Entscheidungsvorlage - FB 62/0047/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Straße Teichwinkel dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Straße wird nicht beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße Teichwinkel ist zwar schon seit langer Zeit endgültig hergestellt, aber erst jetzt ist die Stadt auch Eigentümerin aller zu widmenden Flächen geworden. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die komplette Fläche gewidmet. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Straße

erfüllt.

 

Nunmehr ist die Teilfläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von

§ 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Anliegerstraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Teilfläche wird nicht beschränkt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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