Entscheidungsvorlage - 0013/ FB 01/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt Aachen beteiligt ist,

Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden

und im Falle seiner Verhinderung

Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Witt

zu beauftragen.

 

Beide haben das Recht, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen.

 

 

 

 

Dr. Linden

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 113 (1) der GO NW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§ 113 (2) GO NW).

 

Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 15.11.1995 und 01.10.1999 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor Witt zu beauftragen.

 

Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 (2) GO NW - das Recht eingeräumt, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Loading...