Entscheidungsvorlage - FB 40/0160/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und spricht sich für die vorgeschlagene Einrichtung eines Schulbuchfonds des Vereins „Nele und Hanns Bittmann e.V, Hilfsfonds für Kinder in Not“ im Schuletat und unter Anwendung der vorgestellten Regularien aus.

 

 

 

 

 

 

Rombey

Stadtdirektor

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss hatten in ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.10.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

„ Die Schulverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stiftungsverwaltung die Möglichkeiten zu prüfen, aus Stiftungsmitteln finanzielle Hilfen für Notlagen in schulischen Situationen bereit zu stellen.

Diese Stiftungsmittel sollen von den Schulen über die Schulverwaltung abgerufen werden können, um finanziell bedürftigen Familien mit schulpflichtigen Kindern schnell und unbürokratisch zu helfen.“

 

Die Schulverwaltung hat in Ausführung dieses Beschlusses mit Datum vom 20.11.2006 die Kämmerei angeschrieben und darum gebeten, zu prüfen, ob aus Stiftungsmitteln entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden können. Mit Schreiben vom 15.01.2007 teilte die Kämmerei daraufhin mit, dass alle Mittel der in Frage kommenden Stiftungen bereits anderweitig verplant und zusätzliche Zahlungen hieraus in Folge dessen nicht möglich seien.

 

Auch weitere Gespräche und Überlegungen zwischen Schulverwaltung und Stiftungsverwaltung im Laufe der darauf folgenden Monate führten leider zu keinem Ergebnis.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine Anfrage des Chefredakteurs der Aachener Zeitung, Herrn Bernd Mathieu, in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Vereins „Nele und Hanns Bittmann e.V, Hilfsfonds für Kinder in Not“ aus dem Mai des Jahres 2007 bei Dezernat IV aufgegriffen und angeregt einen Teil des Spendenaufkommens dieses Vereins für Hilfen in schulischen Notsituationen zu verwenden. Im Laufe weiterer Gespräche mit Vertretern des Vereins konnte dann Übereinstimmung erzielt werden, durch Einrichtung eines Schulbuchfonds insbesondere den Familien zu helfen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme haben, den erforderlichen Eigenanteil bei der Beschaffung der notwendigen Schulbücher für ihre Kinder aufzubringen.

 

Da der Verein die notwendige Abwicklung, d.h. die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Bewirtschaftung der Mittel nicht selbst übernehmen möchte, wurde vereinbart, dass diese Aufgaben durch die Schulverwaltung übernommen werden sollen. Dabei bestand ebenfalls Einvernehmen, dass den in Frage kommenden Antragstellern der Gang „aufs Amt“ zur erforderlichen Offenlegung ihrer Einkommenssituation und Bedürftigkeit erspart werden sollte und folglich - auch im Sinne des oben zitierten Beschlusses - die Mittel im Bedarfsfalle von den Schulen bei der Schulverwaltung abgerufen werden sollen.

 

Für dieses Verfahren wurden die als Anlage beigefügten Regularien gemeinsam von Schulverwaltung und Verein erarbeitet.

 

Hieraus ergibt sich, dass im Haushalt der Schulverwaltung entsprechende Haushaltsstellen (Einnahme- und Ausgabeposition) eingerichtet werden müssen, der Verein in einem ersten Schritt 6.000,00 € in den Fonds einzahlt und die Schulverwaltung nach Prüfung der Bedürftigkeit durch die Schulen die Mittel an die Schule zur Unterstützung der jeweiligen Familien auszahlt.

 

Die vorgesehende Verfahrensweise wurde durch die Schulverwaltung mit der Kämmereiverwaltung abgestimmt, nach Zustimmung durch den Schulausschuss könnten entsprechende Haushaltsstellen im Schuletat zeitnah eingerichtet werden.

 

Die Schulverwaltung ist der Auffassung, dass durch die Einrichtung dieses Schulbuchfonds ergänzend zur Einrichtung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ dazu beigetragen werden kann, die Notlagen vieler bedürftiger Familien bei der Sicherung der materiellen Rahmenbedingungen für den Schulalltag ihrer Kinder aufzufangen.

 

Die Schulverwaltung spricht sich deshalb für die Einrichtung des vorgeschlagenen Schulbuchfonds aus.

 

Allerdings wird vor dem Hintergrund eines aktuell eingebrachten Ratsantrages der SPD-Fraktion „Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche“, der darauf abzielt, für unterschiedlichste Notlagen einen alles umfassenden Fonds einzurichten, zu prüfen sein, wie ggfls. der Schulbuchfonds dort eingebracht werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Aachen ergibt sich keine finanzielle Belastung.

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Anlagen

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