Entscheidungsvorlage - FB 61/0627/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung von Bushaltestellen 20071. Von-Coels-Straße, Haltestelle 'Im Kirchfeld' stadtauswärts2. Jülicher Straße, Haltestelle 'Liebigstraße' stadteinwärts3. Roermonder Straße, Haltestelle 'Rathaus' stadtauswärts4. Robert-Schuman-Straße, Haltestelle 'Siegel' stadteinwärts5. Hüttenstraße, Haltestelle 'Fringsgraben' stadteinwärts6. Trierer Straße, Haltestelle 'Königsberger Straße' (Verlängerung) stadteinwärts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2007
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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23.10.2007
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.10.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Erneuerung der Busfahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
2. Jülicher Straße, Haltestelle “Liebigstraße" stadteinwärts
4. Robert-Schuman-Straße, Haltestelle “Siegel" stadteinwärts
5. Hüttenstraße, Haltestelle “Fringsgraben" stadteinwärts
6. Trierer Straße, Haltestelle “Königsberger Straße" (Verlängerung) stadteinwärts
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Erneuerung der Busfahrbahn an folgender Bushaltestelle zu beschließen:
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Rathaus" stadtauswärts
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Erneuerung der Busfahrbahn an folgender Bushaltestelle zu beschließen:
1. Von-Coels-Straße, Haltestelle “Im Kirchfeld" stadtauswärts
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Erneuerung der Busfahrbahnen an folgenden Bushaltestellen durchzuführen:
1. Von-Coels-Straße, Haltestelle “Im Kirchfeld" stadtauswärts
2. Jülicher Straße, Haltestelle “Liebigstraße" stadteinwärts
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Rathaus" stadtauswärts
4. Robert-Schuman-Straße, Haltestelle “Siegel" stadteinwärts
5. Hüttenstraße, Haltestelle “Fringsgraben" stadteinwärts
6. Trierer Straße, Haltestelle “Königsberger Straße" (Verlängerung) stadteinwärts
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erneuerung
von Bushaltestellen 2007
1. Von-Coels-Straße, Haltestelle “Im Kirchfeld" stadtauswärts
2. Jülicher Straße, Haltestelle “Liebigstraße" stadteinwärts
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Rathaus" stadtauswärts
4. Robert-Schuman-Straße, Haltestelle “Siegel" stadteinwärts
5. Hüttenstraße, Haltestelle “Fringsgraben" stadteinwärts
6. Trierer Straße, Haltestelle “Königsberger Straße" (Verlängerung) stadteinwärts
Die vorgenannten Bushaltestellen haben zur Zeit in den Haltebereichen der Busse Oberflächen aus Beton-Verbundpflaster, Asphalt und Natursteinpflaster. Diese weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.
Zur Sanierung der Bushaltestellen ist daher beabsichtigt, den Haltestellenbereich mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. Zur allgemeinen Verbesserung der Ein- und Ausstiegsbedingungen und im Hinblick auf eine behindertengerechte Gestaltung der Haltestellen sollen die bewährten Formbordsteine eingebaut werden. Dies geschieht jedoch nur dort, wo eine höhenmäßige Anpassung möglich ist.
Mittel für die Umbaukosten dieser Haltestellen im Stadtgebiet Aachen stehen in Höhe von 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.66000.95060.4 “Erneuerung von Bushaltestellen” für das Jahr 2007 zur Verfügung, müssen jedoch noch freigegeben werden.
Die Bauzeit für alle Haltestellen beträgt ca. 65 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Frühjahr/Sommer 2008 durchzuführen.
Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.