Entscheidungsvorlage - FB 61/0609/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Brand, den Baubeschluss für den Ausbau der Karl-Kuck-Straße zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand fasst den Baubeschluss zum Ausbau der Karl-Kuck-Straße von Nordstraße bis Einmündung Vennbahnweg auf der Grundlage der Planungen Plannummer 2006_042_L1 des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Begründung der Maßnahme:

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, sowohl der Fahrbahnen als auch der Nebenanlagen, ist eine vollständige Erneuerung des betreffenden Straßenabschnitts nötig. Mit dem Vollausbau über die gesamte Querschnittsbreite wird zudem die Gelegenheit genutzt, den Straßenraum neu zu gliedern und die Gestaltungselemente des östlich angrenzenden Teils der Karl-Kuck-Straße aufzugreifen.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Auf einer Länge von 114 m wird der durchschnittlich 12 bis 13 m breite Straßenraum von der Nordstraße bis vor die Einmündung des Vennbahnweges erneuert und umgestaltet.

Ebenfalls inbegriffen sind die Einmündungsbereiche der Nordstraße und des Vennbahnweges, so dass von der Maßnahme eine Fläche von insgesamt ca. 1850 m² betroffen ist.

 

            Fahrbahn:

Die Fahrbahnbreite wird zukünftig 5,0 m betragen. Dieses Maß ermöglicht den Begegnungs­fall Lkw – Pkw. Hergestellt wird sie gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Bauklasse III.

Zur Verkehrsberuhigung und zur Verdeutlichung der Einmündung des Vennbahnweges bzw. der Fahrradstraße ist am westlichen Ende ein Materialwechsel vorgesehen.

Da die Karl-Kuck-Straße von Schülern der nahe gelegenen Grundschule begangen wird und sich im Westen eine stark genutzte Fahrradverbindung anschließt, wird die Ausweisung als Tempo-30-Zone beibehalten.

 

            Gehwege und Bäume:

Die Vorgabe der Bezirksvertretung Brand, dass Gehwege eine Breite von 2,0 m nicht mehr unterschreiten sollen, findet auf beiden Seiten der Straße Anwendung. Die Gehwege erhalten einen Betonplattenbelag, der in den Einfahrtbereichen durch Betonsteinpflaster ersetzt wird.

Die Verbreiterung des nördlichen Gehwegs bedingt die Entfernung von sieben Platanen, die durch neue Bäume ersetzt werden. Die Umweltverwaltung stimmt diesem Vorhaben zu, da die vorhandenen Platanen in einem solch engen Straßenraum auf Dauer nicht haltbar sind.

Als Ergebnis eines interfraktionellen Gesprächs am 21.8.07 in Brand soll der Gehweg (mit Zusatz „Radfahrer frei“) entlang des Brander Bahnhofs im Zuge dieser Maßnahme bis zur neuen Verbindungsstraße Weiern verbreitert werden.

 

            Parken:

An der Nordseite des Abschnitts wird ein 2,0 m breiter Parkstreifen mit Betonsteinpflaster baulich angelegt, der durch neue, in der Regel 6 m² große, Baumfelder gegliedert ist.

An der Südseite sind mit Rücksicht auf die Gehweg- und Fahrbahnbreiten lediglich im Bereich nahe der Nordstraße Parkplätze möglich, welche die durch die Baumfelder reduzierte Parkplatzzahl der Nordseite kompensieren. Am restlichen südlichen Fahrbahnrand bleibt das Halteverbot bestehen.

 

Einmündungsbereich Nordstraße:

Die bisher überweite Einmündung in die Nordstraße wird unter Berücksichtigung des Platzbedarfes für Linienbusse und Schwerverkehr eingeengt und durch zwei Bäume flankiert.

Der im Norden angrenzende Platz vor Hausnummer 27 wird plattiert und mit einer Hecke eingefasst. Parallel wird die Möglichkeit einer Privatisierung der Fläche geprüft.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung:

 

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.

 

Zeitplan:

 

Nach dem Baubeschluss wird die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten bis zum Ende des Jahres 2007 erfolgen, so dass die Maßnahme zu Beginn des Jahres 2008 durchgeführt werden kann.

Eine schriftliche Bürgerinformation wird im September durchgeführt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 190.000 Euro im Vermögenshaushalt ergeben. Entsprechende Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 9.63300.95290/1 zur Verfügung.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben.

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Anlagen

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