Entscheidungsvorlage - FB 61/0584/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen: vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planungsbereich des EUREGIONALE 2008-Projektes “Pferdelandpark” A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Grundstückseigentümer B. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange C. Empfehlung zum Satzungsbeschlusshier: verspätet eingegangene Eingaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/10 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2007
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen
Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich nehmen den Bericht
der Verwaltung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Sie empfehlen dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller
privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie
der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die
Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE
2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller
privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie
der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die
Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE
2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller
privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer
sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des
Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt
“Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt weist die nicht berücksichtigten
Eingaben der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Träger öffentlicher
Belange nach Abwägung aller privater und öffentlichen Belange zurück.
Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr.19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 ( 2 ) LG als Satzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 dem Planungsausschuss bei einer Gegenstimme die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE 2008-Projektes “Pferdelandpark” empfohlen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2007 die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE 2008-Projektes “Pferdelandpark” beschlossen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer und die berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden an dem Änderungsverfahren beteiligt. Ihnen wurden 4 Wochen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Eingaben sowie Stellungnahmen gegeben.
Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Beteiligung der Behörden:
A.. Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :
Es wurde keine verspätete Eingabe zum Verfahren von einem Grundstückseigentümer gemacht.
B. Beteiligung der Behörden gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :
Im Rahmen des o.g. vereinfachten Änderungsverfahren zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen war den Trägern öffentlicher Belange bis zum 20.07.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
An dem vereinfachten Verfahren wurden insgesamt 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon hat neben den 6 Behörden, welche ihre Stellungnahme fristgerecht abgegeben haben , zwei (Wasserverband Eifel-Rur, BUND) ihre nicht fristgerecht abgegeben.
Die Eingaben sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.
C. Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Als Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Eingaben und Stellungnahmen zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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35,4 kB
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