Kenntnisnahme - FB 40/0153/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Durchführung des Anmeldeverfahrens für die Grundschulen zum Schuljahr 2008/09 zustimmend zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

 

Rombey

Stadtdirektor

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 46 Abs. 1 SchulG entscheidet über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Die Schulbezirke für die Grundschulen sind mit Ablauf des Schuljahres 2007/08 aufgehoben. Gemäß § 46 Abs. 3 SchulG hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

 

Gemäß § 1, Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS) nimmt die Schule im Rahmen freier Kapazitäten aber auch andere Kinder auf. Hierdurch wird den Eltern in begrenztem Umfang eine freie Schulwahl ermöglicht.

Darüber hinaus heißt es hier:

„Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:

1.                   Geschwisterkinder,

2.                   Schulwege,

3.                   Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

4.                   ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,

5.                   ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.“

Gleichzeitig wird der Schulträger verpflichtet, die Eltern fristgerecht nicht nur über die Anmeldetermine, sondern auch über die jeweils nächstgelegene Grundschule der verschiedenen Schularten (GGS, KGS, EGS) zu informieren.

Hierzu wurde durch die Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit dem FB Personal und Organisation sowie dem FB Vermessung und Kataster ein EDV-Verfahren entwickelt, welches es erlaubt, auf der Grundlage fußläufiger Entfernung genau zu ermitteln, für welches Kind welche Schulen die jeweils nächstgelegenen sind.

 

Das Anmeldeverfahren für die Grundschulen bedurfte der Anpassung an diese neuen gesetzlichen Regelungen.

 

Die städtische Schulverwaltung hat hierzu ein Merkblatt und einen Ablaufplan für das Anmeldeverfahren erstellt und den Grundschulleiter/-innen in einer Dienstbesprechung am 08.08.2007 vorgestellt. Im Rahmen der Aussprache ergaben sich kleinere Modifikationen, die in den Ablaufplan eingearbeitet wurden. Die endgültige Fassung des Merkblattes, des Ablaufplanes, des Anmeldebogens und des Anschreibens an die Eltern sind den Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Sollte es im Rahmen des dort geschilderten Ablaufs erforderlich werden, über die Einrichtung zusätzlicher, über die festgelegte Zügigkeit hinausgehende Klassenkapazitäten an einzelnen Schulen zu entscheiden, würde der Schulausschuss hiermit in seiner Sitzung am 06.12.2007 befasst.

Reduzieren

Anlagen

Loading...