Entscheidungsvorlage - FB 62/0048/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verlängerung des Lerchenweges bis zur neuen Erschließungsstraße ebenfalls Lerchenweg und die im Bebauungsplan Nr. 881 ausgewiesene, innere Erschließungsstraße von der Reinhardstraße bis zum Lerchenweg “Dohlenweg“ zu nennen. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Bebauungsplanes Nr. 881 "Reinhardstraße/Lerchenweg" sind die Verlängerung des Lerchenweges und ei­ne Erschließungsstraße zur inneren Erschließung des Gebietes zwischen Reinhardstraße und Lerchenweg ge­plant.

 

Der Lerchenweg erhielt seinen Namen durch Ratsbeschluss vom 14.12.1967. Die geplante Verlängerung um ca. 35 m bis zur geplanten Erschließungsstraße soll dem Lerchenweg zugeordnet werden.

 

Durch die im Bebauungsplan Nr. 881 festgesetzte weitere Verkehrsfläche einschließlich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung - Fußgänger- u. Radfahr­verkehr - soll die innere Erschließung des Bau­gebietes mit 23 Bau­grundstücken von der Rein­hardstraße aus erfolgen.

 

Die neu entstehenden Grundstücke entlang der Reinhardstraße werden unmittelbar von dieser Straße erschlos­sen, während die innere Erschließung durch Ausbauvereinbarung über eine private Erschließung erfolgt.

 

Der derzeitige Eigentümer und Projektentwickler schlägt vor, die Straße nach einem Singvogel zu benen­nen, um einen zusätzlichen Orientierungsbezug zum Lerchenweg und den umliegenden Straßennamen in Forst - Amselweg, Dros­selweg, Elsternweg, Goldammerweg, Meisenweg, Nachtigallenweg, Schwalbenweg - herzustel­len.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Verlängerung des Lerchenweges bis zur neuen Erschließungsstraße ebenfalls Lerchenweg und die im Bebauungsplan Nr. 881 ausgewiesene, innere Erschließungsstraße von der Rein­hardstraße bis zum Lerchenweg "Dohlenweg" zu nennen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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