Kenntnisnahme - FB 61/0612/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 217/15 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Für touristische Ziele sieht die Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Unterrichtungstafeln und Hinweiszeichen mit weißer Schrift auf braunem Grund vor. Auf dieser Grundlage wurden in Aachen mehrere Systeme aufgebaut. Neben den Unterrichtungstafeln bzw. Begrüßungstafeln an den  wichtigen Radialstraßen wurden schon vor Jahren eine Hotelwegweisung und eine Wegweisung zu den Kurkliniken in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverein Bad Aachen bzw. der Kur- und Badegesellschaft erarbeitet und realisiert. Außerdem wird mit größeren Schildern auf verschiedene Einrichtungen (z.B.: Carolusthermen, Ludwigforum usw.) hingewiesen. Darüber hinaus wird mit der allgemeinen Wegweisung (Tabellenwegweiser) auf wichtige Einzelziele wie RWTH, Uniklinik oder andere Krankenhäuser hingewiesen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Erneuerung der Tabellenwegweiser als Zuschussmaßnahme beschlossen.

 

Mit dem Parkleitsystem werden die ortsfremden Verkehrsteilnehmer zu den Parkhäusern in die Innenstadt geführt. Dort werden sie von dem Fußgängerwegweissystem zu den Einzelzielen weitergeleitet.

 

Im Jahr 1995 wurde dieses Fußgängerwegweissystem auf der Grundlage touristischer Hinweiszeichen in verkleinerter Form im Innenstadtbereich eingeführt. Darin sind fast alle wichtigen innerstädtischen Ziele aufgenommen worden (Dom, Rathaus, Suermondt-Ludwig-Museum, Hauptbahnhof, Bendplatz, RWTH, Parkhäuser, Eurogress, Spielcasino, Elisenbrunnen, Theater, Couven-Museum, Burtscheid). Seinerzeit wurde ein relativ kleinformatiges niederländisches Beschilderungssystem gewählt, das in ähnlicher Form in Limburg Verwendung findet aber nicht den deutschen Güteanforderungen an Verkehrszeichen entspricht. 

 

Die Verwaltung ist zwischenzeitlich zu einem anderen System übergegangen, das hinsichtlich der technischen Ausführung mit dem zwischenzeitlich eingerichteten Fahrradwegweissystem übereinstimmt und demnach damit kompatibel ist. Der Vorteil dieser Wegweiser liegt vornehmlich in der räumlichen Ausrichtung auf das Ziel und der besseren Erkennbarkeit aufgrund der größeren Schrift. Außerdem ergeben sich bei der Materialbevorratung und der Unterhaltung Synergien durch die Verwendung eines einheitlichen Grundsystems. Im Rahmen des Ausbaus Bahnhofsplatz (Zuschussmaßnahme)  konnte dieses neue Wegweissystem für Fußgänger erstmals als Ersatz für die alten Schilder etabliert werden (siehe Foto!). Es soll bei Bereitstellung finanzieller Ressourcen im Rahmen der personellen Möglichkeiten weiter entwickelt werden. Im Zusammenhang mir der Unterhaltung können auch einzelne Standorte sukzessiv überarbeitet werden.

 

Für die Fußgängerwegweisung sind im Haushalt jährlich Mittel in Höhe von 5.000,– € (Haushaltsstelle 9.63000.93560/6) enthalten. Diese Mittel wurden aber im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen in der Ausgabepriorität mit Kategorie Null eingestuft und können demzufolge in der Praxis nicht in Anspruch genommen werden. De facto stehen somit zurzeit weder für Fußgängerwegweisung noch für weitere Wegweiser Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Aktuell werden Gespräche über eine weitergehende Einbindung der städtischen Kulturbetriebe in die Wegweisung geführt. Die Aufnahme dieser Ziele in die Wegweisung ist grundsätzlich möglich, für verschiedene Einrichtungen auch bereits erfolgt aber nicht für alle Einzeleinrichtungen und überall in gewünschtem Umfang z.B. wegen der Lage in Fußgängerzonen möglich oder sinnvoll. Daher kommt der quantitativen und qualitativen Verbesserung der Fußgängerwegweisung besondere Bedeutung zu.

 

Die Verwaltung wird hierzu weitere inhaltliche Vorschläge erarbeiten, Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern (z.B. den Parkhausbetreibern) über die Finanzierung führen und den Ausschuss über die Ergebnisse und die weitere Entwicklung unterrichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst bei einer konkreten Realisierung von Beschilderungsprojekten.

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Anlagen

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