Entscheidungsvorlage - FB 61/0588/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die von der Verwaltung empfohlene zweite Variante der Maßnahme Querungshilfe Park­straße durch­zuführen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss die zweite Variante der Maßnahme Querungshilfe Parkstraße in die Prioritätenliste einzuplanen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die zweite Variante der Maßnahme Querungshilfe Parkstraße in die Prioritätenliste aufzunehmen. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Aufgrund des Ratsantrags der SPD-Fraktion vom 10.06.2005 „Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Kindergarten Parkstraße“ wurde die Parkordnung in der Parkstraße nach mehreren Diskussionen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich durch einen 30 m langen Haltever­botsbereich auf beiden Straßenseiten ergänzt. Von diesem Bereich erhoffte man sich durch die Unterstützung des alternierenden Fahrbahnrandparkens eine Geschwindigkeits­reduzierung. Trotz der geringen Kfz- und Fußgängerverkehrsstärken und der vergleichs­weise unauffälligen Geschwindigkeitssituation hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung in ihrer Sitzung am 07.02.2007 damit beauftragt, eine Querungshilfe im Bereich des Kindergartens „Parkstraße“ zu planen und diese Maßnahme in die bestehende Prioritätenliste der Stadt Aachen für Querungshilfen einzuarbeiten.

 

Umsetzung / Planung:

Die Verwaltung hat drei verschiedene Varianten für eine Querungshilfe mit vorgezogenen Gehwegköpfen und unterschiedlichen Anordnungen im Bereich des Kindergartens „Parkstraße“ erarbeitet.

Alle Varianten ermöglichen das Überqueren der Parkstraße unmittelbar an der Einmündung „Schönauer Pfad", wo aufgrund der Kindergartenbesucher der größte Querungsbedarf besteht. Außerdem wird die vorhandene Fußwegebeziehung aufgegriffen.

Bei der Einmündung „Schönauer Pfad“ handelt es sich nicht um eine Feuerwehrzufahrt. Die Anlage der Querungshilfe ist unmittelbar vor der Einmündung „Schönauer Pfad“ möglich.  

Mit der Einengung der Fahrbahn soll neben der Erleichterung der Querung auch ein geschwindig­keitsdämpfender Effekt für den Kfz-Verkehr erreicht werden.

Die vorgezogenen Gehwegköpfe haben für alle drei Varianten eine Gesamtlänge von acht Metern. Fünf Meter davon sind für die Fußgänger nutzbar und haben einen abgesenkten Bordstein, während an beiden Seiten jeweils 1,50 m Platz für Einbauten zur Sicherung der vorgezogenen Gehwegköpfe verbleiben. Da schon der Seitenraum auf beiden Straßenseiten dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist, werden die vorgezogenen Gehwegköpfe nicht begrünt. Damit wird auch sichergestellt, dass durch die Begrünung keine Einschränkung der Sichtbeziehungen zwischen den Kraftfahrern und den querungswilligen Fußgängern (insbesondere der Kinder) entstehen kann. Die Einbauten zur Sicherung der Gehwegköpfe müssen dabei ebenfalls so ausgeführt werden, dass sie nicht die Sicht der Kraftfahrer auf wartende Kinder verdecken können.

 

Variante 1: 

Für diese Variante der Querungshilfe wird die Fahrbahn durch beidseitige vorgezogene Aufstellflächen von zur Zeit 6,90 m (für den zweispurigen Richtungsverkehr) auf 3,25 m (für den einspurigen Engstellenverkehr) verengt (vgl. Anlage 1: - Variante 1 Parkstraße). Auf der Seite des Kindergartens wird die Aufstellfläche 2,40 m in die Fahrbahn gezogenen, während auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Aufstellfläche um 1,25 m in die Fahrbahn gezogen wird.

Durch die vorgezogenen Gehwegköpfe werden die Blickbeziehungen zwischen den Kraftfahrern und den querenden Fußgängern verbessert. Außerdem wird durch die nur einspurig zu befahrende Engstelle auch eine geschwindigkeits­dämpfende Wirkung erzielt.

Eine Änderung der Parkstandanordnung ist nicht notwendig.

 

Variante 2:

Die zweite Variante sieht eine Einengung der Fahrbahn durch die vorgezogene Aufstellfläche auf der Seite des Kindergartens von zur Zeit 6,90 m (für den zweispurigen Richtungsverkehr) auf 3,25 m (für den einspurigen Engstellenverkehr) vor (vgl. Anlage 2: - Variante 2 Parkstraße). Auf Seite des Kindergartens wird die Aufstellfläche um 3,65 m in die Fahrbahn gezogen. Es verbleibt ebenso wie bei der ersten Variante eine ausreichende Restfahrbahnbreite von 3,25 m für einen ein­spurigen Richtungsverkehr.

Auch diese Einengung erleichtert den Fußgängern nicht nur die Überquerung der Fahrbahn, sondern hat zusätzlich noch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung. Dabei wird der Verkehr aus Richtung Berensberger Straße stärker reguliert, da sich die Einengung ausschließlich im Bereich seiner Richtungsfahrbahn befindet.

Da die Aufstellfläche auf der Seite des Kindergartens um 3,65 m in die Straße gezogen wird, können die Parkbereiche auf dieser Seite bis zum vorgezogenen Gehwegkopf verlängert werden, ohne die wartenden Fußgänger zu gefährden. Bei einer Breite des Parkbereichs von maximal 2,00 m bleiben die Blickbeziehungen zwischen Kraftfahrer und Fußgänger trotzdem bestehen, da der Gehwegkopf noch weitere 1,65 m in die Straße vorgezogen wird. Somit wird der Parkbereich um zweimal elf Meter verlängert und es werden vier zusätzliche Parkplätze geschaffen.  

 

Variante 3:

Die dritte Variante sieht zwei Einengungen der Fahrbahn durch vorgezogene Aufstellflächen vor. Die erste Einengung ist analog (mit den gleichen Abmessungen und an der gleichen Position) zur Einengung der zweiten Variante auf der Seite des Kindergartens unmittelbar vor der Einmündung „Schönauer Pfad“ geplant. Im Abstand von 15 m in Richtung Norden ist spiegelverkehrt eine zweite Einengung mit den gleichen Abmessungen auf der gegenüber­liegenden Straßenseite geplant. Beide Engstellen verringern die befahrbare Straßenbreite von zur Zeit 6,90 m (für den zweispurigen Richtungsverkehr) auf 3,25 m (für den einspurigen Engstellenverkehr) (vgl. Anlage 3: - Variante 3 Parkstraße).

Mit dieser Variante kann die größte geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erreicht werden, da die Kraftfahrer in beiden Fahrtrichtungen ihre Fahrlinie verlassen müssen und die notwendige Erhöhung der Aufmerksamkeit nur durch geringere Geschwindigkeiten erreicht werden kann. Sie ist zugleich aber auch die aufwändigste Variante.

Aufgrund des zweiten vorgezogenen Seitenraums verringert sich der Parkraum auf der dem Kindergarten gegenüber liegenden Straßenseite nördlich der Einmündung „Schönauer Pfad“ um zwölf Meter (entspricht etwa 2,5 Parkplätzen). Im Anschluss an die nördliche Engstelle ist das Parken auf der westlichen Straßenseite erlaubt. Da der Seitenraum 3,65 m in die Straße gezogen wird, ist sichergestellt, dass die parkenden Fahrzeuge die Blickbeziehungen zwischen den Kraftfahrern, die in Richtung Berensberger Straße fahren, und den dort wartenden Personen nicht beinträchtigen können, weil die Fußgänger deutlich auf dem vorgezogenen Gehwegkopf zu erkennen sind.    

 

Die Verwaltung und empfiehlt die Umsetzung der zweiten Variante.

Die Variante bietet die eindeutigste Verkehrsführung, erfordert den geringsten baulichen Aufwand und ermöglicht eine Optimierung des vorhandenen Parkraumangebotes.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Treten erst dann auf, wenn die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen wurde und die Reihenfolge festgelegt ist. Bei der Haushaltsstelle 9.65000.95210.4 „Fußgänger­querungshilfen -J-“ stehen Mittel des Investitionsprogramms zur Verfügung. Eine Kosten­schätzung für die unterschiedlichen Planungsvarianten wird durch FB 61/72 erstellt und bei den Sitzungen als Tischvorlage mitgeteilt. 

 

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Anlagen

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