Entscheidungsvorlage - FB 61/0629/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB ,vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses zum Umweltbericht, zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 890

- Friedenstraße / Stellplätze Tivoli - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 105 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 890 - Friedenstraße - Stellplätze Tivoli - in der vorgelegten Fassung.

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 105 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2007 die Verwaltung beauftragt, für das Vorhaben Friedenstraße - Stellplätze Tivoli - einen Bebauungsplan zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entsprechend zu ändern.

Gleichzeitig hat er beschlossen hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß  § 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen Haaren hat in ihrer Sitzung am 07.03.2007 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Sie schloss sich dem Beschluss des Planungsausschusses nicht an, für das Bauvorhaben - Friedensstraße / Stellplätze Tivoli - einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Aus bezirklicher Sicht wurde die Planung wegen folgender Gesichtspunkte abgelehnt:

 

            a) mangelnde Sicherheit und fehlende Überwachungsmöglichkeit vor allem im Bereich der  

    Fläche östlich der Bahntrasse.

b) Problematik des Zu- und Abfluss von / zu der Krefelderstraße

    Beeinträchtigung unmittelbar oder mittelbar betroffener Anwohner dieses Bereiches durch

    Parksuch- sowie Schleichverkehre.

            c) Während der durch Tivoli-Besucher nicht genutzten Zeit ist Missbrauch - z.B. durch die in  

    dem Bereich ansässigen Autohändler zu befürchten.

d) Ein Gefährdungs- und Sicherheitskonzept fehlt.

 

Es konnten geeignete Maßnahmen gefunden werden, um die Ablehnungsgründe auszuräumen. Deshalb empfiehlt die Verwaltung das Verfahren weiter fortzuführen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 11.06.2007 bis zum 13.06.2007 stattgefunden. Der Anhörungstermin wurde am 11.06.2007 durchgeführt.  Es waren ca. 26 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen.

 

Die Planung stieß größtenteils auf Ablehnung, wegen der ohnehin schon bestehenden Verkehrsbelastung. Die Anwohner haben dargestellt, dass die Verkehrsbelastung bereits jetzt unzumutbar ist und mit einer hohen Schadstoff- und Lärmbelastung einhergeht. Die Anwohner befürchten durch den Ausbau der Stellplätze eine Verschärfung der derzeitigen Situation.

 

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage 03 (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit) beigefügt.

 

 

Beteiligung der Behörden

Parallel wurden 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, wovon 14 abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht haben.

 

Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage 04 (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden) beigefügt.

 

 

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden

Die Bürger sind entschieden gegen die Planung, da sie aus ihrer Sicht eine Verschärfung ihrer derzeitigen Situation durch unzumutbare Lärmbelästigungen, Verschmutzungen und Verkehrsbelastungen befürchten.

 

Der Forderung zur Einstellung der Planung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden, da zum einen geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Verkehrsstrom der Stellplätze aus Haaren fernzuhalten und den Verkehrsfluss über den Knoten Strangenhäuschen - Krefelder Straße abzuwickeln. Zum anderen sind keine wesentlichen Erhöhungen der Lärm- und Luftbelastungen prognostiziert.

 

Da Fußballspiele generell von Polizei- und Ordnerpräsenz begleitet werden wird ein Verkehrsabfluss durch die Stellplatznutzer  im Nutzungszeitraum über die Friedensstraße vermieden. Eine Nutzung der Stellplätze über Veranstaltungen der Alemannia und des Aachen-Laurensberger Rennverein hinaus, soll ausgeschlossen werden.

 

Den Belangen der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte entsprochen werden.

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Änderung Nr. 105 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

 

Des weiteren empfiehlt sie, den Bebauungsplan Nr. 890 - Friedensstraße - Stellplätze Tivoli -  in der vorgelegten Fassung aufzustellen und öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Herstellung der Stellplätze und Ausgleichsmaßnahmen werden von der APAG getragen.

Abhängig vom Konzept zur Verkehrslenkung muss gegebenenfalls die Ausfahrt Strangenhäuschen baulich verändert werden und eine zusätzliche Fahrspur auf die Autobahnauffahrtrampe angelegt werden. Die dadurch entstehenden Kosten können zur Zeit nicht beziffert werden. Die erforderlichen Mittel stehen aber in 2008  im Auftrag  “Umsetzung Rahmenplanung Sportpark Soers” zur Verfügung.

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Anlagen

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