Entscheidungsvorlage - FB 40/0163/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beschliesst, dass Mittel aus dem Landesfonds für 1.500 Aachener Schülerinnen und Schüler an offenen und gebundenen Ganztagsschulen beantragt und in Anspruch genommen werden sollen.

Hinsichtlich der Bereitstellung des notwendigen städtischen Eigenanteils spricht sich der Ausschuss dafür aus, im Haushaltsjahr 2007 zu verfahren, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und für das Haushaltsjahr 2008 die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 150.000,00 € im städtischen Haushalt bereit zu stellen.

 

 

 

 

 

Rombey

Stadtdirektor

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I.               Fragestellungen aus dem Ratsantrag „Schulessen für alle Kinder“ sowie aus der Ratsanfrage des Ratsherrn Müller

 

Vorbemerkung:

Hier erfolgt zunächst die Behandlung der Fragestellungen, deren Beantwortung sich nicht aus dem folgenden Punkt II Inanspruchnahme des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit ergibt“.

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2007/08 besuchen 3.938 Schüler im Bereich der Sekundarstufe I eine Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung. Hierbei handelt es sich um die drei Gesamtschulen, die Hauptschulen Burtscheid, Kronenberg und Aretzstrasse sowie die Förderschule am Kennedypark.

Darüber hinaus existieren 3.204 Plätze im offenen Ganztag an Grundschulen und Förderschulen.

 

In den offenen Ganztagsschulen wird das Mittagessen von unterschiedlichsten örtlichen Caterern angeliefert. Über die Wahl des Caterers entscheiden die Schulen selbst.

 

Als Verpflegungssystem wurde in allen OGS flächendeckend das System „Cook and Chill“ eingeführt, d.h. das Essen wird kalt angeliefert und in hierfür entsprechend ausgestatteten Verpflegungsküchen zum Zeitpunkt der Essensausgabe erwärmt.

 

An der GHS Aretzstrasse sowie an der Förderschule am Kennedypark bestehen Projekte, in deren Rahmen Schüler für ihre Mitschüler das Essen selbst zubereiten. An der GHS Burtscheid wird das Essen analog der Regelung in den OGS durch eine örtlichen Caterer angeliefert. An den übrigen genannten Schulen im Bereich der Sek. I existieren Mensen, in denen durch unterschiedlichste Betreiber das Essen vor Ort frisch zubereitet wird.

 

Neben den oben genannten Schulen im offenen oder gebundenen Ganztag besteht sowohl am Geschwister-Scholl-Gymnasium als auch in der Alkuinrealschule die Möglichkeit der Teilnahme an einem modifizierten Ganztag sowie die Möglichkeit der Essenseinnahme in einer entsprechend hergerichteten Mensa.

 

Eine in jeder Hinsicht besondere Situation besteht an der Kleebachschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Hier werden durch einen kommerziellen Betreiber in der vorhandenen Mensa tiefgekühlte Mahlzeiten entsprechend aufbereitet, die notwendigen Elternbeiträge für das Mittagessen werden durch die Schulverwaltung eingenommen und aus einer eigens hierfür eingerichteten Haushaltsstelle in besonderer Weise bezuschusst.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Kleebachschule in die nachfolgend dargestellten Regelungen zum Landesfonds (s. II) nicht einzubeziehen, sondern hier das bestehende Finanzierungs- und Zuschusssystem auch zukünftig beizubehalten.

 

In allen Schulen, in denen die Möglichkeit zur Einnahme einer warmen Mahlzeit besteht, wird seitens der Schulen großer Wert darauf gelegt, dass nur gesundes und ausgewogenes Essen angeboten wird.

 

Die Preisstruktur der angebotenen Mahlzeiten gestaltet sich von Schule zu Schule unterschiedlich und variiert in einer Bandbreite von 1,50 € bis 3,40 € pro Mahlzeit. Insbesondere in den offenen Ganztagsschulen sind allerdings häufig in das Essensgeld die Kosten für ebenfalls gesunde Getränke während des gesamten Nachmittagsbetriebes eingerechnet.

 

Die Finanzierung der Mahlzeiten erfolgt grundsätzlich (in der OGS zusätzlich zu den Elternbeiträgen) durch die Eltern der Schüler/-innen.

 

Schon bisher bestehen unterschiedlichste Unterstützungssysteme, für Familien, denen es auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme bereitet, die Kosten eines warmen Mittagessens zu finanzieren. So haben zahlreiche Schulen selbst Sponsoren und Spender akquiriert und  werden z. B. durch die Aktion „Aachener Kindern den Tisch decken“ der Aachener Zeitung unterstützt.

Darüber hinaus hat die Schulverwaltung die Möglichkeit, aus einer eigens hierfür eingerichteten Haushaltsstelle im Schuletat bedürftige Familien bei der Finanzierung des Mittagessens in der offenen Ganztagsschule zu unterstützen bzw. diese Kosten auch ganz zu übernehmen.

Diese Unterstützung ist trotz häufiger Hinweise an die Schulen in den zurückliegenden beiden Schuljahren nur geringfügig in Anspruch genommen worden, allerdings wurde auch hier seit Beginn des Schuljahres 2007/08 eine deutliche Zunahme entsprechender Anträge an die Schulverwaltung verzeichnet.

 

Abmeldungen aus Ganztagsschulen auf Grund von Schwierigkeiten, das Mittagessen zu finanzieren sind nicht bekannt. Allerdings ist an allen Ganztagsschulen üblich, dass nicht alle Teilnehmer am Ganztag auch eine warme Mahlzeit in Anspruch nehmen.

Insbesondere im Primarbereich wird allerdings Wert darauf gelegt, dass diese Kinder dann entsprechende Verpflegung von zuhause mitbringen und an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen.

 

Eine genaue Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an den Ganztagsschulen keine warme Mahlzeit einnehmen, konnte durch die Schulverwaltung nicht ermittelt werden. Insbesondere im Sek. I-Bereich besteht hier absolut kein Überblick, da die Schülerinnen und Schüler täglich selbst entscheiden, ob sie ein warmes Essen einnehmen oder nicht und es an diesen Schulen keine zentrale Erhebung des Essensgeldes gibt.

 

Neben den Schulen, die formal im offenen oder gebundenen Ganztag sind, wird auch an anderen Schulen nach unterschiedlichsten Modellen (häufig auf der Basis des Landesprogramms 13+) versucht, Betreuungs- und Förderangebote in den Nachmittagsstunden zu realisieren. Hier besteht häufig die Möglichkeit, in der Mittagszeit zumindest einen kleinen Imbiss einzunehmen, wobei auch hier die Finanzierung durch die Eltern selbst häufig Probleme bereitet und entsprechende Unterstützung durch Sponsoren oder Spender in Anspruch genommen wird. An dieser Stelle können für den Sek. I Bereich die GHS Burtscheid oder auch die Martin-Luther-King-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung genannt werden. Auch an den Grundschulen, die nicht offenen Ganztagsschule sind, besteht in der Regel eine Möglichkeit zur Mittagsverpflegung.

 

Wie im o.g. interfraktionellen Ratsantrag „Schulessen für alle Kinder“ angesprochen, wird zukünftig auch an Gymnasien und Realschulen durch Verkürzung der Schulzeit bzw. Komprimierung des Unterrichtsstoffes in der Sek. I die Möglichkeit der Einnahme eines Mittagsimbisses erforderlich werden.

Aus verschiedenen Gymnasien liegen hierzu bereits entsprechende Anfragen bzw. Anträge bei der Schulverwaltung vor, die derzeit in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement hinsichtlich des notwendigen Investitionsbedarfs geprüft werden.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu beachten, dass derzeit seitens der Landesregierung ein Erlass in Vorbereitung ist, der den Schulen die Möglichkeit eröffnet, durchgehend den Unterricht am Samstag wieder einzuführen, um hierdurch den Nachmittagsunterricht zu reduzieren und so ggf. auch die Notwendigkeit einer Mittagsverpflegung zu erübrigen. Die Schulverwaltung versucht deshalb zur Zeit ebenfalls zu ermitteln, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen sich hieraus ergeben würden, um diese den ggf. erforderlichen Investitionen zur Realisierung einer Mittagsverpflegung an den weiterführenden Schulen gegenüber zu stellen.

Es ist geplant, dem Schulausschuss in seiner Dezembersitzung eine entsprechende Gegenüberstellung der verschiedenen Kalkulationen vorzulegen.

 

 

II.                  Inanspruchnahme des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

 

Mit Erlass vom 08.08.2007 (s. Anlage) übermittelte das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinien des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“.

 

Zielsetzung und Zuwendungszweck dieses Landesfonds ist es, „Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu fördern.“

 

Als bedürftig definiert werden hier Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechte bestimmte staatliche Transferleistungen (SGBII, Sozialhilfe etc., s. Pkt. 2 des Erlasses) erhalten.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger genehmigter Ersatzschulen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Schulträger beschließt, an diesem Programm teilzunehmen, die Bedürftigkeit der geförderten Kinder und Jugendlichen gemäß oben stehender Definition nachgewiesen wird, die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Offenlegung ihrer Bedürftigkeit erklären und die Kinder und Jugendlichen regelmäßig an wöchentlich 4-5 Tagen am Ganztagsbetrieb mit Mittagessen teilnehmen.

 

Bemessungsgrundlage für die Förderung der Mittagsverpflegung sind angenommene Ausgaben in Höhe von bis zu 500,00 € pro bedürftigem Kind und Jahr ( Essenspreis pro Tag 2,50 € an 200 Tagen im Jahr) .

Von den oben genannten Ausgaben in Höhe von 500,00 € pro Kind und Jahr übernimmt das Land einen Betrag von 200,00 €, die Kommune hat einen Eigenanteil von 100,00 € aufzubringen und es ist ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten in Höhe von 200,00 € zu erheben.

 

Übersetzt auf den durchschnittlichen täglichen Essenspreis von 2,50 pro Tag bedeutet dies, dass das Land 1,00 € , die Kommune 0,50 € und die Eltern 1,00 € aufbringen.

Ein entsprechender Antrag ist zum 30.09. des Jahres an die zuständige Bezirksregierung zu richten, Stichtag für den Beginn der Maßnahmen und die Berechnung der Förderhöhe ist der erste Tag nach den Herbstferien, eine Förderung ab Schuljahresbeginn ist möglich.

Weitere Details sind dem als Anlage beigefügten Erlass zu entnehmen.

 

Die Schulverwaltung hat sich bereits vor der Übermittlung des endgültigen Erlasses auf Grund entsprechender Presseberichte sowie durch den Städtetag übermittelter Erlassentwürfe frühzeitig mit dem Thema befasst. Hierbei stand zunächst die Ermittlung des Bedarfs bzw. einer realistischen Anzahl bedürftiger und förderungswürdiger Kinder und Jugendlicher an den offenen und gebundenen Ganztagsschulen im Vordergrund.

 

Da eine exakte Ermittlung durch entsprechende Abfragen bei den verschiedenen und jeweils zuständigen Behörden sowie auch bei den Schulen selbst zu zeitaufwändig und letztlich mit exaktem Ergebnis nicht wirklich möglich gewesen wäre, wurden zur Ermittlung eines einigermaßen realistischen Bedarfs folgende Verfahrensschritte gewählt:

 

a)                   Ermittlung der Zahl der beitragsfrei gestellten Kinder in den offenen Ganztagsschulen

Hierbei wurde davon ausgegangen, dass Beitragsfreiheit in der überwiegenden Zahl der Fälle auf dem Erhalt der staatlichen Transferleistungen basiert, die auch Grundlage für die Definition der Bedürftigkeit nach den Richtlinien des Landesfonds sind.

 

b)                   Hochrechnung des Anteils bedürftiger Schüler im Sek. I – Bereich:

Hierbei wurde auf der Basis der Gesamtschülerzahl im Sek. I  - Bereich sowie der ermittelten Zahl von Schülern im Alter von 10 – 16 Jahren, die Leistungen der ARGE bzw. nach § 12 SGB und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ein prozentualer Anteil von bedürftigen Kindern und Jugendlichen ermittelt, welcher auf die Gesamtzahl der Schüler an in Frage kommenden Ganztagsschulen im Sek. I – Bereich umgelegt wurde.

 

c)                   Schätzwerte aus den in Frage kommenden Ganztagsschulen im Sek. I – Bereich

 

Im Ergebnis ergibt sich hieraus folgendes:

 

Im Bereich der OGS sind derzeit rund 1.000 Kinder beitragsfrei gestellt. Hiervon in Abzug zu bringen, ist eine derzeit nicht exakt zu ermittelnden Anzahl von Kindern, die auf Grund der Geschwisterkindregelung beitragsfrei sind.

 

Im Bereich der Ganztagsschulen im Sek. I – Bereich, wo die bereits unter I. angesprochene Schwierigkeit besteht, dass weder die Bedürftigkeit bekannt ist, noch die tatsächliche Teilnahme am Mittagessen zentral erfasst wird, ergaben die Hochrechnungen der Schulverwaltung sowie die aus den Schulen mitgeteilten Schätzwerte ein in etwa identisches Ergebnis von 500 – 600 in Frage kommenden Schülern.

 

Die Schulverwaltung geht deshalb davon aus, dass rund 1.500 Schülerinnen und Schüler an den offenen und gebundenen Ganztagsschulen für eine Förderung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Frage kommen und hat deshalb rechtswahrend und vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Schulausschusses auf dieser Basis einen Förderantrag an die Bezirksregierung gerichtet.

 

Sollte dieser Antrag in entsprechender Höhe bewilligt werden, ist folglich mit einer Zuwendung des Landes in Höhe von 300.000,00 € für das Schuljahr 2007/08 zu rechnen.

 

Hieraus ergibt sich allerdings die Notwendigkeit, einen entsprechenden Eigenanteil der Stadt in Höhe von 150.000,00 € bezogen auf das Schuljahr im Haushalt bereit zu stellen.

 

Ausgehend davon, dass für das Haushaltsjahr 2007 5/12 dieses Betrages für die Monate August – Dezember = 62.500,00 € benötigt werden, kann in Absprache mit der Kämmerei- und Stiftungsverwaltung die Bereitstellung dieses Betrages für das laufende Haushaltsjahr in folgender Weise sichergestellt werden:

 

Aus Stiftungsmitteln:                                                                                                             40.000,00 €

nicht benötigte Mittel aus HHST. 2100.71820.5 -

 „Zuschuss für gesicherte Halbtagsbetreuung“:                                                                   22.500,00 €

 

Die Sicherstellung des notwendigen Eigenanteils in Höhe von 150.000,00 € für das gesamte Haushaltsjahr 2008 (restliches Schuljahr 2007/08 sowie Anteil Schuljahr 2008/09) ist derzeit noch unklar und muss deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2008 geregelt werden.

 

Da die Förderrichtlinien auch vorsehen, dass auf den kommunalen Anteil Beiträge Dritter angerechnet werden können, wurde ebenfalls im Vorfeld der Antragstellung ein Gespräch mit einem Vertreter der Aachener Zeitung hinsichtlich einer möglichen Beteiligung am städtischen Anteil durch die Aktion „Aachener Kindern den Tisch decken“ geführt. Im Ergebnis muss hierzu allerdings festgestellt werden, dass es nicht im Interesse der Aachener Zeitung liegt, sich mit dem überwiegend aus einer Leseraktion stammenden Spendenaufkommen am Eigenanteil der Stadt Aachen zu beteiligen.

 

Allerdings konnte im Rahmen dieses Gespräches vereinbart werden, dass sich die Aachener Zeitung im Rahmen ihrer o.g. Aktion dann zukünftig auf die Unterstützung der Schulen konzentriert, die mangels Status als offene oder gebundene Ganztagsschule am Landesfonds nicht partiziperen können und darüber hinaus ggf. die Eltern unterstützt, die auch den im Landesfonds geforderten Eigenanteil von 200,00 € bzw. 1,00 € pro Essen nicht aufbringen können.

 

Hinsichtlich der notwendigen Verfahrensabwicklung für die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Landesfonds wurde im Rahmen entsprechender Schulleiterkonferenzen zwischen Schulen und Schulverwaltung folgendes vereinbart:

 

Um zum einen den bedürftigen Familien zwecks Nachweis ihrer Bedürftigkeit den „Gang aufs Amt“ zu ersparen, darüber hinaus aber auch die Entstehung zusätzlichen Personalbedarfs in der Schulverwaltung zu verhindern, wurde vereinbart, dass die Familien den Nachweis ihrer Bedürftigkeit durch Vorlage entsprechender Bescheide in der jeweiligen Schule führen und den Antrag auf Förderung aus dem Landesfonds dort stellen.

Dies soll jeweils in der Schule entsprechend dokumentiert und aufbewahrt werden, so dass auf dieser Grundlage ein entsprechender Mittelabruf der Schule bei der Schulverwaltung erfolgen kann.

Die Schule ist hiernach in der Lage den entsprechend verminderten Essenspreis für die betroffenen Schülerinnen und Schüler neu festzusetzen.

 

Alle in der OGS beitragsfrei gestellten Familien, deren Namen und Anschriften naturgemäß in der Verwaltung vorliegen, werden durch die Schulverwaltung angeschrieben und unter Beifügung eines entsprechenden Vordrucks aufgefordert, sich bei Zutreffen der Fördervoraussetzungen in der Schule zu melden und unter Vorlage entsprechender Nachweise ihre Bedürftigkeit zu dokumentieren.

 

Den Ganztagsschulen im Sek.I – Bereich werden entsprechende Anschreiben an die Familien als Vordruck zur Verfügung gestellt, damit diese von dort aus gezielt an die Eltern versandt werden können.

 

Im übrigen werden den Schulen durch die Schulverwaltung sämtliche zur Handhabung des Verfahrens erforderlichen Vordrucke zur Verfügung gestellt.

 

Auch bei diesem gewählten Verfahrensweg bleibt natürlich festzustellen, dass neben der zusätzlichen finanziellen Belastung des Schulträgers auch zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowohl in der Schulverwaltung, insbesondere aber auch in den Schulen entsteht.

Allerdings besteht die Hoffnung, dass dieser Verwaltungsaufwand durch die „Verteilung  auf  viele Schultern“  bei den jeweils Betroffenen in Schulen und Verwaltung auf ein leistbares Maß reduziert werden kann.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass sowohl in den Schulen als auch bei der Schulverwaltung die Hoffnung besteht, dass durch die Inanspruchnahme des Landesfonds, die Aufbringung des städtischen Eigenanteils und den zusätzlich zu leistenden Aufwand letztlich doch die Not vieler Familien bei der Finanzierung des Schulessens gelindert und die derzeit zwar sehr vielfältige und auch wenig verlässliche Struktur der unterstützenden Maßnahmen vereinheitlicht und stabilisiert werden kann.

 

Insofern sprechen sich Schulen und Schulverwaltung gleichermaßen für die Inanspruchnahme des Landesfonds aus.

 

In Bezug auf einen aktuell eingegangenen neuen Ratsantrag der SPD-Fraktion „Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche“ vom 11.09.2007, der darauf abzielt, für die unterschiedlichsten schulischen Notsituationen einen Fonds ins Leben zu rufen, wird in der Zusammenarbeit unterschiedlichster Stellen in der Verwaltung zu prüfen sein, wie hier auch die Förderung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ eingebunden werden kann.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen.

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Anlagen

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