Entscheidungsvorlage - B 03/0100/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Finnanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt vorbehaltlich einer entsprechenden Empfehlung durch den Umweltausschuss dem Rat der Stadt den Erlass des 8. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Umweltausschuss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 8. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 8. Nachtrag zur Satzung über

die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gebührenanpassung

 

Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da sich wie bereits im letzten Jahr angedeutet, eine Reduzierung des Gebührenbedarfs ergeben hat.

 

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Für das Jahr 2007 wurde ein Gebührensatz von € 44,87 ermittelt und festgesetzt. Ausweislich nachfolgender Gebührenberechnung ist für 2008 ein Gebührensatz von

                                                            40,58 € / m³

kostendeckend.

 

Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

2007

2008

Veränderung in % zu Gebührenkalkulation 2007

Kostenart

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmerlohn

8.550,00 €

7.670,00 €

- 10,29%

 

 

 

 

Klärschlammbehandlung

3.869,00 €

3.577,00 €

- 7,55%

 

 

 

 

ant. Personalkosten

2.818,44 €

2.891,96 €

+ 2,61%

 

 

 

 

Sachkosten

611,82 €

639,16 €

+ 4,47%

 

 

 

 

Verw.-kostenbeitrag

2.500,00 €

3.100,00 €

+ 24,00%

 

 

 

 

Gesamtkosten

18.349,26 €

17.878,12 €

- 2,57 %

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2005

5.431,86 €(2004)

2.008,08 €

- 63,03 %

 

 

 

 

Durch Gebühren zu deckende Kosten

23.781,12 €

19.886,20 €

- 16,38 %

 

 

 

 

Entleerungsmenge

530 m3

490 m³

- 7,55 %

 

 

 

 

Einzelentleerung

44,87 €

40,58 €

- 9,56%

 

 

 

 

Gebührenvorschlag:

44,87 €

40,58 €

 

 

 

Zu den einzelnen Kostenarten:

 

Unternehmerlohn:

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Abfuhrpreis aufgrund einer aktuellen Ausschreibung geringfügig vermindert. Gleichzeitig sinkt in 2008 die erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen.

 

Klärschlammbehandlung:  

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2008 nicht ändern. Die Verringerung der Kosten ergibt sich aus der geringeren Schlammmenge.

 

Personalkosten:

Hierbei handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Kontrolle der Kleinkläranlagen beauftragten Mitarbeiters der STAWAG. Die geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2008.   

 

Sachkosten:

In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel  des mit der Kontrolle beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten.

 

Verwaltungskostenbeitrag:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben.

 

Verlustausgleich 2005:

Gemäß § 6, Absatz 2, Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) sollen Kostenunterdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Das Rechnungsergebnis für das Jahr 2005 ist mit einem Fehlbetrag von 2.008,08 € in der Gebührenkalkulation 2008 berücksichtigt worden.

 

Aufgrund der geringeren Verlustverrechnung aus 2005 (Vergleich: 2004) kann die sich weiter verringernde Entleerungsmenge, die systembedingt grundsätzlich zu einer Erhöhung des Gebührensatzes geführt hätte, kompensiert werden, so dass die Gebühr trotzdem gesenkt werden kann.


 

8. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

vom

 

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nord­rhein-Westfalen (Landeswasser­gesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa­len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am                     folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

1.

 

 

§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 40,58/m3.

 

 

 

2.

 

Dieser 8. Nachtrag tritt am 01.01.2008 in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

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