Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0093/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a.)        Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

b)         Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

c.)        Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

d.)        Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich

e.)        Die Bezirksvertretung Aachen-Brand

f.)         Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

 

 

g.)        Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

h.)        Der Rat der Stadt Aachen

 

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des 20. Nachtrages sind die nachfolgend aufgeführten Veränderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog sowie eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren vorzunehmen.

 

A)         Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

Wingertsberggasse                             (Aachen-Mitte)                        RKL U 6

Teichwinkel                                        (Aachen-Laurensberg)            RKL S 9

 

 

B)         Streichung aus dem Straßenverzeichnis

 

Schwarzer Weg                                                           (Aachen-Mitte)                        RKL S 8

Teichwinkel (nur öffentlich von Haus Nr. 2-30)            (Aachen-Laurensberg)            RKL S 9

Siebweg                                                                      (Aachen-Richterich)            RKL S 9

 

 

C)         Änderungen im Straßenverzeichnis

           

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei der nachstehend aufgeführten Straße der gesunkene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende  Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei dieser Straße eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

Wittekindstraße                                              (Aachen-Mitte)            von RKL S 5 nach RKL S 4

 

 

D)         Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung     gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

 

Schwarzer Weg                                               (Aachen-Mitte)

Wolferskaulwinkel                                           (Aachen-Brand)

Siebweg                                                          (Aachen-Richterich)

 

 

 

E)            Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

 

Am Haarbach                                             (Aachen-Haaren)

 

 

F)            Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung                gemäß §   2 Abs.  1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nach genannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

 

Am Gut Wolf                                         (Aachen-Mitte)

Ringstraße                                          (Aachen-Brand)

Bahnesweg                                         (Aachen-Kornelimünster/Walheim)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Gebührenbedarfsberechnung

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