Entscheidungsvorlage - FB 61/0634/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen über die Aufnahme der Ortsbeschilderung “Aachen” auf die Beschilderung auf der A 44 kurz vor dem Autobahnkreuz Aachen, aus Richtung Belgien kommend, zu führen.

Der Antrag gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wegweisung: Aachen- Hinweis am Aachener Autobahnkreuz

hier: Antrag der SPD- Fraktion vom 31.01.2007

 

Im beigefügten Antrag wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den zuständigen Stellen in Land und Bund dafür Sorge zu tragen, dass die Beschilderung auf der A 44 kurz vor dem AK Aachen, aus Richtung Belgien kommend, mit dem Hinweis “Aachen” versehen wird.

 

Zu dem Antrag wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW wie folgt Stellung bezogen:

In der Wegweisung ist das Ziel “Aachen” gleichbedeutend mit “Aachen- Zentrum”. Wer als nicht Ortskundiger auf der A 44 aus Belgien kommend nach Aachen fahren möchte, bekommt an der Anschlussstelle Nr. 2, Aachen-Lichtenbusch, das Ziel “Aachen-Zentrum” gezeigt und fährt hier ab. Daher werden am Kreuz Aachen keinerlei ortsunkundige Verkehre mit dem Ziel Aachen ankommen, so dass ein Hinweis auf “Aachen” nicht notwendig ist. Wer aber bewusst zum Kreuz Aachen fährt, um z.B. über die A 4 in die Stadt zu gelangen, kann als ortskundig bezeichnet werden und bedarf keiner wegweisenden Beschilderung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte weiter mit dem Landesbetrieb Straßenbau verhandelt werden mit dem Ziel, dass der Hinweis auf “Aachen” vor dem Autobahnkreuz Aachen auf der A 44 in die Wegweisung aufgenommen wird.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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