Entscheidungsvorlage - B 03/0102/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- B 03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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16.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.10.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt unter Vorbehalt des Beschlusses des Umweltausschusses dem Rat der Stadt den Erlass des 10. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Umweltausschuss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 10. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 10. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2008 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gebührenhöhe
Es ist
erforderlich, die Gebührensätze in ' 3 Abs. 8 und 9
zum 1.1.2008 wie folgt
festzusetzen:
Zu ' 3 (8) Die Schmutzwassergebühr von i 2,45 auf i 2,50 zu erhöhen.
Zu ' 3 (9) Teilanschlussgebühr von i 1,32 auf i 1,36 zu erhöhen.
Die Berechnung der Gebührensätze und die Vergleichswerte des Vorjahres sind als Anlage beigefügt.
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2008
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2008 weist bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem Kostenvolumen von insgesamt 58.773.432 i einen Fehlbetrag von 255.229i aus. Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist eine Anhebung der Gebührentarife wie folgt erforderlich:
derzeit in Kraft: neu:
SW 2,45
i/m; 2,50
i/m;
(nachrichtlich) RW 1,01 i/m5 1,01 i/m5
TA 1,32 i/m; 1,36 i/m;
Der Anstieg der Kanalbenutzungsgebühren ist im wesentlichen in erheblich reduzierten Abwassermengen begründet. Trotz vorsichtiger Schätzungen sind die Wassermengen sehr viel stärker gesunken als erwartet (- 250.000 m;).
Dagegen kann die Regenwassergebühr bei geringfügig schwankenden Veranlagungsmengen stabil gehalten werden.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode sind um 611.020 € gestiegen. Das entspricht einer Kostensteigerung von 1,07 %.
Durch eine anhaltend sinkende Verlustverrechnung aus dem Jahr 2005 (Vergleich: Verlustverrechnung 2004), konnte die Kostensteigerung beim Gesamtkostenvolumen auf 225.229 € reduziert werden. Somit ergibt sich eine geringfügige Gesamtkostensteigerung in Höhe von 0,44 %.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung), sowie das Betriebsführungsentgelt der Stawag zeigen die größten Kostensteigerungen .Der Beitrag an den WVER ist hingegen gesunken.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt
(BFE) wurde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel um 197.120
€ angepasst.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln und ist von der Stadt insoweit nicht zu beeinflussen.
Für 2008 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag 28.818.000 €. Er liegt damit um
618.000 € unter dem des Vorjahres.
Dabei
ist zu beachten, dass die Entleerung von geschlossenen Gruben zukünftig nicht
mehr Teil des Verbandsbeitrages ist, sondern gemäß den Veranlagungsregeln über
eine eigene Position abgerechnet wird.
Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 385.100 € erhöht. Diese Steigerung resultiert aus Neuinvestitionen und der Fortschreibung des Anlagevermögens.
Die kalkulatorischen Zinsen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 323.500 €.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2007 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2008 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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