Entscheidungsvorlage - FB 61/0618/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich bestätigt ihren Beschluss vom 09.07.2003 zur Anlage eines Gehweges in der Lehnsherrenstraße von Bremenberg bis Rosenstraße gemäß Ausbauvertrag.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Antrag der CDU-Fraktion vom 06.08.2007 mit dem Wortlaut: „Belassen des Istzustandes der Fahrbahn Lehnsherrenstraße vor der Weißdornhecke zwischen Bremenberg und Rosenstraße“ (s. Anlage).

Dazu hat sich auch ein betroffener Anlieger über seinen Anwalt an die Verwaltung gewandt und darauf hingewiesen, das

1.)     eine erhebliche Behinderung durch den Bau des Gehweges in der Lehnsherrenstraße in Bezug auf die Zu- und Abfahrt auf das Grundstück Hs-Nr. 15 und damit in die Garage des Anliegers entsteht,

2.)     die Maßnahme eine erhebliche Verknappung des Parkraumes bewirken würde, und

3.)     der geplante Gehweg in Richtung Bremenberg im weiteren Verlauf nicht weiter fortgeführt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Neubau eines Gehweges in der Lehnsherrenstraße zwischen Bremenberg und Rosenstraße ist Bestandteil eines Ausbauvertrages zwischen der Stadt Aachen und Herrn Gerwin Giesen vollmachtlich vertreten durch Architekt Hans Lennartz vom 20.04.2005. Maßgebend für die Herstellung des Gehweges ist die mit der Stadt Aachen abgestimmte und in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.07.2003 beschlossene Ausbauplanung des Architekturbüros Lennartz. (s. beiliegende Planskizze).

Die Herstellung des Gehweges wurde festgelegt, damit die neu erschlossenen Grundstücke eine gesicherte fußläufige Anbindung erhalten. Wie in den Planskizzen dargestellt, ist dazu ein 1,50 m breiter Gehweg mit einem 12 cm Hochbord vorgesehen, der den Gehweg durch den Höhenunterschied von der Fahrbahn abgrenzt (Trennprinzip). Ohne diesen Gehweg würden die Anlieger (Erwachsene und Kinder) zwangsläufig ungeschützt, und von der bestehenden Weißdornhecke verdeckt, in eine Fahrbahn geführt.

Die Lehnsherrenstraße ist von Bremenberg in Richtung Rosenstraße als Einbahnstraße eingerichtet. In diesem Teilstück der Lehnsherrenstraße soll die jetzige Fahrbahnbreite von 5.00 m zugunsten eines 1,50 m breiten Gehweges auf 3,50 m reduziert werden. Die Grundstückszufahrt zu Haus-Nr. 15  liegt ca. in der Mitte dieses Teilstückes und ist die einzige vorhandene Zufahrt. Auf der gegenüberliegenden Seite dieser Zufahrt befinden sich neue Zufahrten zu den neu erschlossenen Grundstücken. Durch Anlegen des Gehweges wird die Einfahrt zum Haus-Nr. 15 gegenüber heute erschwert, aber nicht unmöglich.

Parken ist in diesem Bereich zukünftig nicht mehr möglich, da eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m neben einem geparkten Kfz. nicht mehr gegeben ist.

Der neu geplante Gehweg schließt an den vorhandenen Gehweg der Lehnsherrenstraße an. Damit wäre der südliche Gehweg auf ganzer Länge der Lehnsherrenstraße durchgeführt. Im Bremenberg können Fußgänger die dort vorhandenen Gehwege weiter nutzen. Ohne Anlage der Gehwege ist eine sichere Erschließung der Grundstücke nicht gegeben. Es ist daher erforderlich, an den Festlegungen des Ausbauvertrages festzuhalten und einen Gehweg im Bereich der Lehnsherrenstraße zwischen Bremerberg und Rosenstraße herzustellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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