Entscheidungsvorlage - FB 40/0161/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
EDV in Schulen; hier: Anpassung der Ausstattungsrichtlinien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB40/01, Herr Reichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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18.10.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Entwicklung im
Bereich der Computer- und Netzwerktechnik sowie der Erfahrungen, die im Laufe
der Durchführung des Projektes „Schulen ans Netz“ gesammelt wurden, hat sich
herausgestellt, dass die in der Sitzung des Schulausschusses am 8. 6. 2000
beschlossenen Ausstattungsrichtlinien nicht mehr in jedem Fall die
tatsächlichen Anforderungen der Schulen erfüllen. Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung vor, die Ausstattungsrichtlinien dem Bedarf der Schulen anzupassen.
Die Änderungen werden nachfolgend beschrieben und begründet. Eine
Gegenüberstellung, aus der die vorgeschlagenen Regelungen und die bisherigen Regelungen
ersichtlich sind, ist als Anlage beigefügt.
Soweit durch die Anpassung
zusätzliche Kosten entstehen, können diese durch die in Zusammenarbeit mit der
regio iT erzielten finanziellen Einsparungen gedeckt werden. Die bis 2011
vorgesehenen Haushaltsmittel werden durch die Maßnahmen nicht überschritten.
Allgemeines:
Der Umfang der Ausstattung der
Schulen mit PC wird durch die Einrichtung von Medienecken und durch die
weiteren IT-Ausstattungen lt. den als Anlage beigefügten
Ausstattungsrichtlinien bestimmt. Es soll aber für die Schulen nicht
verbindlich sein, Medienecken mit 2 PC in den Klassen einzurichten. Abhängig
von den pädagogischen Zielen der Schulen sollen die für die Medienecken
bestimmten Rechner auch anderweitig eingesetzt werden können. Den Grundschulen
kann z. B. dadurch ermöglicht werden, auch in den 1. und 2. Klassen Computer
einzusetzen. Außerdem soll es allen Schulen möglich sein, zusätzliche PC-Räume
oder z. B. Gruppenräume mit Computern auszustatten, wenn die Anzahl der PC in
den Medienecken entsprechend reduziert wird. Diese zusätzlich möglichen
Einsatzbereiche sind abhängig von den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und
der in der Schule vorhandenen Verkabelung. Ein Anspruch der Schulen auf
zusätzliche Verkabelungsarbeiten besteht nicht. Diese können nur im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel durchgeführt werden.
Zur sparsamen Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel werden den Schulen nur tatsächlich erforderliche Geräte zur
Verfügung gestellt.
Sofern z. B. eine Schule nicht mit
einer Konrektorin/einem Konrektor besetzt ist, wird in der Schulverwaltung ein
PC-Arbeitsplatz weniger eingerichtet oder
es wird mit der Schulleitung
abgestimmt, ob es entsprechend der schulinternen Organisation möglich ist,
statt der größeren Anzahl lokaler Drucker in den Klassen der Schule einen oder
wenige zentrale Netzwerkdrucker einzusetzen, usw..
Mit dem Medienzentrum wird ein
Medienserver betrieben. Auf diesem werden für die Schulen in der Stadt Aachen,
im Kreis Aachen sowie in der deutsprachigen Gemeinschaft in Belgien
audiovisuelle Medien, Software, usw. online bereitgestellt.
Beabsichtigte Veränderungen:
Grundschulen:
Für den Verwaltungsbereich
in den Grundschulen besteht zur Zeit in den Ausstattungs-
richtlinien keine Regelung. Dem Bedarf entsprechend soll die
Verwaltung mit bis zu 3
Rechnern (abhängig davon, ob eine Konrektorstelle besetzt
ist) ausgestattet werden.
Im pädagogischen Bereich
wird nach der jetzigen Regelung jedes 3. und 4. Schuljahr mit
einer Medienecke mit zwei
internetfähigen Rechnern und einem Drucker ausgestattet.
Bei den mit den Grundschulen geführten Vorgesprächen im Rahmen
der Neuausstattung mit
Rechnern wurde festgestellt, dass
auch für die zweiten Schuljahre teilweise in den Schulen Bedarf für den Einsatz
von Rechnern besteht. Aus diesem Grund wird für eine Neufassung der
Ausstattungsrichtlinien folgende Formulierung vorgeschlagen: „Falls die Schule
es aus
pädagogischer Sicht für
erforderlich hält, können auf Antrag zusätzlich die 2. Klassen mit
Medienecken ausgestattet werden.“
Weiterhin wurde vielfach darauf
aufmerksam gemacht, dass es aus pädagogischer Sicht je
nach Schulkonzept sinnvoller wäre,
Rechner in einem Raum der Schule zu
konzentrieren. Hierfür sollen
keine zusätzlichen Rechner bereitgestellt werden. Die
Rechner für diesen PC-Raum sollen
aus dem Bestand der Medienecken in den Klassen zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund des als begründet angesehenen Wunsches vieler Grundschulen wurde
folgende Formulierung für die neuen Ausstattungsrichtlinien vorgesehen: „Bei
Bedarf wird – abhängig von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten in der
Grundschule – ein PC-Raum mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der
erforderlichen Stromversorgung vorgesehen. Die Anzahl der Rechner in den
Medienecken ist in diesem Fall entsprechend zu reduzieren.“
Insbesondere wegen der
intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im
Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Förderschulen:
Für den Verwaltungsbereich
sollen unverändert 3 vernetzte Rechner inkl. Drucker zur Verfügung gestellt
werden (abhängig davon, ob eine Konrektorstelle besetzt ist).
Im pädagogischen Bereich sollen die Klassen unverändert mit je
einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker
ausgestattet werden.
Naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume sollen jeweils mit einem Rechner mit Internetanschluss und
Drucker ausgestattet werden. In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien ist
lediglich ein Rechner mit Drucker für den naturwissenschaftlichen Bereich
vorgesehen. Sofern eine Schule über mehrere Unterrichtsräume in diesem Bereich
verfügt, sollte jeder der Räume mit einem Rechner ausgestattet werden.
Die bisher bereits vorgesehenen
PC-Räume sollen unverändert mit 7 Rechnern mit Internetanschluss und einem
entsprechenden Lehrerrechner ausgestattet werden. Es soll lediglich ein
zentraler Netzwerkdrucker für diesen Raum zusätzlich vorgesehen werden.
Bei den durchgeführten
Vorgesprächen für die Ausstattung mit neuen PC nach den
Herbstferien 2007 wurde von
einigen Förderschulen der Bedarf formuliert und entsprechend begründet, auch
Differenzierungs- und Gruppenräume mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und
Drucker auszustatten. Aus diesem Grund wurde diese zusätzliche Ausstattung in
der vorgeschlagenen Anpassung vorgesehen.
Insbesondere wegen der
intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im
Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Hauptschulen:
Für den Verwaltungsbereich
sollen unverändert 3 vernetzte Rechner inkl. Drucker zur Verfügung gestellt
werden.
Im pädagogischen Bereich sollen die Klassen unverändert mit je
einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker
ausgestattet werden.
Naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume sollen jeweils mit einem Rechner mit Internetanschluss und
Drucker ausgestattet werden. In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien ist
lediglich ein Rechner mit Drucker für den Physikraum vorgesehen. Sofern eine
Schule über mehrere Unterrichtsräume im naturwissenschaftlichen Bereich
verfügt, sollte jeder der Räume mit einem Rechner ausgestattet werden.
Ein Informatikraum soll
unverändert mit 15 Schüler- und 1 Lehrerrechner mit Internetanschluss
ausgestattet werden. Der Raum soll einen zentralen Netzwerkdrucker erhalten.
Da die Schulen nach den bisher im
Verlauf des Projektes „Schulen ans Netz“ gemachten Erfahrungen teilweise aus
pädagogischen Gründen einen weiteren PC-Raum benötigen, wird in der
vorgeschlagenen Neuregelung ein weiterer PC-Raum bei Bedarf der Schule mit
ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung
vorgesehen. Die Rechner für diesen Raum müssen in diesem Fall aus dem Bestand
der Medienecken in den Klassen entnommen werden. Sofern ein solcher Raum
eingerichtet wird, soll für jeden PC-Raum ein Netzwerkdrucker zur Verfügung
gestellt werden.
Insbesondere wegen der
intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im
Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Auf die Einrichtung eines bisher
vorgesehenen Internetcafés soll verzichtet werden. Stattdessen sollen im Falle
eines Bedarfes Selbstlernzentren vorgesehen werden. Entsprechende Rechner
sollen aus dem Rechner-Bestand in den Medienecken entnommen werden.
Der in den bisherigen
Ausstattungsrichtlinien vorgesehene Rechner für Ganztagsschulen und Schulen mit
besonderem pädagogischem Auftrag soll entfallen. Soweit für Schulsozialarbeiter
oder den Ganztagsbetrieb Rechner erforderlich sind, werden diese aus anderen Mitteln
finanziert.
Realschulen:
Für den Verwaltungsbereich
sollen entsprechend der Anzahl der Mitglieder der Schulleitung 4 vernetzte Rechner inkl. Drucker zur
Verfügung gestellt werden.
Im pädagogischen Bereich sollen die Klassen unverändert mit je
einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker
ausgestattet werden.
Naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume sollen unverändert einen Rechner mit Internetanschluss und
Drucker erhalten.
Ein Informatikraum soll unverändert
mit 15 Schüler- und 1 Lehrerrechner mit Internetanschluss ausgestattet werden.
Der Raum soll einen zentralen Netzwerkdrucker erhalten.
Da die Schulen nach den bisher im
Verlauf des Projektes „Schulen ans Netz “ gemachten Erfahrungen teilweise aus
pädagogischen Gründen einen weiteren PC-Raum benötigen, wird in der
vorgeschlagenen Neuregelung ein weiterer PC-Raum bei Bedarf der Schule mit
ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung
vorgesehen. Die Rechner für diesen Raum müssen in diesem Fall aus dem Bestand
der Medienecken in den Klassen entnommen werden. Sofern ein solcher Raum
eingerichtet wird, soll für jeden PC-Raum ein Netzwerkdrucker zur Verfügung
gestellt werden.
Die Bibliothek soll unverändert
mit 1 Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden.
Insbesondere wegen der
intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im
Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Gymnasien:
In den bisherigen
Ausstattungsrichtlinien sind 6 Rechneranlagen mit Drucker für den Verwaltungsbereich
vorgesehen. Nach den Erfahrungen seit dem Beginn des Projektes „Schulen ans Netz“ reicht diese Anzahl
an Verwaltungsrechnern in der Praxis nicht immer aus. Die Schulen haben unter
Berücksichtigung der Schulleitungen, der Schulsekretärinnen und der Inhaber von
Funktionsstellen bis zu 14 Personen, die der Schulverwaltung zuzurechnen sind.
Diese benötigen jeweils einen Rechner mit Drucker. Aus diesem Grund wird
vorgeschlagen, folgende Formulierung in die Ausstattungsrichtlinien
aufzunehmen: „Bis zu 14 vernetzte Rechner inkl. Drucker, abhängig von der
Anzahl der Sekretärinnen und Funktionsstellen.“
Im pädagogischen Bereich sollen die Klassen unverändert mit je
einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker
ausgestattet werden.
Naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume und Erdkunderäume sollen unverändert mit einem Rechner mit
Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. An dieser Stelle ist die
Einplanung eines Rechners für die Bibliothek nicht erforderlich, da die
Ausstattung der Bibliothek separat vorgesehen ist.
Bibliotheken sollen je nach Bedarf
der Schule unverändert mit bis zu 4 Rechnern mit Internetanschluss und Drucker
ausgestattet werden.
Es sollen unverändert 2
Informatikräume mit je bis zu 15 vernetzten Rechnern mit Internetanschluss und
1 vernetzten Lehrerrechner inkl. 1 zentralen Netzwerkdrucker vorgesehen werden.
Wie in den anderen Schulformen
sollen auch die Gymnasien die Gelegenheit erhalten, bei Bedarf – abhängig von
den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten – einen weiteren PC-Raum mit
ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung
einzurichten. Die Anzahl der Rechner in den Medienecken ist in diesem Fall
entsprechend zu reduzieren. Je PC-Raum soll ein Netzwerkdrucker bereitgestellt
werden.
Insbesondere wegen der
intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im
Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Gesamtschulen:
In den bisherigen
Ausstattungsrichtlinien sind 10 Rechneranlagen mit Drucker für den Verwaltungsbereich
vorgesehen. Nach den Erfahrungen seit dem Beginn des Projektes „Schulen ans Netz“ reicht diese Anzahl
an Verwaltungsrechnern in der Praxis nicht immer aus. Die Schulen haben unter
Berücksichtigung der Schulleitungen, der Schulsekretärinnen und der Inhaber von
Funktionsstellen bis zu 14 Personen, die der Schulverwaltung zuzurechnen sind.
Diese benötigen jeweils einen Rechner mit Drucker. Aus diesem Grund wird
vorgeschlagen, folgende Formulierung in die Ausstattungsrichtlinien
aufzunehmen: „Bis zu 14 vernetzte Rechner inkl. Drucker, abhängig von der
Anzahl der Sekretärinnen und Funktionsstellen.“
Im pädagogischen Bereich sollen die Klassen unverändert mit je
einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker
ausgestattet werden.
Naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume und Erdkunderäume sollen unverändert mit einem Rechner mit
Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. An dieser Stelle ist die
Einplanung eines Rechners für die Bibliothek nicht erforderlich, da die
Ausstattung der Bibliothek separat vorgesehen ist.
Bibliotheken sollen je nach Bedarf
der Schule unverändert mit bis zu 4 Rechnern mit Internetanschluss und Drucker
ausgestattet werden.
Es sollen unverändert 2 Informatikräume
mit je bis zu 15 vernetzten Rechnern mit Internetanschluss und 1 vernetzten
Lehrerrechner inkl. 1 zentralen Netzwerkdrucker vorgesehen werden.
Wie in den anderen Schulformen
sollen auch die Gesamtschulen die Gelegenheit erhalten, bei Bedarf – abhängig
von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten – einen weiteren PC-Raum mit
ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung
einzurichten. Die Anzahl der Rechner in den Medienecken ist in diesem Fall
entsprechend zu reduzieren. Je PC-Raum soll ein Netzwerkdrucker bereitgestellt
werden.
Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.
Anlagen
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