Entscheidungsvorlage - FB 61/0605/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 889

- Krefelder Straße / Stellplätze Tivoli - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 104 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 889- Krefelder Straße - Stellplätze Tivoli - in der vorgelegten Fassung.

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 104 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 die Verwaltung beauftragt, für das Vorhaben Krefelder Straße - Stellplätze Tivoli - einen Bebauungsplan zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend zu ändern.

Gleichzeitig hat er hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß

§ 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen, beschlossen.

Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 28.03.2007 diesem Beschluss angeschlossen.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 24.04.2007 bis zum 26.04.2007 stattgefunden. Die Bürgeranhörung fand am 24.04.2007 statt. Es waren ca. 17 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen.

Hauptthema für die Anwesenden war die Zerstörung der wertvollen Landschaft und damit die Zerstörung des Lebensraumes vieler verschiedener Tierarten. Außerdem wurden Befürchtungen wegen erheblicher Lärmbelastungen und Sicherheitsfragen bezüglich der verkehrlichen Erschließung geäußert. Darüber hinaus wurden weitere Fragen gestellt:

 

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit) beigefügt.

 

 

Beteiligung der Behörden

Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, wovon 9 abwägungsrelevante Stellungnahmen gesendet haben.

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden) beigefügt.

 

 

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden

Die Bürger sind entschieden gegen die Planung, da diese aus ihrer Sicht unzumutbare Lärmbelästigungen und Verschmutzungen befürchten.  Ebenso wird aus verkehrstechnischen Gründen, sowie aus Gründen des Tier- und Landschaftsschutzes die Einstellung der Planung gefordert.

 

Der Forderung zur Einstellung der Planung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden, da zum einen geeignete Maßnahmen ergriffen werden um den Sicherheitsbedarf der Anwohner und der JVA zu gewährleisten. Zum anderen sind keine wesentlichen Erhöhungen von Lärm- und Luftbelastungen prognostiziert. 

 

Die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.

 

Den Belangen der Behörden und Trägern öffentlicher Belange konnte entsprochen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend der geplanten Darstellung zu ändern und diese 104. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.

 

Des weiteren empfiehlt sie, den Bebauungsplan Nr. 889 - Krefelder Straße - Stellplätze Tivoli -  in der vorgelegten Fassung aufzustellen und öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Herrichtung der Stellplätze entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Diese werden von der APAG übernommen. Im Rahmen des Ausbaus der Zufahrtsstraße, der Signalisierung des Knotens und der Schaffung eines Gehweges, kommen auf die Stadt Aachen Kosten von 160.000 Euro zu. Mittel stehen in 2008 im Auftrag “Umsetzung Rahmenplanung Sportpark Soers” zur Verfügung.

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Anlagen

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