Entscheidungsvorlage - FB 61/0638/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Handwerkerparkausweis für die Region AachenErweiterung des Berechtigtenkreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.10.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einer Erweiterung des Berechtigtenkreises auf sonstige Betriebe, die schweres und umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen, kennzeichengebunden für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge im Rahmen der regionalen Handwerkerparkausweisregelung zu. Gleichzeitig muss die Gebühr für die Handwerkerparkausweise in einem angemessenen Rahmen angehoben und die Gebührenhöhe der städt. Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte angeglichen werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 14.06.2007 wurde der Verkehrsauschuss über die Erfahrungen der Verwaltung mit den seit Beginn des Jahres 2006 in der Region Aachen ausgegebenen Handwerkerparkausweisen informiert. Gleichzeitig wurde über den aktuellen Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen vom 16.04.2006 berichtet.
Der Zweckverband StädteRegion Aachen hat die beigefügte Vorlage zum Thema Handwerkerparkausweis in die Sitzung der Verbandsversammlung am 04.09.2007 eingebracht. Da sich in dieser Sitzung noch kein Konsens erzielen ließ, wurde die Beschlussfassung auf die Dezembersitzung der Verbandsversammlung vertagt. Mit Schreiben vom 17.09.2007 (s.Anlage!) wirbt der Zweckverband für die von ihm vorgeschlagene Erweiterung des Berechtigtenkreises und die Beibehaltung der heutigen Gebührenhöhe (120,-- € p.A.).
Für die Stadt Aachen ergeben sich durch die Änderung der Vergabepraxis bei Handwerkerparkausweisen bzw. Ausnahmegenehmigungen schwerwiegendere verkehrliche und finanzielle Konsequenzen als bei allen anderen kooperierenden Städten und Gemeinden, da hier das größte zusammenhängende Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung vorhanden ist und ungefähr die Hälfte aller Handwerkerparkausweise von der kreisfreien Stadt ausgestellt werden. Über die Auswirkungen wurde in der Sitzung am 14.06.2007 berichtet. Zwischenzeitlich wurden an 329 Betriebe insges. 586 Handwerkerparkausweise von der Stadt Aachen für 2007 ausgegeben (Stand 27.09.2007).
Jährlich erteilt die Stadt Aachen zusätzlich ca. 160 nur im Stadtgebiet gültige und kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigungen an Betriebe, die nicht unter die Handwerkerparkregelung fallen. Die Jahresgebühr dafür beträgt 240,-- €. Soweit die Mindereinnahmen bei einer Einbindung in die Handwerkerparkausweisregelung durch eine Neufestsetzung der Gebühr kompensiert werden, spricht nichts gegen eine regionale Ausweisvergabe. Bei einer gleich bleibenden Anzahl zusammengefasster Ausnahmegenehmigungen müsste die Gebühr pro Ausweis mind. 145,74 € betragen, um eine Einnahmeverringerung zu vermeiden.
Die städt. Straßenverkehrsbehörde erteilt darüber hinaus jährlich ca. 120 kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und 70 Ausnahmegenehmigungen für Ärzte, die jeweils mit einer Gebühr i.H.v. 155,-- € belegt werden. Da die Befreiungsmerkmale deckungsgleich mit den Handwerkerparkausweisen sind, sollte die Gebührenerhebung homogenisiert werden. Die Einbindung dieser Ausnahmen in eine regionale Regelung wird zurzeit weder vom Zweckverband noch von der Verwaltung für sinnvoll gehalten. Die Gebührenhöhe sollte aber für alle Ausweise einheitlich auf mind. 150,-- € festgelegt werden, um Mindereinnahmen zu vermeiden.
In Relation zum Nutzen der Ausnahmegenehmigungen ist diese Gebührenhöhe (ca. 0, 50 € pro Werktag) sehr gering. Die mit den Ausnahmegenehmigungen verbundene Privilegierung wurde zudem durch die letzte Anhebung der Parkgebühren innerhalb des Aachener Alleenringes und die zeitliche Ausdehnung der Parkscheinbenutzungspflicht erhöht. Insoweit ist eine maßvolle Anhebung der Genehmigungsgebühren zu vertreten.
Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Handwerkerparkausweisregelung ist die Kennzeichnungebundenheit. Obwohl in einigen Fällen durchaus die missbräuchliche Verwendung der Ausweise festgestellt worden ist, wird die Bindung an ein Kennzeichen zurzeit nicht empfohlen, da sich die Handwerkskammer als Interessenvertretung der Betriebe vehement dagegen ausgesprochen hat. Durch die Festlegung, dass es sich um ein zum Transport umfangreicher und schwerer Materialien geeignetes Fahrzeug handeln muss, soll eine weitere Konkretisierung erreicht werden. In der Praxis dürfte sich wegen der Unbestimmtheit dieser Eignungsanforderung die Überwachung nicht wesentlich einfacher gestalten.
Daher sollte die neue Benutzergruppe zunächst nur mit kennzeichengebundenen Genehmigungen ausgestattet werden. Das gilt natürlich auch für die weiterhin für das Stadtgebiet zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste, die ausschließlich mit PKW arbeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,2 kB
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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