Kenntnisnahme - FB 61/0610/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung von Leitungen in einem gemeinsamen Graben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.09.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemeinsame
Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen
Seit
der Übertragung der Kanalanlagen auf die STAWAG zum 01.01.2006 liegt die
Zuständigkeit für alle Ver- und Entsorgungsleitungen
bei der STAWAG mit Ausnahme der Telekommunikationseinrichtungen und der
städtischen Leitungen für Signalanlagen und Parkleitsystem. Das ist die
Grundlage für Überlegungen, diese Leitungen zukünftig so weit als möglich in
einem gemeinsamen Graben zu verlegen. Früher wurde eine solche Bündelung der
Leitungen im Straßenraum nicht nur wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten
sondern auch wegen der Empfehlungen in der DIN 1998 nicht praktiziert.
Die nachfolgende Ausarbeitung bezieht sich zunächst nur auf
die technischen Aspekte der Thematik.
Anlass
Die STAWAG hatte bereits im Rahmen der Überlegungen zur
Übernahme der Betriebsführung des städtischen Kanalnetzes spartenübergreifende
Möglichkeiten zur Schöpfung von Synergien aus der gemeinsamen Verlegung von
Abwasser- und Versorgungsleitungen geprüft und bewertet. Diese Ergebnisse sind
nach interner Diskussion in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Bewertung
der Übertragung der Kanäle zur STAWAG übernommen worden. Dabei ist berücksichtigt
worden, dass eine gemeinsame Leitungsverlegung nicht bei jeder Kanalbau- oder
-erneuerungsmaßnahme in Betracht kommt. Häufig ergibt sich aber schon aus der
Vielzahl belegter Trassen im Gehweg die Notwendigkeit mit neuen
Versorgungsleitungen in die Fahrbahn auszuweichen. Hierbei bietet sich die
gemeinsame Verlegung mit den Abwasserrohren an.
Der Hintergrund für den neuen Ansatz ist, dass
Synergieeffekte in Form von Einsparungen bei den Kosten und in der Bauzeit
vermutet werden. Gleichzeitig können damit die nicht vermeidbaren
Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer reduziert werden, ebenso
wie die Eingriffe in die Straßenkonstruktion. Die Konzentration der Leitungen
in einem Graben bietet
gleichzeitig größere Flexibilität bei der Gestaltung der Oberfläche und
evtl. mehr Spielraum bei der
Pflanzung von Bäumen.
Die Lösung hat aber nicht nur positive Aspekte.
Verlegung von Leitungen in einem gemeinsamen Graben
bedeutet, dass diese i.d.R. in der Fahrbahn und wegen der unterschiedlichen
technischen Anforderungen und zur Ausschöpfung von Kostenvorteilen übereinander
verlegt werden müssen. Dabei müssen Mindestabstände horizontal und vertikal
beachtet und spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Insbesondere
betrifft dies die Vorsorge für spätere Reparaturen oder nachträgliche
Hausanschlüsse.
Bei späteren Reparaturen oder Modifikation der Anlagen
finden die Arbeiten grundsätzlich in der Fahrbahn statt, d.h., dass Eingriffe
und Behinderungen im fließenden Verkehr unvermeidbar sind.
Wegen der unterschiedlichen Finanzierungssysteme sind auch
abrechnungstechnische Aspekte zu beachten.
Die technischen Details geometrischer und bautechnischer
Art wurden in den vergangenen
Monaten in einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der
STAWAG unter Beteiligung eines Bodengutachters diskutiert, skizziert und
ausgearbeitet.
Derzeit werden mehrere Maßnahmen der Verlegung von Ver- und
Entsorgungsleitungen in einem gemeinsamen Graben ausgeführt. Dabei werden erste
praktische Erfahrungen gesammelt. Sowohl die technischen Aspekte als auch die
finanziellen Auswirkungen sollen beobachtet und analysiert werden, um daraus
neben den theoretischen Überlegungen praktische Erkenntnisse zu gewinnen.
Allerdings konnten bei den aktuellen Maßnahmen die theoretischen Überlegungen
noch nicht komplett angewendet werden, da diese zum Zeitpunkt der Ausschreibung
noch nicht in der derzeitigen Detaillierung vorlagen.
Bautechnische
Aspekte
Bauausführung:
Bei der
Verlegung von Versorgungsleitungen im Gehweg kann bei geringer Grabentiefe und
bei günstigen Bodenverhältnissen auf einen Verbau verzichtet werden. Bei der
Verlegung in der Fahrbahn und bei der für Kanäle notwendigen Tiefenlage
ist in erster Linie aus Gründen
der Arbeitssicherheit i.d.R. ein
Verbau erforderlich, auch um die zu erwartenden Schäden in der seitlich an die
Baugrube angrenzenden Fahrbahn aufgrund von Setzungen bzw. Ausbrüchen zu
minimieren und auch spätere Setzungen zu reduzieren. Deshalb ist entweder eine
Grabenverfüllung bis Oberkante Fahrbahnbefestigung (die bei nachträglicher
Umklemmung von Kanalhausanschlüssen ohnehin notwendig wird) oder aber eine
Leitungsverlegung mit eingebauten Dielenkammerelementen bei gezogenen
Kanaldielen durchzuführen. Ein
Einsatz von Plattenverbau scheidet daher i. d. R. bei diesen Maßnahmen
aus. Weitere Einzelheiten der
Bauausführung hinsichtlich Verbau, Verfüllung und Verdichtung sind geregelt
sollen aber hier nicht dargestellt werden.
Oberflächenwiederherstellung:
In der
Vergangenheit wurden bereits bei mehreren nahe nebeneinander liegenden
Einzelaufbrüchen (z.B. für Hausanschlüsse) in Übereinstimmung mit der
einschlägigen Vorschrift (ZTVA) die betroffenen Asphaltdecken großflächig wiederhergestellt. Dabei wurde der
eventuell schon vorher vorhandene
schlechte Zustand der Oberfläche in der Kostenaufteilung berücksichtigt, so dass der Erneuerungsumfang nicht
voll zu Lasten des jeweiligen Leitungsträgers ging.
I.A. ist
davon auszugehen, dass Fahrbahnen, auch wenn sie keinen regulären Drei-Schichten-Aufbau
aufweisen (z.B. Einstreudecken auf Packlage) i. d. R. in einem guten Zustand sind. Wird dann durch einen
Aufbruch die Spannung im Oberbau zwischen den Bordsteinanlagen unterbrochen,
ist der Unterbau anfällig für Ausbrüche, gerade infolge des baustellenbedingten
Verkehrs nahe der Baugrube. Ggf. wird dadurch größerer Aufwand bei der
Wiederherstellung der Fahrtbahn erzeugt.
Zukünftig
wird die Möglichkeit in Erwägung gezogen, Versorgungsleitungs-Hausanschlüsse in
den gleichen Graben wie ein evtl. zu verlegenden/erneuernden Kanalhausanschluss
zu verlegen, was die Zahl der Aufbrüche minimieren könnte. Dies ist bei
Neubauvorhaben (Erschließungen) eher machbar als in Stadtteilen mit überwiegend Altbausubstanz, wo häufig bereits mehrere, auseinander liegende
Zugänge für die verschiedenen Medien existieren und die Anschlusspunkte (in
Privateigentum) nicht nachträglich verändert werden können..
Absperreinrichtungen (Schieber, Hydranten):
Alle Leitungen bedürfen spezieller Einrichtungen zur Absperrung von Netzabschnitten oder
Hausanschlussleitungen. Diese Einrichtungen stellen eine bautechnische
Problemzone dar, die nach Möglichkeit außerhalb stark befahrener Flächen angeordnet
werden sollte. Nach dam alten System gibt es unter diesem Aspekt wenig
Schwierigkeiten: wenn die Leitungen im Gehweg liegen, befinden sich auch die
Schieber dort und damit außerhalb des
rollenden Verkehrs.
Bei der Verlegung der Leitungen in der Fahrbahn liegen dort nach der
bisher üblichen Praxis auch die Absperreinrichtungen. Hierzu gibt es Überlegungen, Schieber in nicht
oder nur selten von Rädern überfahrene Abschnitte des Straßenquerschnittes
(vorzugsweise in den Nebenanlagen) anzuordnen, ggf. unter Ausnutzung der im
Bereich der Kanalschächte notwendigen Verschwenkungen der Gas- /
Wasserversorgungsleitungen. Hierbei ist die Lage von vorh. Straßenabläufen zu
berücksichtigen. Bei der unvermeidbaren Anordnung von Schieber-/Hydrantenkappen
in Fahrbahnen ist eine frühzeitige
enge Abstimmung vorgesehen. Evtl. sind zusätzliche Streckenschieber
erforderlich, um im Schadensfall eine Stilllegung größerer Netzabschnitte zu
vermeiden.
Der praktische Umgang mit dieser Problematik wird derzeit im Rahmen der
laufenden Maßnahmen getestet.