Entscheidungsvorlage - FB 61/0617/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die Straße Im Süsterfeld (2. Bauabschnitt) gemäß dem Plan 2003_008_Ü1 zu fassen.

 

Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für die Straße Im Süsterfeld (2. Bauabschnitt) gemäß dem Plan 2003_008_Ü1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundlagen

 

Das Gewerbegebiet Schlottfeld, Bebauungsplan Nr. 795, mit einer Größe von ca. 6 ha, liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen der Bundesbahnstrecke Aachen-Mönchengladbach und der Süsterfeldstraße, nördlich der Siedlung Süsterau. Der Bebauungsplan ist am 17.09.1997 vom Rat der Stadt Aachen als Satzung beschlossen worden.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die straßenbautechnische Fertigstellung der Straße „Im Süsterfeld“ im Gewerbegebiet Schlottfeld. Sie umfasst im ganzen den Bereich zwischen der Süsterfeldstraße und dem Wendehammer sowie die hiervon abknickende Stichstraße bei Station 0 + 187,775.

Die abwassertechnische Erschließung und die Herstellung der Baustraße wurden bereits im Jahre 1998 durchgeführt. In 2004 erfolgte der 1. Bauabschnitt des Endausbaus im Teilstück zwischen der Süsterfeldstraße und der Station 0 + 130,00. Zusätzlich wurden die südöstlichen Nebenanlagen bis zur Station 0 +230,00 ausgebaut.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Die Gesamtquerschnittsbreite der Straße „Im Süsterfeld“ beträgt 11,50 m. Auf der gesamten Länge von ca. 350 m erhält die Asphaltfahrbahn eine Breite von 7,30 m. Hier kann am  nördlichen Fahrbahnrand abschnittsweise auf einem 1,80 m breiten, markierten Streifen geparkt werden.

Beidseitig werden Gehwege jeweils in einer Breite von 1,20 m mit einem Belag aus  Betonplatten hergestellt. Zwischen dem südöstlichen Gehweg und der Fahrbahn sind 1,80 m breite Parkstreifen aus Beton-Verbundsteinpflaster vorgesehen, die je nach Lage der Grundstückszufahrten durch Baumfelder unterteilt werden.

 

Durchführung

 

Mittlerweile ist die Hochbautätigkeit weiter fortgeschritten und auf südöstlicher Seite bis zum Wendehammer  abgeschlossen. In einem 2. Bauabschnitt kann ein weiteres Teilstück der Straße fertiggestellt werden.

Der 2. Bauabschnitt umfasst daher die endgültige Herstellung der Fahrbahn und des nordwestlichen Gehwegs ab Station 0 + 130,00 bis zur Einmündung der Stichstraße. Ebenfalls werden die Nebenanlagen (Gehweg u. Parkstreifen) auf der südöstlichen Seite bis zum Wendehammer verlängert.

 

Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge der endgültigen Fertigstellung ergänzt und angepasst.

Die Versorgungsträger sind über die Baumaßnahme informiert und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen.

 

Mit den Arbeiten soll im I. Quartal 2008 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2 Monate.

Nach Abschluss der restlichen Hochbautätigkeiten soll der Restausbau der Straße in einem 3. Bauabschnitt erfolgen.

 

Finanzierung

 

Die Kosten für diesen 2. Abschnitt betragen ca. 45.000 Euro.

Mittel in dieser Höhe stehen bei der Haushaltsstelle 9.63700.95110.6 (Produktsachkonto: B 12010227 7852227) für 2007 zur Verfügung. Die Maßnahme kann erst 2008 ausgeführt werden. Die Mittel müssen daher übertragen werden.

 

Erschließungsbeiträge

 

Die umlagefähigen Kosten der Baumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig nach den Vorschriften der §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 45.000 € ergeben. Die Kosten für den

2. Bauabschnitt sind  bei der Haushaltsstelle 9.63700.95110.6 eingeplant und stehen für 2007 zur Verfügung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:    

Maßnahmebezogene Einnahmen für den Straßenbau sind nach §§ 127 ff. BauGB zu erwarten.

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Anlagen

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