Empfehlungsvorlage (inaktiv) - BA 0/0012/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsführung im Bereich Hangeweiher, Yorckstraße, Kaiser Friedrich Allee, Aachener und Münchener Alleea) Ratsantrag von Ratsfrau Oleschinski vom 29.01.2004, Nr. 367/14b) Eingaben von Frau Mathilde Tauscher und Herrn Bernd Tauscher vom 19.09.2003, 21.11.2003 und 28.01.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2004
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf Bezirksvertretung
Aachen- Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsführung in den Straßen rund
um den Hangeweiher (Yorckstraße, Kaiser Friedrich Allee, Aachener und Münchener
Allee)zur Kenntnis.
Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsführung in den Straßen rund um den Hangeweiher
(Yorckstraße, Kaiser Friedrich Allee, Aachener und Münchener Allee) zur
Kenntnis. Die Anträge von Frau Mathilde Tauscher und Herrn Bernd Tauscher vom
19.09.2003, 21.11.2003 und 28.01.2004 sowie der Ratsantrag von Frau Claudia
Oleschinski gelten als erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ratsantrag von
Ratsfrau Oleschinski vom 29.01.2004, Nr. 367/14
Der
Verkehrsmanagementausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.05.2003 beschlossen,
das Verbot der Einfahrt in die Kaiser-Friedrich-Allee/ Ecke Aachener und
Münchener Allee in Fahrtrichtung Yorckstraße aufzuheben und das
Verkehrsaufkommen vor und nach der Änderung zu dokumentieren. Die
Verkehrsführung wurde am 24.06.2003 geändert. Am 24.06.2003 wurde auf
vorhergehenden Beschluss der Bezirksvertretung Aachen- Mitte die
Einbahnregelung in der Yorckstraße aufgehoben.
Bereits mit
Beschluss des Verkehrsmanagementausschusses vom 22.11.2001 bestätigt durch
Beschluss vom 10.10.2002 wurden die Einbahnregelungen in Aachener und Münchener
Allee und Kaiser Friedrich Allee aufgehoben, weil aufgrund der ausreichenden
Fahrbahnbreiten keine Notwendigkeit für entsprechende verkehrsrechtliche
Beschränkungen mehr bestand und die ASEAG die Fahrtroute der Linie 2 in
Richtung Außenring auf diesen Straßenzug verlegen wollte.
Mit Datum vom
03.06.2003 hat der Verkehrsmanagementausschuss beschlossen, einen
Fußgängerüberweg in der Aachener und Münchener Allee auf Höhe des Eingangs zum
Kaiser Friedrich Park in die Prioritätenliste für Querungshilfen aufzunehmen.
Am 11.12.2003 wurde die Einstufung in der Prioritätenliste vorgenommen. Im
Rahmen der haushaltstechnischen Möglichkeiten erfolgte die Ausführung der
Maßnahme im Oktober 2004.
Zusammengefasst
sind bei Zählungen (jew. 7-19h) folgende Verkehrsmengen ermittelt worden:
a) vor
Aufhebung Einbahnregelung AM- Allee
- Kaiser Friedrich
Allee Richtung
AM- Allee am 26.11.2002 1145
KFZ
- Im Brockenfeld Richtung
AM- Allee am 26.11.2002 2749
KFZ
- AM- Allee Richtung
Goethestraße am 26.11.2002 3894
KFZ
b) nach
Aufhebung Einbahnregelung AM- Allee
- AM- Allee Richtung
Goethestraße 20.05.2003 3775
KFZ
- AM Allee Richtung Im
Brockenfeld 20.05.2003 211
KFZ
c) nach
Aufhebung Einbahnregelung Yorckstraße und nach Aufhebung Sperrung Kaiser
Friedrich Allee
- AM- Allee Richtung
im Brockenfeld am 01.10.2003 474
KFZ
- Yorckstraße Richtung
Maria Theresia Allee 27.01.2004 514
KFZ
- Yorckstraße Richtung
Kaiser Friedrich Allee 27.01.2004 215
KFZ
Aus Sicht der
Verwaltung hat sich die Verkehrsführung in den betreffenden Straßen bewährt,
weil es keine Störungen des Linienverkehrs mehr gegeben hat. Außerdem hat sich
die Erreichbarkeit innerhalb der großen Tempo 30 Zone verbessert, so dass den
Verkehrsteilnehmern unnötige Umwege erspart werden.
Die Zunahme des
Verkehrsaufkommens in der Aachener und Münchener Allee betrug nach Aufhebung
der Einbahnregelung und vor Öffnung Kaiser Friedrich Allee/ Yorckstraße nur 92
KFZ. Darin ist der Anteil des Linienbusverkehres (50) enthalten.
Die zusätzliche
Verkehrsbelastung in der Aachener und Münchener Allee beträgt nach den
Zählergebnissen heute 355 KFZ (7- 19h), davon 50 Busse, wobei die Verringerung
der Verkehrsmengen in Fahrtrichtung Goethestraße berücksichtigt wurde, da
Zielverkehre, z.B. zur Waldorfschule, teilweise ihre Route geändert haben. Die
Verkehrsverminderung in anderen Straßen, z.B. Hermann Löns Allee und Am
Hangeweiher, lassen sich mangels Verkehrszählungen nicht beziffern.
Das
Verkehrsaufkommen in der Yorckstraße hat sich erhöht. Im Vergleich zu anderen
Straßen in Tempo 30 Zonen ist es aber mit 729 KFZ (7-19h) immer noch als gering
einzustufen. Da keine Unfallauffälligkeit besteht, die neue Rechts- vor Links
Regelung Ecke Colynshofstraße an dieser Stelle zu einer Verkehrsberuhigung
beiträgt, die durch Fahrbahnrandparken der Anwohner noch verstärkt werden kann,
und die Verkehrsbelastung keinesfalls unzumutbar hoch ist, besteht aus Sicht
der Verwaltung kein weiterer Handlungsbedarf.
In der Aachener
und Münchener Allee wurde zwischenzeitlich ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
auf Höhe des Parkeinganges unmittelbar neben den Bushaltestellen eingerichtet.
An dieser Stelle überqueren die meisten Fußgänger die Fahrbahn. Dadurch hat
sich die Schulwegsituation im Umfeld der Walldorfschule erheblich verbessert.
Zwischenzeitlich (Sommer 2004) wurde in der Anton Kurze Allee, in der sich der
Hauptzugang zum Gebäude und die Schulbushaltestellen befinden, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgeschildert (bisher 50 km/h). Im
Bereich des Nebeneinganges in der Aachener und Münchener Allee gilt tagsüber
zur Verbesserung der Sichtbeziehungen ein Haltverbot.
Bei einer
Geschwindigkeitsmessung in der Aachener und Münchner Allee am 21.05.2003 wurde
eine Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge von 32,6 km/h festgestellt.
Dies ist durchaus vergleichbar mit anderen Straßen in Tempo 30 Zonen und
keinesfalls besorgniserregend. Die Fahrgeschwindigkeit dürfte sich durch die
Einführung des Zweirichtungsverkehres verringert haben.
Geschwindigkeitsmessungen wurden und werden zur Schulwegsicherung in der Allee
durchgeführt. Durch eine gezielte Verkehrsüberwachung kann die Verwaltung das
teilweise noch praktizierte Parken zwischen den Alleebäumen weiter zugunsten
des Fahrbahnrandparken reduzieren.
Eingaben von
Frau Mathilde Tauscher und Herrn Bernd Tauscher vom 19.09.2003, 21.11.2003 und
28.01.2004
a) Einrichtung von
Bewohnerparkzonen in den Straßen Kaiser Friedrich Allee, Im Brockenfeld und
Maria Theresia Allee
b) Abknickende
Vorfahrt an der Einmündung Kaiser Friedrich Allee/ Im Brockenfeld
c) Wiedereinführung
der alten Einbahnstraßenregelung für die Aachener und Münchener Allee für den
Individualverkehr
In seiner
Sitzung am 03.02.2004 hat der Bürger- und Beschwerdeausschuss folgenden
Beschluss gefasst:
Der Bürger- und
Beschwerdeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
verweist den Antrag auf Einrichtung einer Bewohnerparkzone sowie die ergänzende
Eingabe der Eheleute Tauscher einstimmig zur weiteren Beratung an die
Bezirksvertretung Aachen- Mitte und den Verkehrsmanagementausschuss.
Des Weiteren
stellt der Ausschuss fest, dass dem Antrag auf Einrichtung einer abknickenden
Vorfahrt im Einmündungsbereich Kaiser Friedrich Allee/ Im Brockenfeld/ Aachener
und Münchner Allee nicht entsprochen werden kann, weil die verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Dieser Antragsbestandteil gilt als
erledigt.
Zu a)
Die Straßenverkehrsordnung
(StVO) ermöglicht die Einrichtung von Bewohnerparkvorrechten in Bereichen, in
denen mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen
Parkdruckes die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer
Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden.
Der
angesprochene Straßenzug liegt in einer Stadtrandlage, für die es keine
Vorplanung zum Bewohnerparken gibt. Es handelt sich nicht um ein
innerstädtisches Quartier im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften,
da über Kaiser Friedrich Allee und Im Brockenfeld fast ausschließlich Häuser
mit wenigen Wohneinheiten und eigenen Stellplätzen erschlossen werden. Die
meisten Bewohner sind für sich selbst nicht auf öffentlichen Parkraum
angewiesen. Außerdem könnten auf einigen Grundstücken zusätzliche Parkplätze
eingerichtet werden. In der Maria Theresia Allee nimmt die Dichte der
Wohnbebauung kontinuierlich in Richtung Außenring ab.
Über die
angrenzende Aachener und Münchener Allee werden überhaupt keine Wohneinheiten
erschlossen. Neben einem Bürokomplex werden Grundstücke der Aachener und
Münchener Versicherung und die Waldorfschule erschlossen. Im Verhältnis zu
anderen Straßen ist das Parkplatzangebot dort großzügig, da Aachener und
Münchner Allee und Kaiser Friedrich Allee nur einseitig bebaut sind. Auf der
anderen Straßenseite befindet sich der Kaiser Friedrich Park (Hangeweiher). In
der Maria Theresia Allee nimmt der zunächst hohe Parkdruck ab Ecke Habsburger
Allee in Richtung Außenring kontinuierlich ab.
In den
letzten Jahren hat sich der Parkdruck in allen Randlagen verstärkt, da die
Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt zu einer Verdrängung der Fahrzeuge
geführt hat. Insbesondere in den unmittelbaren Randlagen zu den Parkzonen ist
der Parkdruck sehr hoch und nimmt dann in der Regel kontinuierlich nach außen
hin ab. Die genannten Straßen grenzen nicht unmittelbar an eine Parkzone an.
Außerdem befinden sich dort kaum Geschäfte oder andere Gewerbebetriebe mit
einem erhöhten Kurzzeitparkbedarf. Im Vergleich zu anderen innerstädtischen
Gebieten, für die Vorplanungen in der Vergangenheit durchgeführt worden, sind
die Verhältnisse rund um den Hangeweiher akzeptabel, so dass aus Sicht der
Verwaltung zur Zeit kein Handlungsbedarf im Sinne einer Bewohnerbevorrechtigung
besteht. Haushaltsmittel für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind zur
Zeit nicht eingeplant.
Eine
isolierte Betrachtung einzelner Straßen macht aus gesamtstädtischer Sicht
keinen Sinn. Die Parkplatzsituation muss jeweils Stadtteilbezogen untersucht
und der ermittelte Bedarf in eine Prioritätenreihenfolge eingearbeitet werden.
Auf die
stadtteilbezogene Untersuchung zielt der Ratsantrag Nr.357/14 der SPD- Ratsfraktion
zum Thema „Stellplatzsituation Altes Klinikum“ vom 11.11.2003 ab, der bislang
noch nicht im Ausschuss behandelt werden konnte, da die Untersuchungen im
Zusammenhang mit den Projekten AMB- Umbau und Bebauung Suermondt- Gelände
erfolgen sollen. Die Angelegenheit ist noch in Bearbeitung und soll den Gremien
im kommenden Jahr zur Beratung vorgelegt werden.
Außerdem
steht noch die Beratung des von der CDU- Fraktion gestellten Ratsantrages
Nr.337 zum Thema „Goethestraße, Zugänglichkeit des Parkplatzes Studentenwerk
für die Öffentlichkeit“ aus, der ebenfalls in Zusammenhang mit den o.a.
Überlegungen beurteilt werden muss.
Da die
Verwaltung bereits den Themenkomplex „Parken“ bearbeitet, bedarf es zur Zeit
keiner weiteren Beschlussfassung. Der Antragsbestandteil sollte somit als
behandelt angesehen werden.
Zu
b)
Der
Antragsbestandteil ist lt. Beschluss des Bürger – und Beschwerdeausschuss
bereits erledigt.
Zu c)
Hierzu wird auf
die oben stehenden Ausführungen zum Ratsantrag Nr.357/14 verwiesen.
Anlage:
Schreiben
Tauscher vom 16.09.2003
Schreiben
Tauscher vom 19.09.2003
Schreiben
Tauscher vom 21.11.2003
Schreiben
Tauscher vom 28.01.2004
Ratsantrag Nr.
367/14
Lageplan