Entscheidungsvorlage - FB 40/0161/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss stimmt der Anpassung der Ausstattungsrichtlinien in dem von der städt. Schulverwaltung vorgeschlagenen Umfang zu.

 

 

 

 

 

Rombey

Stadtdirektor

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der Entwicklung im Bereich der Computer- und Netzwerktechnik sowie der Erfahrungen, die im Laufe der Durchführung des Projektes „Schulen ans Netz“ gesammelt wurden, hat sich herausgestellt, dass die in der Sitzung des Schulausschusses am 8. 6. 2000 beschlossenen Ausstattungsrichtlinien nicht mehr in jedem Fall die tatsächlichen Anforderungen der Schulen erfüllen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Ausstattungsrichtlinien dem Bedarf der Schulen anzupassen. Die Änderungen werden nachfolgend beschrieben und begründet. Eine Gegenüberstellung, aus der die vorgeschlagenen Regelungen und die bisherigen Regelungen ersichtlich sind, ist als Anlage beigefügt.

 

Soweit durch die Anpassung zusätzliche Kosten entstehen, können diese durch die in Zusammenarbeit mit der regio iT erzielten finanziellen Einsparungen gedeckt werden. Die bis 2011 vorgesehenen Haushaltsmittel werden durch die Maßnahmen nicht überschritten.

 

Allgemeines:

Der Umfang der Ausstattung der Schulen mit PC wird durch die Einrichtung von Medienecken und durch die weiteren IT-Ausstattungen lt. den als Anlage beigefügten Ausstattungsrichtlinien bestimmt. Es soll aber für die Schulen nicht verbindlich sein, Medienecken mit 2 PC in den Klassen einzurichten. Abhängig von den pädagogischen Zielen der Schulen sollen die für die Medienecken bestimmten Rechner auch anderweitig eingesetzt werden können. Den Grundschulen kann z. B. dadurch ermöglicht werden, auch in den 1. und 2. Klassen Computer einzusetzen. Außerdem soll es allen Schulen möglich sein, zusätzliche PC-Räume oder z. B. Gruppenräume mit Computern auszustatten, wenn die Anzahl der PC in den Medienecken entsprechend reduziert wird. Diese zusätzlich möglichen Einsatzbereiche sind abhängig von den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und der in der Schule vorhandenen Verkabelung. Ein Anspruch der Schulen auf zusätzliche Verkabelungsarbeiten besteht nicht. Diese können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel durchgeführt werden.

 

Zur sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel werden den Schulen nur tatsächlich erforderliche Geräte zur Verfügung gestellt.

Sofern z. B. eine Schule nicht mit einer Konrektorin/einem Konrektor besetzt ist, wird in der Schulverwaltung ein PC-Arbeitsplatz weniger eingerichtet oder

es wird mit der Schulleitung abgestimmt, ob es entsprechend der schulinternen Organisation möglich ist, statt der größeren Anzahl lokaler Drucker in den Klassen der Schule einen oder wenige zentrale Netzwerkdrucker einzusetzen, usw..

 

Mit dem Medienzentrum wird ein Medienserver betrieben. Auf diesem werden für die Schulen in der Stadt Aachen, im Kreis Aachen sowie in der deutsprachigen Gemeinschaft in Belgien audiovisuelle Medien, Software, usw. online bereitgestellt. 

 

 

 

Beabsichtigte Veränderungen:

 

Grundschulen:

Für den Verwaltungsbereich in den Grundschulen besteht zur Zeit in den Ausstattungs- 

 richtlinien keine Regelung. Dem Bedarf entsprechend soll die Verwaltung  mit bis zu 3  

 Rechnern (abhängig davon, ob eine Konrektorstelle besetzt ist) ausgestattet werden.

Im pädagogischen Bereich wird nach der jetzigen Regelung jedes 3. und 4. Schuljahr mit

einer Medienecke mit zwei internetfähigen Rechnern und einem Drucker ausgestattet.

Bei  den mit den Grundschulen geführten Vorgesprächen im Rahmen der Neuausstattung mit

Rechnern wurde festgestellt, dass auch für die zweiten Schuljahre teilweise in den Schulen Bedarf für den Einsatz von Rechnern besteht. Aus diesem Grund wird für eine Neufassung der Ausstattungsrichtlinien folgende Formulierung vorgeschlagen: „Falls die Schule es aus

pädagogischer Sicht für erforderlich hält, können auf Antrag zusätzlich die 2. Klassen mit

Medienecken ausgestattet werden.“

Weiterhin wurde vielfach darauf aufmerksam gemacht, dass es aus pädagogischer Sicht je

nach Schulkonzept sinnvoller wäre, Rechner in einem Raum der Schule zu

konzentrieren. Hierfür sollen keine zusätzlichen Rechner bereitgestellt werden. Die

Rechner für diesen PC-Raum sollen aus dem Bestand der Medienecken in den Klassen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des als begründet angesehenen Wunsches vieler Grundschulen wurde folgende Formulierung für die neuen Ausstattungsrichtlinien vorgesehen: „Bei Bedarf wird – abhängig von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten in der Grundschule – ein PC-Raum mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung vorgesehen. Die Anzahl der Rechner in den Medienecken ist in diesem Fall entsprechend zu reduzieren.“

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

 

Förderschulen:

Für den Verwaltungsbereich sollen unverändert 3 vernetzte Rechner inkl. Drucker zur Verfügung gestellt werden (abhängig davon, ob eine Konrektorstelle besetzt ist).

Im pädagogischen Bereich  sollen die Klassen unverändert mit je einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet werden.

Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume sollen jeweils mit einem Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien ist lediglich ein Rechner mit Drucker für den naturwissenschaftlichen Bereich vorgesehen. Sofern eine Schule über mehrere Unterrichtsräume in diesem Bereich verfügt, sollte jeder der Räume mit einem Rechner ausgestattet werden.

Die bisher bereits vorgesehenen PC-Räume sollen unverändert mit 7 Rechnern mit Internetanschluss und einem entsprechenden Lehrerrechner ausgestattet werden. Es soll lediglich ein zentraler Netzwerkdrucker für diesen Raum zusätzlich vorgesehen werden.

            

 

 

Bei den durchgeführten Vorgesprächen für die Ausstattung mit neuen PC nach den   

Herbstferien 2007 wurde von einigen Förderschulen der Bedarf formuliert und entsprechend begründet, auch Differenzierungs- und Gruppenräume mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und Drucker auszustatten. Aus diesem Grund wurde diese zusätzliche Ausstattung in der vorgeschlagenen Anpassung vorgesehen.

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

 

Hauptschulen:

Für den Verwaltungsbereich sollen unverändert 3 vernetzte Rechner inkl. Drucker zur Verfügung gestellt werden.

Im pädagogischen Bereich  sollen die Klassen unverändert mit je einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet werden.

Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume sollen jeweils mit einem Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien ist lediglich ein Rechner mit Drucker für den Physikraum vorgesehen. Sofern eine Schule über mehrere Unterrichtsräume im naturwissenschaftlichen Bereich verfügt, sollte jeder der Räume mit einem Rechner ausgestattet werden.

Ein Informatikraum soll unverändert mit 15 Schüler- und 1 Lehrerrechner mit Internetanschluss ausgestattet werden. Der Raum soll einen zentralen Netzwerkdrucker erhalten.

Da die Schulen nach den bisher im Verlauf des Projektes „Schulen ans Netz“ gemachten Erfahrungen teilweise aus pädagogischen Gründen einen weiteren PC-Raum benötigen, wird in der vorgeschlagenen Neuregelung ein weiterer PC-Raum bei Bedarf der Schule mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung vorgesehen. Die Rechner für diesen Raum müssen in diesem Fall aus dem Bestand der Medienecken in den Klassen entnommen werden. Sofern ein solcher Raum eingerichtet wird, soll für jeden PC-Raum ein Netzwerkdrucker zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

Auf die Einrichtung eines bisher vorgesehenen Internetcafés soll verzichtet werden. Stattdessen sollen im Falle eines Bedarfes Selbstlernzentren vorgesehen werden. Entsprechende Rechner sollen aus dem Rechner-Bestand in den Medienecken entnommen werden.

Der in den bisherigen Ausstattungsrichtlinien vorgesehene Rechner für Ganztagsschulen und Schulen mit besonderem pädagogischem Auftrag soll entfallen. Soweit für Schulsozialarbeiter oder den Ganztagsbetrieb Rechner erforderlich sind, werden diese aus anderen Mitteln finanziert.

 

 

 

 

Realschulen:

Für den Verwaltungsbereich sollen entsprechend der Anzahl der Mitglieder der Schulleitung 4  vernetzte Rechner inkl. Drucker zur Verfügung gestellt werden.

Im pädagogischen Bereich  sollen die Klassen unverändert mit je einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet werden.

Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume sollen unverändert einen Rechner mit Internetanschluss und Drucker erhalten.

Ein Informatikraum soll unverändert mit 15 Schüler- und 1 Lehrerrechner mit Internetanschluss ausgestattet werden. Der Raum soll einen zentralen Netzwerkdrucker erhalten.

Da die Schulen nach den bisher im Verlauf des Projektes „Schulen ans Netz “ gemachten Erfahrungen teilweise aus pädagogischen Gründen einen weiteren PC-Raum benötigen, wird in der vorgeschlagenen Neuregelung ein weiterer PC-Raum bei Bedarf der Schule mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung vorgesehen. Die Rechner für diesen Raum müssen in diesem Fall aus dem Bestand der Medienecken in den Klassen entnommen werden. Sofern ein solcher Raum eingerichtet wird, soll für jeden PC-Raum ein Netzwerkdrucker zur Verfügung gestellt werden.

Die Bibliothek soll unverändert mit 1 Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden.

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

 

 

Gymnasien:

In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien sind 6 Rechneranlagen mit Drucker für den Verwaltungsbereich vorgesehen. Nach den Erfahrungen seit dem Beginn des Projektes  „Schulen ans Netz“ reicht diese Anzahl an Verwaltungsrechnern in der Praxis nicht immer aus. Die Schulen haben unter Berücksichtigung der Schulleitungen, der Schulsekretärinnen und der Inhaber von Funktionsstellen bis zu 14 Personen, die der Schulverwaltung zuzurechnen sind. Diese benötigen jeweils einen Rechner mit Drucker. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, folgende Formulierung in die Ausstattungsrichtlinien aufzunehmen: „Bis zu 14 vernetzte Rechner inkl. Drucker, abhängig von der Anzahl der Sekretärinnen und Funktionsstellen.“

Im pädagogischen Bereich  sollen die Klassen unverändert mit je einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet werden.

Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume und Erdkunderäume sollen unverändert mit einem Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. An dieser Stelle ist die Einplanung eines Rechners für die Bibliothek nicht erforderlich, da die Ausstattung der Bibliothek separat vorgesehen ist.

Bibliotheken sollen je nach Bedarf der Schule unverändert mit bis zu 4 Rechnern mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden.

Es sollen unverändert 2 Informatikräume mit je bis zu 15 vernetzten Rechnern mit Internetanschluss und 1 vernetzten Lehrerrechner inkl. 1 zentralen Netzwerkdrucker vorgesehen werden.

Wie in den anderen Schulformen sollen auch die Gymnasien die Gelegenheit erhalten, bei Bedarf – abhängig von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten – einen weiteren PC-Raum mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung einzurichten. Die Anzahl der Rechner in den Medienecken ist in diesem Fall entsprechend zu reduzieren. Je PC-Raum soll ein Netzwerkdrucker bereitgestellt werden.

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

 

 

Gesamtschulen:

In den bisherigen Ausstattungsrichtlinien sind 10 Rechneranlagen mit Drucker für den Verwaltungsbereich vorgesehen. Nach den Erfahrungen seit dem Beginn des Projektes  „Schulen ans Netz“ reicht diese Anzahl an Verwaltungsrechnern in der Praxis nicht immer aus. Die Schulen haben unter Berücksichtigung der Schulleitungen, der Schulsekretärinnen und der Inhaber von Funktionsstellen bis zu 14 Personen, die der Schulverwaltung zuzurechnen sind. Diese benötigen jeweils einen Rechner mit Drucker. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, folgende Formulierung in die Ausstattungsrichtlinien aufzunehmen: „Bis zu 14 vernetzte Rechner inkl. Drucker, abhängig von der Anzahl der Sekretärinnen und Funktionsstellen.“

Im pädagogischen Bereich  sollen die Klassen unverändert mit je einer Medienecke mit 2 Rechnern mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet werden.

Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume und Erdkunderäume sollen unverändert mit einem Rechner mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden. An dieser Stelle ist die Einplanung eines Rechners für die Bibliothek nicht erforderlich, da die Ausstattung der Bibliothek separat vorgesehen ist.

Bibliotheken sollen je nach Bedarf der Schule unverändert mit bis zu 4 Rechnern mit Internetanschluss und Drucker ausgestattet werden.

Es sollen unverändert 2 Informatikräume mit je bis zu 15 vernetzten Rechnern mit Internetanschluss und 1 vernetzten Lehrerrechner inkl. 1 zentralen Netzwerkdrucker vorgesehen werden.

Wie in den anderen Schulformen sollen auch die Gesamtschulen die Gelegenheit erhalten, bei Bedarf – abhängig von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten – einen weiteren PC-Raum mit ordnungsgemäßer IT-Verkabelung sowie der erforderlichen Stromversorgung einzurichten. Die Anzahl der Rechner in den Medienecken ist in diesem Fall entsprechend zu reduzieren. Je PC-Raum soll ein Netzwerkdrucker bereitgestellt werden.

Insbesondere wegen der intensiveren Nutzung des Medienservers wird vorgeschlagen, den Rechner im Lehrerzimmer mit einem DVD-Brenner auszustatten.

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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