Kenntnisnahme - E 49/0005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Aachen soll Mitglied des Fördervereins NRW-Stiftung werdenAntrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 28.03.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Müller ; Frau Krott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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04.09.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.10.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt von einer Mitgliedschaft im Förderverein NRW-Stiftung abzusehen.
Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt von einer Mitgliedschaft im Förderverein NRW-Stiftung abzusehen.
In Vertretung
Rombey
Stadtdirektor
Erläuterungen
Erläuterungen:
FB 36 und E 49 nehmen zu o.a. Ratsantrag wie folgt Stellung:
Eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen würde pro Jahr bei 258.000 Einwohner 1.291,04 Euro (1/2 Eurocent je Einwohner) pro Jahr betragen, ein nicht ganz unerheblicher Betrag für eine letztlich freiwillige Leistung der Stadt, die der Stadt Aachen keinen direkten Vorteil bringt.
Laut Internetseite der NRW-Stiftung genießen die Mitglieder zwar Vorteile, wie dreimal pro Jahr das kostenlose Magazin der NRW-Stiftung, freien oder ermäßigten Eintritt in den Museen NRWs, Teilnahme an Exkursionen - Vorteile die für eine Kommune jedoch weniger von Bedeutung sind.
Förderzugang haben darüber hinaus nur private, ehrenamtlich-bürgerschaftliche Initiativen mit gemeinnützigen Zielen im Bereich der Stiftungszwecke; nicht dagegen jedoch Einzelpersonen (z.B. Stipendiaten, Autoren), öffentlich-rechtliche Institutionen (z.B. Kommunen) und erwerbswirtschaftlich tätige Organisationen.
Somit sind die Förderziele der NRWStiftung,
insbesondere auch im Bereich Natur- und Landschaftsschutz für die Stadt Aachen
selbst nicht realisierbar, da die Stadt keinen Förderantrag stellen kann.
Dies ergibt sich auch aus dem Satzungsauftrag der Stiftung, wonach u.a. die Bereitschaft von Bürgern und Gruppen zur Mitarbeit geweckt und gefördert werden soll, Förderprojekte umzusetzen und damit z.B. einen Beitrag dazu zu leisten, besondere unter Natur- und Landschaftsschutz stehende oder dafür geeignete Flächen von besondere Bedeutung für die Schönheit, Vielfalt und Geschichte des Landes NRW zu erhalten, zu pflegen und für die Öffentlichkeit erfahrbar zu machen.
Aus Sicht des FB 36 und des E 49 wird in einer Mitgliedschaft kein besonderer Mehrwert gesehen.
Bislang hat die NRWStiftung darüber hinaus auch ohne Mitgliedschaft der Stadt Aachen zwei Aachener Projekte, wie die Restaurierung des Marienschreins (Domkapitel = Antragsteller) und Varnenum in Aachen-Kornelimünster gefördert.
Aufgrund der Kosten von 1.291,04 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr für diese freiwillige Mitgliedschaft und der Tatsache, dass kein direkter Vorteil für die Stadt Aachen gegeben ist, weil sie ja selbst keinen Antrag stellen kann, sollte man von einer Mitgliedschaft absehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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463,3 kB
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