Empfehlungsvorlage (inaktiv) - BA 0/0012/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussentwurf Bezirksvertretung Aachen- Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsführung in den Straßen rund um den Hangeweiher (Yorckstraße, Kaiser Friedrich Allee, Aachener und Münchener Allee)zur Kenntnis.

 

 

Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsführung in den Straßen rund um den Hangeweiher (Yorckstraße, Kaiser Friedrich Allee, Aachener und Münchener Allee) zur Kenntnis. Die Anträge von Frau Mathilde Tauscher und Herrn Bernd Tauscher vom 19.09.2003, 21.11.2003 und 28.01.2004 sowie der Ratsantrag von Frau Claudia Oleschinski gelten als erledigt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ratsantrag von Ratsfrau Oleschinski vom 29.01.2004, Nr. 367/14

 

Der Verkehrsmanagementausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.05.2003 beschlossen, das Verbot der Einfahrt in die Kaiser-Friedrich-Allee/ Ecke Aachener und Münchener Allee in Fahrtrichtung Yorckstraße aufzuheben und das Verkehrsaufkommen vor und nach der Änderung zu dokumentieren. Die Verkehrsführung wurde am 24.06.2003 geändert. Am 24.06.2003 wurde auf vorhergehenden Beschluss der Bezirksvertretung Aachen- Mitte die Einbahnregelung in der Yorckstraße aufgehoben.

 

Bereits mit Beschluss des Verkehrsmanagementausschusses vom 22.11.2001 bestätigt durch Beschluss vom 10.10.2002 wurden die Einbahnregelungen in Aachener und Münchener Allee und Kaiser Friedrich Allee aufgehoben, weil aufgrund der ausreichenden Fahrbahnbreiten keine Notwendigkeit für entsprechende verkehrsrechtliche Beschränkungen mehr bestand und die ASEAG die Fahrtroute der Linie 2 in Richtung Außenring auf diesen Straßenzug verlegen wollte.

 

Mit Datum vom 03.06.2003 hat der Verkehrsmanagementausschuss beschlossen, einen Fußgängerüberweg in der Aachener und Münchener Allee auf Höhe des Eingangs zum Kaiser Friedrich Park in die Prioritätenliste für Querungshilfen aufzunehmen. Am 11.12.2003 wurde die Einstufung in der Prioritätenliste vorgenommen. Im Rahmen der haushaltstechnischen Möglichkeiten erfolgte die Ausführung der Maßnahme im Oktober 2004.

 

Zusammengefasst sind bei Zählungen (jew. 7-19h) folgende Verkehrsmengen ermittelt worden:

 

a) vor Aufhebung Einbahnregelung AM- Allee

-      Kaiser Friedrich Allee        Richtung AM- Allee am            26.11.2002           1145 KFZ

-      Im Brockenfeld        Richtung AM- Allee am            26.11.2002           2749 KFZ

-      AM- Allee            Richtung Goethestraße am 26.11.2002           3894 KFZ

 

b) nach Aufhebung Einbahnregelung AM- Allee

-      AM- Allee            Richtung Goethestraße           20.05.2003           3775 KFZ

-      AM Allee             Richtung Im Brockenfeld          20.05.2003           211 KFZ

 

c) nach Aufhebung Einbahnregelung Yorckstraße und nach Aufhebung Sperrung Kaiser Friedrich Allee

-      AM- Allee            Richtung im Brockenfeld am 01.10.2003           474 KFZ

-       Yorckstraße               Richtung Maria Theresia Allee       27.01.2004           514 KFZ

-       Yorckstraße               Richtung Kaiser Friedrich Allee       27.01.2004           215 KFZ

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Verkehrsführung in den betreffenden Straßen bewährt, weil es keine Störungen des Linienverkehrs mehr gegeben hat. Außerdem hat sich die Erreichbarkeit innerhalb der großen Tempo 30 Zone verbessert, so dass den Verkehrsteilnehmern unnötige Umwege erspart werden.

 

Die Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Aachener und Münchener Allee betrug nach Aufhebung der Einbahnregelung und vor Öffnung Kaiser Friedrich Allee/ Yorckstraße nur 92 KFZ. Darin ist der Anteil des Linienbusverkehres (50) enthalten.

 

Die zusätzliche Verkehrsbelastung in der Aachener und Münchener Allee beträgt nach den Zählergebnissen heute 355 KFZ (7- 19h), davon 50 Busse, wobei die Verringerung der Verkehrsmengen in Fahrtrichtung Goethestraße berücksichtigt wurde, da Zielverkehre, z.B. zur Waldorfschule, teilweise ihre Route geändert haben. Die Verkehrsverminderung in anderen Straßen, z.B. Hermann Löns Allee und Am Hangeweiher, lassen sich mangels Verkehrszählungen nicht beziffern.

 

Das Verkehrsaufkommen in der Yorckstraße hat sich erhöht. Im Vergleich zu anderen Straßen in Tempo 30 Zonen ist es aber mit 729 KFZ (7-19h) immer noch als gering einzustufen. Da keine Unfallauffälligkeit besteht, die neue Rechts- vor Links Regelung Ecke Colynshofstraße an dieser Stelle zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt, die durch Fahrbahnrandparken der Anwohner noch verstärkt werden kann, und die Verkehrsbelastung keinesfalls unzumutbar hoch ist, besteht aus Sicht der Verwaltung kein weiterer Handlungsbedarf.

 

In der Aachener und Münchener Allee wurde zwischenzeitlich ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Höhe des Parkeinganges unmittelbar neben den Bushaltestellen eingerichtet. An dieser Stelle überqueren die meisten Fußgänger die Fahrbahn. Dadurch hat sich die Schulwegsituation im Umfeld der Walldorfschule erheblich verbessert. Zwischenzeitlich (Sommer 2004) wurde in der Anton Kurze Allee, in der sich der Hauptzugang zum Gebäude und die Schulbushaltestellen befinden, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgeschildert (bisher 50 km/h). Im Bereich des Nebeneinganges in der Aachener und Münchener Allee gilt tagsüber zur Verbesserung der Sichtbeziehungen ein Haltverbot.

 

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Aachener und Münchner Allee am 21.05.2003 wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge von 32,6 km/h festgestellt. Dies ist durchaus vergleichbar mit anderen Straßen in Tempo 30 Zonen und keinesfalls besorgniserregend. Die Fahrgeschwindigkeit dürfte sich durch die Einführung des Zweirichtungsverkehres verringert haben. Geschwindigkeitsmessungen wurden und werden zur Schulwegsicherung in der Allee durchgeführt. Durch eine gezielte Verkehrsüberwachung kann die Verwaltung das teilweise noch praktizierte Parken zwischen den Alleebäumen weiter zugunsten des Fahrbahnrandparken reduzieren.

 

 

 

Eingaben von Frau Mathilde Tauscher und Herrn Bernd Tauscher vom 19.09.2003, 21.11.2003 und 28.01.2004

a)      Einrichtung von Bewohnerparkzonen in den Straßen Kaiser Friedrich Allee, Im Brockenfeld und Maria Theresia Allee

b)      Abknickende Vorfahrt an der Einmündung Kaiser Friedrich Allee/ Im Brockenfeld

c)       Wiedereinführung der alten Einbahnstraßenregelung für die Aachener und Münchener Allee für den Individualverkehr

 

In seiner Sitzung am 03.02.2004 hat der Bürger- und Beschwerdeausschuss folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist den Antrag auf Einrichtung einer Bewohnerparkzone sowie die ergänzende Eingabe der Eheleute Tauscher einstimmig zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen- Mitte und den Verkehrsmanagementausschuss.

Des Weiteren stellt der Ausschuss fest, dass dem Antrag auf Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt im Einmündungsbereich Kaiser Friedrich Allee/ Im Brockenfeld/ Aachener und Münchner Allee nicht entsprochen werden kann, weil die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Dieser Antragsbestandteil gilt als erledigt.

 

 

Zu a)

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht die Einrichtung von Bewohnerparkvorrechten in Bereichen, in denen mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdruckes die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden.

 

Der angesprochene Straßenzug liegt in einer Stadtrandlage, für die es keine Vorplanung zum Bewohnerparken gibt. Es handelt sich nicht um ein innerstädtisches Quartier im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, da über Kaiser Friedrich Allee und Im Brockenfeld fast ausschließlich Häuser mit wenigen Wohneinheiten und eigenen Stellplätzen erschlossen werden. Die meisten Bewohner sind für sich selbst nicht auf öffentlichen Parkraum angewiesen. Außerdem könnten auf einigen Grundstücken zusätzliche Parkplätze eingerichtet werden. In der Maria Theresia Allee nimmt die Dichte der Wohnbebauung kontinuierlich in Richtung Außenring ab.

 

Über die angrenzende Aachener und Münchener Allee werden überhaupt keine Wohneinheiten erschlossen. Neben einem Bürokomplex werden Grundstücke der Aachener und Münchener Versicherung und die Waldorfschule erschlossen. Im Verhältnis zu anderen Straßen ist das Parkplatzangebot dort großzügig, da Aachener und Münchner Allee und Kaiser Friedrich Allee nur einseitig bebaut sind. Auf der anderen Straßenseite befindet sich der Kaiser Friedrich Park (Hangeweiher). In der Maria Theresia Allee nimmt der zunächst hohe Parkdruck ab Ecke Habsburger Allee in Richtung Außenring kontinuierlich ab.

 

In den letzten Jahren hat sich der Parkdruck in allen Randlagen verstärkt, da die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt zu einer Verdrängung der Fahrzeuge geführt hat. Insbesondere in den unmittelbaren Randlagen zu den Parkzonen ist der Parkdruck sehr hoch und nimmt dann in der Regel kontinuierlich nach außen hin ab. Die genannten Straßen grenzen nicht unmittelbar an eine Parkzone an. Außerdem befinden sich dort kaum Geschäfte oder andere Gewerbebetriebe mit einem erhöhten Kurzzeitparkbedarf. Im Vergleich zu anderen innerstädtischen Gebieten, für die Vorplanungen in der Vergangenheit durchgeführt worden, sind die Verhältnisse rund um den Hangeweiher akzeptabel, so dass aus Sicht der Verwaltung zur Zeit kein Handlungsbedarf im Sinne einer Bewohnerbevorrechtigung besteht. Haushaltsmittel für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind zur Zeit nicht eingeplant.

 

Eine isolierte Betrachtung einzelner Straßen macht aus gesamtstädtischer Sicht keinen Sinn. Die Parkplatzsituation muss jeweils Stadtteilbezogen untersucht und der ermittelte Bedarf in eine Prioritätenreihenfolge eingearbeitet werden.

 

Auf die stadtteilbezogene Untersuchung zielt der Ratsantrag Nr.357/14 der SPD- Ratsfraktion zum Thema „Stellplatzsituation Altes Klinikum“ vom 11.11.2003 ab, der bislang noch nicht im Ausschuss behandelt werden konnte, da die Untersuchungen im Zusammenhang mit den Projekten AMB- Umbau und Bebauung Suermondt- Gelände erfolgen sollen. Die Angelegenheit ist noch in Bearbeitung und soll den Gremien im kommenden Jahr zur Beratung vorgelegt werden.

 

Außerdem steht noch die Beratung des von der CDU- Fraktion gestellten Ratsantrages Nr.337 zum Thema „Goethestraße, Zugänglichkeit des Parkplatzes Studentenwerk für die Öffentlichkeit“ aus, der ebenfalls in Zusammenhang mit den o.a. Überlegungen beurteilt werden muss.

 

Da die Verwaltung bereits den Themenkomplex „Parken“ bearbeitet, bedarf es zur Zeit keiner weiteren Beschlussfassung. Der Antragsbestandteil sollte somit als behandelt angesehen werden.

 

 

Zu b)                                                                                                                                                             

 

Der Antragsbestandteil ist lt. Beschluss des Bürger – und Beschwerdeausschuss bereits erledigt.

 

 

Zu c)

 

Hierzu wird auf die oben stehenden Ausführungen zum Ratsantrag Nr.357/14 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Schreiben Tauscher vom 16.09.2003

Schreiben Tauscher vom 19.09.2003

Schreiben Tauscher vom 21.11.2003

Schreiben Tauscher vom 28.01.2004

Ratsantrag Nr. 367/14

Lageplan

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

ergeben sich nicht.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

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