Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0151/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2006 - 2012; hier: Empfehlungsbeschlüsse für den Rat der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 40/2, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.08.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.08.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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|
|
12.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen den von der Verwaltung vorgelegten Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2006 – 2012 sowie die hierzu von der Verwaltung vorgelegten Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Sie empfehlen dem Rat der Stadt, den vorgelegten Schulentwicklungsplan zu beschließen mit den nachstehend aufgeführten Festlegungen:
zu I
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS am Römerhof |
|
3-zügig |
4 Gruppen |
KGS Bildchen |
Erhalt der Schule |
1-zügig |
2 Gruppen |
KGS Düppelstraße |
|
3-zügig |
3 Gruppen |
KGS Forster Linde |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
KGS Michaelsbergstraße |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
KGS Passstraße |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
EGS Annastraße |
|
3-zügig |
5 Gruppen |
GGS Am Lousberg |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
KGS Marktschule |
|
3-zügig |
5 Gruppen |
GGS Brander Feld |
|
2-zügig |
|
GGS Am Haarbach |
|
3-zügig |
3 Gruppen |
GGS Gut Kullen |
|
2-zügig |
5 Gruppen |
GGS Laurensberg |
|
3-zügig |
5 Gruppen |
KGS Horbach |
Erhalt der Schule |
1-zügig |
2 Gruppen |
KGS Kornelimünster |
Ausbau um einen Zug zum Schuljahr 2011/12 |
3-zügig |
|
GGS Brühlstraße |
|
3-zügig |
3 Gruppen |
KGS Luisenstraße |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
zu II
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS Barbarastraße |
Erhalt der Schule |
1-zügig |
2 Gruppen |
GGS Oberforstbach |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
zu III
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS auf der Hörn |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
KGS Beeckstraße |
Erhalt der Schule |
1-zügig |
3 Gruppen |
KGS Hanbrucher Straße |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
GGS Driescher Hof |
|
3-zügig |
3 Gruppen |
GGS Kronenberg |
Erhalt der Schule |
1-zügig |
2 Gruppen |
GGS Schönforst |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
GGS Richterich |
|
3-zügig |
3 Gruppen |
zu IV
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS Höfchensweg |
|
2,5-zügig |
|
KGS Karl-Kuck-Schule |
|
2-zügig |
|
KGS Birkstraße |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
GGS Am Höfling |
|
3-zügig |
5 Gruppen |
GGS Vaalserquartier |
|
2-zügig |
5 Gruppen |
GGS Walheim |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
zu V
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
A. von Reumont-Schule |
Erhalt der Schule |
2-zügig |
3 Gruppen |
Montess.-GS Reumontstr. |
Erhalt der Schule |
2-zügig |
3 Gruppen |
KGS Mataréstraße |
Erhalt der Schule |
2-zügig |
3 Gruppen |
Montess.-GS Mataréstr. |
Erhalt der Schule |
2-zügig |
|
zu VI
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
Montess.-GS Eilendorf |
Eine abschließende Aussage zur Zügigkeit kann erst nach Klärung des endgültigen Standortes gemacht werden. Bis dahin ® |
1-zügig |
|
zu VII
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS Feldstraße |
Erhalt der Schule |
1,5-zügig |
3 Gruppen |
GGS Eintrachtstraße |
auslaufende Auflösung ab Schuljahr 2008/09 gem. § 81 Abs.2 SchulG |
1-zügig |
2 Gruppen |
zu VIII
Schule |
Fortbestand/Bemerkungen |
Zügigkeit |
OGS-Kapazität |
KGS Am Fischmarkt |
|
2-zügig |
3 Gruppen |
GGS Gerlachschule |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
KGS Verlautenheide |
|
2-zügig |
4 Gruppen |
Der Rat der Stadt beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2006 – 2012 mit den von Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss empfohlenen Festlegungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dem Schulausschuss und dem Kinder- und Jugendausschuss wurden in ihrer gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007 die Stellungnahmen
► der Schulkonferenzen
► der Bezirksvertretungen sowie
► der unteren Schulaufsicht
vorgelegt. Diese Unterlagen sind Grundlage für die nachstehenden Ausführungen der Verwaltung. Die Ergebnisse dieser Stellungnahmen wurden als Lesehilfe in einer Übersicht zusammengefasst und den Ausschussmitgliedern ebenfalls übersandt. Diese Lesehilfe ist nochmals beigefügt.
Beigefügt sind lediglich die nachträglich eingegangenen Stellungnahmen der Schulkonferenzen der GGS Am Haarbach, der KGS Bildchen, KGS Hanbrucher Strasse und der KGS Luisenstrasse.
Wegen der Komplexität des Beratungsinhaltes haben beide Ausschüsse die Stellungnahmen und die Auswertung zunächst nur zur Kenntnis genommen, die abschließende Beratung erfolgt in der gemeinsamen Sitzung am 28.08.2007.
Seitens der Verwaltung werden nachstehende Erläuterungen zu den zu fassenden Beschlüssen gegeben:
I
Bei den nachstehend aufgeführten Schulen liegen zustimmende Beschlüsse der Schulkonferenzen zur vorgeschlagenen Zügigkeit und OGS-Kapazität vor, und zwar
KGS Am Römerhof
KGS Bildchen
KGS Düppelstraße
KGS Forster Linde
KGS Michaelsbergstraße
KGS Passstraße
EGS Annastraße
GGS am Lousberg
KGS Marktschule
GGS Brander Feld
GGS Am Haarbach
GGS Brühlstraße
GGS Gut Kullen
GGS Laurensberg
KGS Horbach
KGS Kornelimünster
KGS Luisenstrasse
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer I.
II
Die Schulkonferenz der KGS Barbarastraße begründet ausführlich den Erhalt als eigenständige Schule, geht aber nicht auf die vorgeschlagene Zweizügigkeit und OGS-Kapazität ein (S. 15-23 des Nachtrages zu den Erläuterungen zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007). Auch die Schulkonferenz der GGS Oberforstbach geht nicht auf die vorgeschlagene Zügigkeit und OGS-Kapazität ein ( S. 79-81 des Nachtrages zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007). Die städtische Schulverwaltung empfiehlt in beiden Fällen die Festsetzung entsprechend der im Entwurf des SEP unterbreiteten Maßnahmevorschläge (S. 201 bzw. S.146).
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer II.
III
Bei den nachstehend aufgeführten Schulen liegen abweichende Voten hinsichtlich der OGS-Kapazität vor. Hierzu hat die städtische Schulverwaltung sowohl in den Erläuterungen für die Sitzung am 29.05.2007 als auch in der Zusammenstellung aller Empfehlungen darauf hingewiesen, dass in den Planungsgrundsätzen hinsichtlich der OGS-Kapazität eine Öffnungsklausel enthalten ist, wonach eine Ausweitung der festgelegten OGS-Kapazität nur innerhalb des vorhandenen Raumbestandes - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von Klassenräumen - erfolgen kann. Die städtische Schulverwaltung schlägt deshalb vor, keine Änderung der vorgeschlagenen OGS-Kapazität vorzunehmen. Im Einzelnen handelt es sich hier um folgende Schulen:
KGS Auf der Hörn
KGS Beeckstraße
KGS Hanbrucher Straße
GGS Driescher Hof
GGS Kronenberg
GGS Schönforst
GGS Richterich
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer III.
IV
Bei den nachstehend aufgeführten Schulen liegen abweichende Voten hinsichtlich der empfohlenen Regelzügigkeit vor. Hierzu wird auf die grundsätzlichen Erläuterungen der städtischen Schulverwaltung zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 23.05.2007 verwiesen. Diese Erläuterungen sind nochmals beigefügt.
KGS Höfchensweg
Die Schulkonferenz der KGS Höfchensweg plädiert für eine Öffnung zur Dreizügigkeit. Eine Dreizügigkeit ist im Bestand nicht zu realisieren. Es stehen 10 Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume zur Verfügung. Es würden 2 Unterrichtsräume fehlen.
Die Schule wird entgegen der Prognose des SEP aufgrund neuerer Anmeldezahlen zum Schuljahr 2007/08 3 Eingangsklassen bilden und somit bis einschließlich Schuljahr 2009/10 mit 10 Klassen 2 ½ -zügig sein. Die Raumkapazität des Gebäudes lässt eine 2 ½ - Zügigkeit zu und entspricht den Vorgaben des Musterraumprogramms des MSW NW. Um den Schulleiter in die Lage zu versetzen, bereits sehr frühzeitig im Rahmen von Elterngesprächen auf gegebenenfalls notwendige Ablehnungen zum Schuljahr 2008/09 und 2009/010 hinweisen zu können, schlägt die städtische Schulverwaltung in Abänderung der bisherigen Empfehlung die Festlegung auf 2 ½ -Zügigkeit vor.
KGS Karl-Kuck-Schule
Die Schulkonferenz geht von zukünftig höheren Anmeldezahlen aufgrund von weiteren Neubaugebieten aus (S. 78 des Nachtrages zur TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007). Nach Abgleich mit neueren Anmeldezahlen verbleibt es für das Schuljahr 2007/08 bei den im SEP prognostizierten 2 Eingangsklassen. Aufgrund der prognostizierten Jahrgangsstärken können Schüler/-innen aus den von der Schulkonferenz benannten Neubaugebieten An der Unterbahn und Freunder Landstraße ohne zusätzliche Klassenneubildung aufgenommen werden. Von daher empfiehlt die städtische Schulverwaltung unter Hinweis auf die unter a) aufgeführten grundsätzlichen Bemerkungen der städtischen Schulverwaltung zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007 weiterhin die Festlegung der Zweizügigkeit.
KGS Birkstraße
Die Schulkonferenz verweist auf mögliche Zugänge aus dem Neubaugebiet Breitbenden. Wie bereits in den Erläuterungen zum SEP (Fazit und Ausblick, Seite 121) dargelegt, bleibt abzuwarten, inwieweit sich das Neubaugebiet Breitbenden auf die insgesamt rückläufigen Schülerzahlen im Prognosezeitraum trendmindernd auswirken wird, da derzeit noch keine gesicherten Angaben über den zeitlichen Ablauf der Bautätigkeit in diesem Neubaugebiet gemacht werden können. Auch nach neueren Anmeldezahlen verbleibt es für das Schuljahr 2007/08 bei den im SEP prognostizierten 2 Eingangsklassen. Von daher empfiehlt die städtische Schulverwaltung unter Hinweis auf die unter a) aufgeführten grundsätzlichen Bemerkungen der städtischen Schulverwaltung zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007 weiterhin die Festlegung der Zweizügigkeit.
GGS Vaalserquartier
Die Schulkonferenz verweist auf die künftig wegfallenden Schulbezirksgrenzen und die hierdurch möglichen Schülerzugänge und hat sich unter Hinweis auf die Gebäudekapazität für die Beibehaltung der Dreizügigkeit ausgesprochen. Ein Abgleich mit neueren Anmeldezahlen hat ergeben, dass auch für das Schuljahr 2007/08 entsprechend der Prognose des SEP nur 2 Eingangsklassen gebildet werden.
Wie in den Erläuterungen zum SEP (Seite 165) dargelegt, ist die vorgeschlagene OGS-Kapazität von 5 Gruppen unter Zugrundelegung der hierfür maßgebenden Planungsgrundsätze nur unter Berücksichtigung des Raumbedarfs bei Zweizügigkeit zu realisieren.
Von daher empfiehlt die städtische Schulverwaltung weiterhin die Festlegung auf Zweizügigkeit und der OGS-Kapazität auf 5 Gruppen.
GGS Am Höfling
Die Schulkonferenz hat sich unter ausführlicher Begründung (S. 2-6 des Nachtrages zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007) für die Beibehaltung der Vierzügigkeit und gegen die Festlegung der OGS-Kapazität von 5 Gruppen ausgesprochen. Wie die Schulkonferenz unter Ziffer 2 ihrer vg. Stellungnahme selbst ausführt, besteht an der Schule bei Vierzügigkeit eklatante Raumnot. Die nach dem Musterraumprogramm des MSW NW für eine vierzügige Grundschule erforderlichen 16 Unterrichtsräume und 4 Mehrzweckräume stehen nicht zur Verfügung. Es fehlen 3 Unterrichtsräume.
Wie sich das zukünftige Anmeldeverhalten der Eltern nach Aufhebung der Schulbezirke im Falle der GGS Am Höfling auswirken wird bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang wird auf die unter a) aufgeführten grundsätzlichen Bemerkungen der städtischen Schulverwaltung zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007 hingewiesen.
Entgegen der unter Ziffer 6 der Stellungnahme der Schulkonferenz dargelegten Sichtweise sieht die städtische Schulverwaltung als Folge der Festlegung der Dreizügigkeit nicht die Beendigung des gemeinsamen Unterrichtes, sondern allenfalls eine andere Organisationsform. Der gemeinsame Unterricht wird auch an zwei- oder dreizügigen Grundschulen durchgeführt.
Nach neueren Anmeldezahlen wird die Schule im Schuljahr 2007/08 entgegen der Prognose des SEP wieder 4 Eingangsklassen bilden und somit für das Schuljahr 2007/08 mit 15 Klassen weiterhin räumlich äußerst beengt sein. Bei festgelegter Dreizügigkeit wird die Schule im Schuljahr 2008/09 14 Klassen, in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 nur noch 13 Klassen bilden müssen und ab dem Schuljahr 2011/12 die Dreizügigkeit erreicht haben. Aus den o.a. Raumkapazitätsgründen spricht sich die städtische Schulverwaltung auch weiterhin für die Festlegung auf Dreizügigkeit aus. Aus den selben Gründen wird die Festlegung der OGS-Kapazität auf 5 Gruppen empfohlen.
GGS Walheim
Die Schulkonferenz bittet unter Hinweis auf steigende Schülerzahlen eine Option auf Dreizügigkeit vorzusehen. Auch aufgrund neuerer Anmeldezahlen wird es für das Schuljahr 2007/08 entsprechend der Prognose des SEP bei 2 Eingangsklassen bleiben. Nach Herrichtung der OGS-Räume stehen der Schule noch 8 Klassenräume und 3 Mehrzweckräume zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumkapazität und insgesamt rückläufiger Schülerzahlen spricht sich die städtische Schulverwaltung weiterhin für die Festlegung der Zweizügigkeit und der OGS-Kapazität von 3 Gruppen aus. Zudem wird auf die unter a) grundsätzlichen Bemerkungen der städtischen Schulverwaltung zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007 verwiesen.
Siehe zu den v.g. Schulen Beschlussentwurf unter Ziffer IV.
V
Zu den nachstehend aufgeführten Schulen sind im SEP strukturelle Überlegungen angestellt worden:
1. Alfred von Reumont-Schule /
Montessori-Grundschule Reumontstraße
Beide Schulen befinden sich in einem Schulgebäude. Die städtische Schulverwaltung hat in ihren Planungsaspekten zu beiden Schulen (S. 180 bzw. S. 183/184 des SEP) ihre Überlegungen zum Maßnahmevorschlag zur Zusammenlegung beider Schulen dargelegt. Mit Schreiben vom 23.05.2007 wurde beiden Ausschüssen unter anderem auch die Stellungnahme der unter Schulaufsicht übersandt, die dezidiert auf die besondere Situation dieser Schulen eingeht ( S. 105/106 der Erläuterungen zur gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007). Wie mit Schreiben vom 23.05.2007 zu den Erläuterungen zu TOP 4 der gemeinsamen Sitzung den Mitgliedern beider Ausschüsse dargelegt, bleibt die städtische Schulverwaltung grundsätzlich bei ihren konkreten Maßnahmevorschlägen, empfiehlt aber, die Auswirkungen des Wegfalls der Schulbezirke abzuwarten und diese auszuwerten. Von daher wird zunächst der Fortbestand beider Schulen vorgeschlagen unter jeweiliger Festlegung auf Zweizügigkeit und der OGS-Kapazität auf 3 Gruppen.
Auf die ausführlichen Stellungnahmen beider Schulkonferenzen wird verwiesen (S.11/12 und S.49-56 der Erläuterungen zur gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007).
2. KGS Mataréstraße / Montessori-Grundschule
Mataréstraße
Die Ausführungen zu Ziffer 1 gelten gleichermaßen (s. S. 237 und 240/241 des SEP). Auch hier wird zunächst der Fortbestand beider Schulen vorgeschlagen unter jeweiliger Festlegung auf Zweizügigkeit. In Bezug auf die KGS Mataréstraße wird die OGS-Kapazität von 3 Gruppen vorgeschlagen. Da die Schulkonferenz der Montessori-Grundschule Mataréstraße nicht die Errichtung der OGS beschlossen hat und die Bewilligung von Bundesmitteln für die Errichtung von OGS-Räumen für diese Schule nicht mehr möglich ist, wird von einer Festlegung der OGS-Kapazität Abstand genommen. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit zukünftig auch hier ggf. die OGS realisiert werden kann.
Auf die ausführlichen Stellungnahmen beider Schulkonferenzen wird verwiesen (S.58 – 72 der Erläuterungen zur gemeinsamen Sitzung am 29.05.2007).
Siehe zu den v.g. Schulen Beschlussentwurf unter Ziffer V.
VI
Montessori-Grundschule Eilendorf
Die Schulkonferenz verweist auf die äußerst beengten Raumverhältnisse am Standort Kaiserstraße und plädiert für eine deutliche Verbesserung der Raumsituation, die dann auch eine Ausweitung auf zwei Züge und Realisierung eines Betreuungsangebotes zuließe. Hierzu wird auf die ausführliche Darlegung der Situation bzw. Problematik in den Planungsaspekten durch die städtische Schulverwaltung (S.130/131 SEP) verwiesen. Nach Auffassung der städtischen Schulverwaltung sollte eine endgültige Festlegung der Zügigkeit erst nach Vorlage des Gutachtens zum SEP SI/SII und der hiermit verbundenen Entscheidung über den künftigen Standort der Schule getroffen werden. Bis dahin wird die Festlegung der Einzügigkeit vorgeschlagen.
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer VI.
VII
KGS Feldstraße /GGS Eintrachtstraße
Hierzu wird auf die Ausführung zum Planungsbereich 3 (S.218/219 SEP) und Planungsbereich 4 (S. 263/264 SEP) verwiesen. Im Ergebnis ist der Erhalt der KGS Feldstraße notwendig, um bei auslaufender Auflösung der GGS Eintrachtstraße die dortigen Schüler zumindest teilweise aufnehmen zu können.
Die Schulkonferenz der KGS Feldstraße hält eine Festlegung der 1½-Zügigkeit für zu eng gefasst und plädiert für die Ausweitung der Zügigkeit auf 2 Züge vor dem Hintergrund wegfallender Schulbezirke. Ebenfalls wird die Erhöhung der OGS-Kapazität von 2 auf 3 Gruppen als notwendig angesehen. Nach den Schülerentwicklungszahlen wird die Schule einzügig bleiben. Von der Raumkapazität her kann die Schule 1½-zügig geführt werden. Die städtische Schulverwaltung empfiehlt daher weiterhin den Erhalt der Schule und die Festlegung der 1½-Zügigkeit, um Schüler/-innen aus der GGS Eintrachtstraße aufnehmen zu können.
Wie im Fazit zum Planungsbereich 4 zum Ausdruck gebracht, geht die städtische Schulverwaltung davon aus, dass sich der OGS-Bedarf bei Auflösung der GGS Eintrachtstraße entzerrt, so dass es sinnvoll erscheint, die OGS-Kapazität auf 3 Gruppen an der KGS Feldstraße festzulegen. Zu diesem Zweck wird der 3-Raum-Pavillon saniert. Im Bedarfsfall kann von der Raumkapazität her noch eine dritte OGS-Gruppe errichtet werden.
Die Schulkonferenz der GGS Eintrachtstraße spricht sich unter Hinweis auf die über 2 km entfernt gelegenen Gemeinschaftsgrundschulen GGS Am Lousberg und GGS Am Haarbach für den Erhalt der GGS Eintrachtstraße als dauerhauften Teilstandort der KGS Feldstraße aus. Sie bittet den Schulausschuss, den Beschluss zur auslaufenden Auflösung auszusetzen und das zukünftige Anmeldeverhalten nach Wegfall der Schulbezirke zu beobachten. Die untere Schulaufsicht spricht sich ebenfalls für den Erhalt der GGS Eintrachtstraße als dauerhaften Teilstandort der KGS Feldstraße aus. Seitens der städtischen Schulverwaltung wird dem gegenüber auch weiterhin eine auslaufende Auflösung der GGS Eintrachtstraße ab dem Schuljahr 2008/09 empfohlen. Auf Hinweis der Bezirksregierung Köln sollte auf die Bildung eines Teilstandortes verzichtet werden, da dieser Teilstandort nur von relativ kurzer Dauer wäre, nach der Intention des SchulG NW Teilstandorte aber langfristig angelegt wären. Bezüglich der Leitung dieses Standortes könnte, wie bisher auch schon von der unteren Schulaufsicht verfügt, diese weiterhin durch die Leiterin der KGS Feldstraße wahrgenommen werden. Die OGS-Kapazität sollte für die Dauer der Nutzung des Schulgebäudes Eintrachtstraße wie vorgeschlagen auf 2 Gruppen festgelegt werden.
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer VII.
VIII
Die Schulkonferenzen der KGS Am Fischmarkt, GGS Gerlachschule und KGS Verlautenheide haben bislang keine Stellungnahmen abgegeben. Sie wurden durch die städtische Schulverwaltung hieran erinnert. Dabei wurde den Schulen mitgeteilt, dass, falls keine Reaktion erfolgt, die städtische Schulverwaltung den beiden Ausschüssen bzw. dem Rat die im Entwurf des Schulentwicklungsplanes gemachten Maßnahmevorschläge zur Beschlussfassung empfiehlt. Hierzu wird in der Sitzung berichtet.
Siehe hierzu Beschlussentwurf unter Ziffer VIII.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen können zur Zeit noch nicht im Detail ermittelt werden. Grundsätzlich werden durch die Festlegung von Zügigkeiten bauliche Erweiterungen vermieden. Im Falle der auslaufenden Auflösung der GGS Eintrachtstraße würde das Gebäude als Schulgebäude für städtische Schulen nicht mehr benötigt und damit auch nicht mehr den Etat der städtischen Schulverwaltung belasten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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