Entscheidungsvorlage - FB 61/0581/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die heutigen Ladezeiten in den Aachener Fußgängerzonen beibehalten und das ordnungswidrige Befahren und Parken in den Fußgängerbereichen intensiv überwacht werden sollen. Der Ratsantrag Nr. 193/15 vom 13.03.2007 gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Zeit sind die Ladezeiten in den Aachener Fußgängerzonen auf der Grundlage des Verkehrsausschussbeschlusses vom 26.11.1998 einheitlich auf "werktags 6- 12 und 18:30 bis 21h" festgelegt.

 

Seinerzeit wurde der Vorschlag des Einzelhandelsverbandes aufgegriffen, die Ladezeiten auf `werktags 6- 12 und 18.30 - 21hA auszuweiten, obwohl ursprünglich die Verlängerung der gesetzlich zulässigen Verkaufszeiten zum 01.11.1996 Anlass zu den Überlegungen war und die Verwaltung abendliche Ladezeiten von "20- 21:30h" vorgeschlagen hatte. Vorher war die Regelung (seit 1990) `werktags 6- 11 und 18.30- 20hA.

 

Die Ladevorgänge sollen in den Fußgängerzonen in möglichst fußgängerarmen Zeiten durchgeführt werden sollen, um Konflikte zu vermeiden. Allerdings liegen wenig konkreten Zahlen über die Fußgängerfrequenz in den Fußgängerzonen vor. Tatsächlich sind Verhältnisse in den Zonen jeweils sehr unterschiedlich. So lässt sich beispielsweise die Situation in der Adalbertstraße nicht mit der Körbergasse oder anderen Fußgängerbereichen mit intensiver gastronomischer Nutzung vergleichen. Darüber hinaus ist zur Zeit keine einheitliche Öffnungszeit der Geschäftsbetriebe erkennbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Einheitlichkeit der Ladezeiten in allen Fußgängerzonen bewährt und sollte daher in jedem Fall beibehalten werden. Insbesondere auswärtige Lieferanten können sich dadurch gut orientieren. Da die meisten Ladevorgänge mit Lkw in den Vormittagsstunden erfolgen, werden die Fahrten in der abendlichen Ladezeit als weniger problematisch eingestuft. Meist werden dann von den Inhabern nur kleinere Ladegüter oder die Tageseinnahmen transportiert. Eine Verschiebung der Ladezeiten in die Nachtruhezeit (22- 6h) sollte zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm- und Abgasimmissionen nicht erfolgen.

 

Der Polizei liegen keine Erkenntnisse über eine Gefährdung von Fußgängern durch Lieferfahrzeuge während der Ladezeiten vor. Eine Unfallauffälligkeit besteht nicht. Da sich der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen- Düren e.V. mit Schreiben vom 10.05.2007 für die Beibehaltung der bestehenden Ladezeiten ausgesprochen hat, sieht die Verwaltung zur Zeit keinen Änderungsbedarf.

 

Da durch das Fahren und Parken in den Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten die anderen Nutzer gestört werden, muss intensiv gegen derartige Ordnungswidrigkeiten eingeschritten werden. Auch das Parken während der Ladezeiten ohne Lieferung sollte verstärkt bei der Überwachung berücksichtigt werden. Zudem muss die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren oder Parken in den Fußgängerzonen restriktiv gehandhabt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da nur bei einer Änderung der Ladezeiten alle Verkehrszeichen der Fußgängerzonen mit entsprechenden Kosten geändert werden müssten.

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Anlagen

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