Kenntnisnahme - FB 40/0154/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich für die Beibehaltung des dezentralen Ausschreibungsverfahrens aus.

 

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich für die Beibehaltung des dezentralen Ausschreibungsverfahrens aus.

 

In Vertretung

 

 

Rombey

Stadtdirektor

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Vorsitzende des Schulausschusses sowie die Vorsitzende des Personal- und Verwaltungsausschusses haben um einen Erfahrungsbericht über das dezentrale Ausschreibungsverfahren an den Aachener Schulen gebeten.

 

Auf Anfrage der städtischen Schulverwaltung vom 14.06.2007 haben 19 Schulen ihre Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Einzelnen haben

-          8 Grundschulen,

-          2 Förderschulen,

-          1 Hauptschule,

-          1 Realschule,

-          5 Gymnasien und

-          2 Gesamtschulen

auf das als Anlage beigefügte Schreiben der städtischen Schulverwaltung geantwortet.

Die einzelnen Stellungnahmen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Alle 8 Grundschulen haben sich positiv über das dezentrale Ausschreibungsverfahren geäußert. Aus den einzelnen Stellungnahmen der beiden Förderschulen, der Realschule und der beiden Gesamtschulen ist zu entnehmen, dass diese Schulen auch sehr positive Erfahrungen mit dem Verfahren gemacht haben.

 

Die Hauptschule bringt in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass sie dieses Verfahren nicht mehr abwickeln möchte. Wegen des sehr hohen Verwaltungsaufwandes soll auf das alte Verfahren zurückgegriffen werden.

 

Bei den 5 Gymnasien, die eine Stellungnahme abgegeben haben, ist das Meinungsbild unterschiedlich. Inda-Gymnasium und Kaiser-Karls-Gymnasium sprechen sich dafür aus, zum zentralen Verfahren zurück zu kehren, während die Stellungnahmen der anderen 3 Gymnasien letztlich für eine Beibehaltung des dezentralen Verfahrens plädieren.

 

Abschließend ist auch festzuhalten, dass bei dem gesamten beschränkten Ausschreibungsverfahren durch die Schulen es keinerlei Einwände/Rügen seitens der Buchhandlungen gegeben hat.

 

Da die überwiegende Mehrheit der städtischen Schulen auf die Umfrage der Schulverwaltung nicht reagiert hat, kann vermutet werden, dass dort kein Problemdruck besteht.

Vor diesem Hintergrund darf sicherlich gefolgert werden, dass sich die Einführung des dezentralen Vergabeverfahrens insgesamt bewährt hat. Insofern spricht sich die Schulverwaltung dafür aus, das dezentrale Verfahren beizubehalten und sagt zu, den Schulen auch weiterhin jedwede Unterstützung hierbei zu geben.

Die als Anlage beigefügte Checkliste für die Schulen kann gegebenenfalls im Dialog mit den Schulen noch weiter ausgearbeitet werden.

 

 

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Anlagen

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