Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0168/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Umweltausschuss

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 45.000,00 € zur Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens für das Forstamt zu erteilen.

 

 

In Vertretung

 

 

Nacken

(Beigeordnete)

 

 

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 45.000,00 € zur Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens für das Forstamt zu erteilen.

 

In Vertretung

 

 

Grehling

(Beigeordnete)

 

 

Rat

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 45.000,00 € zur Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens für das Forstamt.

 

 

 

Dr. Linden

(Oberbürgermeister)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der alte Pritschenwagen (Anschaffungsjahr 1998) des Forstamtes Aachen muss noch in diesem Jahr durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Für diese Ersatzbeschaffung werden Ausgaben in Höhe von 45.000 Euro anfallen, die aus in diesem Jahr nicht mehr benötigten Mitteln bei der Haushaltsstelle 9.61000.95200.1 „Grauenhofer Weg, Umsetzung naturschutzfachlicher Festsetzungen“ gedeckt werden können.

 

Fachliche Begründung:

Die Ersatzbeschaffung ist erforderlich, da das Fahrzeug im Betriebshof des Gemeindeforstamtes nahezu täglich für die Verrichtung verschiedenster, zum Großteil pflichtiger Aufgaben, genutzt wird:

 

In erster Linie dient der Pritschenwagen der Entsorgung von Abfall im Aachener Wald. Angefahren werden sowohl die Waldparkplätze als auch die dezentral aufgestellten Müllbehälter im Aachener Wald. Hinzu kommt die Entsorgung wilden Mülls in Form von Hausmüll, Bauschutt, Stall- und Gartenabfällen.

Des weiteren wird das Fahrzeug zum Transport von diversen großen Geräten (Pflanz- und Freischneidegeräte), Jagdeinrichtungen (v.a. Hochsitze) und sperrigen Gegenständen (Erholungseinrichtungen wie Bänke und Wegweisertafeln, Benzincontainer u. ä.) eingesetzt. Für kleinere Wegeunterhaltungsmaßnahmen transportiert der Betriebshof auch Wegebaumaterial mit dem Pritschenwagen.

 

Laut §32 LFoG i.V.m. §31 LFoG ist der Kommunalwald verpflichtet, die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist das Vorhalten und die Instandhaltung von Erholungseinrichtungen (Beschilderungen, Bänke, Schutzhütten u.a.m.) zu nennen; diese Aufgaben werden durch den Betriebshof des Gemeindeforstamtes Aachen wahrgenommen. Weitere gesetzliche Grundlagen für die oben genannten Arbeiten finden sich im Bundesjagdgesetz (Vorhalten von Jagdeinrichtungen) sowie in § 1b LFoG, in dem die bedarfsgerechte Wegeerschließung als Grundlage für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft genannt wird.

 

Dringlichkeit und wirtschaftliche Betrachtung:

In den vergangenen 12 Monaten war der Pritschenwagen sechsmal in der Werkstatt und es sind Instandhaltungskosten in Höhe von 5.555 Euro angefallen. Beispielsweise mussten das Lenkgetriebe und die Antriebswelle des Fahrzeuges ersetzt werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Reparaturanfälligkeit des Fahrzeuges mit fortschreitendem Alter rapide zunimmt, das Fahrzeug vermehrt ausfällt und somit eine dauerhafte, vor allem aber verlässliche Nutzung nicht gegeben ist. Dem Forstamt steht kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, mit dem die Arbeiten alternativ ausgeführt werden könnten. Die dauerhafte Aufgabenerfüllung würde somit nicht mehr sichergestellt werden können.

 

Auch aus kostenwirtschaftlicher Sicht ist die Ersatzbeschaffung eines neuen Pritschenwagens unumgänglich. Laut Bewertungsrichtlinien NKF wird für einen Pritschenwagen bei durchschnittlicher Belastung eine Nutzungsdauer von 8 Jahren unterstellt. Das Fahrzeug ist trotz der überdurchschnittlichen Belastung infolge zahlreicher Geländefahrten nun seit 9 Jahren im Einsatz. Die oben genannten Instandhaltungskosten übersteigen deutlich die ursprünglichen Abschreibungskosten des Altfahrzeuges von 2.283 Euro.

 

Besondere Anforderungen an das Fahrzeug - Mindestausstattung

Aufgrund der verhältnismäßig schweren Zugänglichkeit der Zielorte sollte das Fahrzeug über einen Allradantrieb und mehr Bodenfreiheit verfügen. Des weiteren sollte aus Gründen der Arbeitshygiene und der Arbeitssicherheit eine Kippvorrichtung vorhanden sein, damit die Mitarbeiter des Forstamtes nicht mehr mit gefährlichen Gegenständen (z. B. Spritzbestecke) oder wenig hygienischen Abfällen (z. B. wild gelagerter Pferdemist) in direkten Kontakt kommen. Die Zuladung des Fahrzeug müsste von derzeit 1100 kg auf ungefähr 2500 kg erhöht werden; hierdurch ließe sich die Anzahl der Fahrten v.a. im Bereich Wegebau verringern. Die Personalkapazitäten würden somit effizienter eingesetzt.

 

Finanzielle Auswirkung/Abwicklung:

Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens betragen einmalig 45.000 Euro.

Gedeckt werden können diese aus in diesem Jahr nicht mehr benötigten Mitteln bei der Haushaltsstelle 9.61000.95200.1 „Grauenhofer Weg, Umsetzung naturschutzfachlicher Festsetzungen“.

 

Da es sich insgesamt um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (alte Fassung) handelt, ist vor der Genehmigung die Zuständigkeit des Rates erforderlich.

 

Darüber hinaus werden Einnahmen aus dem Verkaufserlös des alten Pritschenwagens erwartet. Für  das alte Fahrzeug kann voraussichtlich noch ein Verkaufserlös in Höhe von rund 2.500 Euro erzielt werden. Dadurch kann ein Teil der Anschaffungskosten, wenn auch nur ein geringer Teil, refinanziert werden.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das lfd. Haushaltsjahr ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 45.000,00 €.

Eine Deckung ist aus der Sachverhaltsdarstellung ersichtlich.

Finanzielle Auswirkung für Folgejahre ergeben sich nicht.

 

Einnahmen aus dem Verkauf des alten Pritschenwagens sind in Höhe von 2.500,00 € zu erwarten.

 

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