €) fortschreibt.

 

Zwischenzeitlich hat die STAWAG schriftlich eine Zusage zur anteiligen Kostenübernahme von

46.543 € pro Jahr (für die Jahre 2008-2010) erteilt. Infolge der Bereitschaft der STAWAG bei Abschluss eines Folgevertrages einen höheren Kostenanteil als bislang (43.296 € pro Jahr) zu übernehmen, würde der städtische Anteil damit bei Abschluss eines Fortführungsvertrages über weitere 3 Jahre 10.557 € betragen und somit die Steigerung des städtischen Anteils weitestgehend auffangen. 

 

Noch einmal wird darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss über die Fortführung der Energieberatung aufgrund der oben erwähnten Erstattungen in einem engen Zusammenhang mit der Höhe des Zuschusses für die Allgemeine Verbraucherberatung steht. Würde die Energieberatung in Aachen nicht fortgeführt, bedeutete das eine Erhöhung des Kostenbeitrags für die Allgemeine Verbraucherberatung um bis zu 4.060 € jährlich.

 

Seitens der VZ wurde zugesichert, dass unabhängig von anstehenden Änderungen bei der Landesförderung der Anteil der beteiligten Kommunen an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten wie bislang maximal 50 % der Gesamtkosten betragen und das bislang angebotene Leistungsspektrum der Energieberatung beibehalten werde. Darüber hinaus würde auch der künftige Vertrag wie bisher die Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechtes beinhalten für den Fall, dass der nicht durch die Stadt Aachen zu deckende Kostenbeitrag von 50 % nicht mehr oder nicht mehr vollständig erbracht werden kann.

Die Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW ergänzt sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG als auch das Projekt AltBauPlus. Während dort der Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung zu sehen ist, wird hier eine Energieberatung im klassischen Sinne angeboten. Die Verzahnung mit dem Projekt AltBauPlus wird auch durch den anteiligen Einsatz der Beratungskraft der Energieberatung gewährleistet. Die Verwaltung spricht sich daher auch im Falle der Energieberatung für den Abschluss eines Folgevertrages mit der VZ für die Jahre 2008-2010 mit einem jährlichen Kostenanteil von 57.100 € /Jahr aus (bei einer Kostenbeteiligung der STAWAG in Höhe von 46.543 €/Jahr) .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zu a): 145.159 €/Jahr sind bei der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2008 – 2010 zu berücksichtigen (133.500 €/Jahr in den Jahren 2005-2007)

 

Zu b): 57.100 €/Jahr sind bei der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2008-2010 zu berücksichtigen (53.120 €/Jahr in den Jahren 2005-2007). Der städtische Anteil beträgt dabei

10.557 €/Jahr für die Jahre 2008 – 2010 (9.824 €/Jahr in den Jahren 2005-2007)

 

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Zu b): Einnahmen zur Finanzierung der Energieberatung durch die STAWAG in Höhe von

46.543 €/Jahr für die Jahre 2008 – 2010 (43.296 €/Jahr in den Jahren 2005-2007)

 

 

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