Entscheidungsvorlage - FB 62/0050/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt Aachen die Diemstraße in Heidbendenstraße umzubenennen.

 

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt der Rat der Stadt Aachen die Diemstraße in Heidbendenstraße umzubenennen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 beschlossen, die Diemstraße umzubenennen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umbenennung einzuleiten.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung dieser Straßenumbenennung dem Rat der Stadt Aachen den Beschlussvorschlag für die Umbenennung vorzulegen.

 

 

Mit Schreiben vom Juni 2007 bitten die Anwohner der Diemstraße ihre Straße in “Heidbenden“ oder “Siegelhöhe“ umzubenennen.

 

Da es in Forst das Gut Heidbenden gibt, könnte eine Benennung “Heidbenden“ eventuell zu Verwechslungen führen. Dem könnte durch den Zusatz “-straße“ entgegengewirkt werden.  

 

Mit Schreiben vom 17.09.2007 stellt der Antragsteller den Antrag, der Graf-Schwerin-Straße oder der Diemstraße den Namen “Pastor-Baurmann-Straße“ zu geben.

 

 

Von der Umbenennung sind ca. 35 Hausgrundstücke mit ca. 75 Personen im Alter über 20 Jahre betroffen. Die Grundstückseigentümer und die weiteren betroffenen Personen werden vom Fachbereich Vermessung und Kataster schriftlich über die Umbenennung benachrichtigt.

 

Bei einer Umbenennung wird das alte Straßenschild mit einem roten Balken versehen für ein Jahr neben dem neuen Straßenschild in der Örtlichkeit verbleiben. Dies dient der besseren Orientierung für eine längere Übergangszeit und ermöglicht den Betroffenen, notwendige Umstellungen zeitlich gestreckt durchzuführen.

 

Träger öffentlicher Belange (z.B. Grundbuchamt, Finanzamt), Versorgungsträger (z.B. STAWAG, Wasserwerk) sowie die betroffenen städtischen Fachbereiche (z.B. Fachbereich Sicherheit und Ordnung) erhalten vom Fachbereich Vermessung und Kataster eine Mitteilung zur Berichtigung der dort geführten Nachweise. Eine Ummeldung bei der Meldebehörde ist somit nicht erforderlich. Die Korrektur der Anschriften in Ausweispapieren, im Führerschein und in Kfz-Fahrzeugscheinen wird in den der Umbenennung folgenden 12 Monaten von den städtischen Fachbereichen kostenfrei vorgenommen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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