Entscheidungsvorlage - FB 62/0049/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt Aachen die Graf-Schwerin-Straße in Kornelimünsterweg umzubenennen.

 

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt der Rat der Stadt Aachen die Graf-Schwerin-Straße in Kornelimünsterweg umzubenennen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 beschlossen, die Graf-Schwerin-Straße umzubenennen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umbenennung einzuleiten.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung dieser Straßenumbenennung dem Rat der Stadt Aachen den Beschlussvorschlag für die Umbenennung vorzulegen.

 

Durch Ratsbeschluss vom 07.03.1963 wurde der Teil des Kornelimünsterweges zwischen der heutigen Adenauerallee und dem Forsthaus Schöntal seinerzeit in Graf-Schwerin-Straße umbenannt.

Für den weiteren Verlauf der Straße zwischen Forsthaus Schöntal (Wildparkweg) und der Lintertstraße wurde der Straßenname Kornelimünsterweg beibehalten.

 

Die Umbenennung der Graf-Schwerin-Straße in Kornelimünsterweg würde zwangsläufig die Hausumnummerierung für das Forsthaus Schöntal sowie drei weiterer am heutigen Kornelimünsterweg gelegenen Hausgrundstücke auslösen.

 

 

Gegen die Umbenennung der Graf-Schwerin-Straße liegt ein Widerspruch vor (Schreiben vom 24.06.2007).

 

Mit Schreiben vom 27.08.2007 erinnert die Antragstellerin noch einmal an ihr Schreiben vom 07.01.2007 mit der Bitte, die Graf-Schwerin-Straße in Prof.-Wilhelm-Fischer-Straße umzubenennen.

 

Mit Schreiben vom 14.08.2007 schlägt der Antragsteller vor, den Straßennamen – Graf-Schwerin-Straße – beizubehalten und lediglich das Unterschild in “Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld“ zu ändern.

 

Mit Schreiben vom 17.09.2007 stellt der Antragsteller den Antrag, der Graf-Schwerin-Straße oder die Diemstraße den Namen “Pastor-Baurmann-Straße“ zu geben.

 

 

Von der Umbenennung sind ca. 49 Hausgrundstücke mit ca. 260 Personen im Alter über 20 Jahre betroffen. Die Grundstückseigentümer und die weiteren betroffenen Personen werden vom Fachbereich Vermessung und Kataster schriftlich über die Umbenennung benachrichtigt.

 

Bei einer Umbenennung wird das alte Straßenschild mit einem roten Balken versehen für ein Jahr neben dem neuen Straßenschild in der Örtlichkeit verbleiben. Dies dient der besseren Orientierung für eine längere Übergangszeit und ermöglicht den Betroffenen, notwendige Umstellungen zeitlich gestreckt durchzuführen.

 

Träger öffentlicher Belange (z.B. Grundbuchamt, Finanzamt), Versorgungsträger (z.B. STAWAG, Wasserwerk) sowie die betroffenen städtischen Fachbereiche (z.B. Fachbereich Sicherheit und Ordnung) erhalten vom Fachbereich Vermessung und Kataster eine Mitteilung zur Berichtigung der dort geführten Nachweise. Eine Ummeldung bei der Meldebehörde ist somit nicht erforderlich. Die Korrektur der Anschriften in Ausweispapieren, im Führerschein und in Kfz-Fahrzeugscheinen wird in den der Umbenennung folgenden 12 Monaten von den städtischen Fachbereichen kostenfrei vorgenommen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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