Entscheidungsvorlage - FB 61/0584/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich nehmen den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kennt­nis.

Sie empfehlen dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht be­rücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Land­schaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.

 

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG  als Satzung zu be­schließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie  der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG als Satzung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt weist die nicht berücksichtigten Eingaben der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Träger öffentlicher Belange nach Abwägung aller privater und öffentlichen Belange zurück.

Darüber hinaus be­schließt er die  Änderung Nr.19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 ( 2 ) LG als Sat­zung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 dem Planungsausschuss bei einer Gegenstimme die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE  2008-Projektes “Pferdelandpark” empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2007 die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE  2008-Projektes “Pferdelandpark” beschlossen.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer und die berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden an dem Ände­rungsverfahren beteiligt. Ihnen wurden 4 Wochen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Eingaben sowie Stellungnahmen gegeben.

 

 

Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Beteiligung der Behörden:

 

A.. Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :

 

Es wurde keine verspätete Eingabe zum Verfahren von einem Grundstückseigentümer gemacht.

 

 

B.  Beteiligung der Behörden gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :

 

Im Rahmen des o.g. vereinfachten Änderungsverfahren zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen war den Trägern öffentlicher Belange bis zum 20.07.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

 

An dem vereinfachten Verfahren wurden insgesamt 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon hat neben den 6 Behörden, welche ihre Stellungnahme fristgerecht abgegeben haben , zwei (Wasserverband Eifel-Rur, BUND) ihre nicht fristgerecht abgegeben.

 

Die Eingaben sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

 

C. Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Als Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Eingaben und Stellungnahmen zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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