Entscheidungsvorlage - FB 61/0643/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu beauftragen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist planungspflichtiger Auftraggeber im ÖPNV der Stadt Aachen. Er ist nach §§ 8 und 9 ÖPNVG NW verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV aufzustellen. Bisher war der Nahverkehrsplan spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen, "NVP Stadt Aachen - 1. Fortschreibung 2003",  wurde am 21.04.2004 im Rat der Stadt Aachen beschlossen.

 

Am 01.01.2008  tritt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) in Kraft. Die Novellierung des Gesetzes besagt, dass der Nahverkehrsplan nur noch bei Bedarf fortzuschreiben ist.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung mit einer Liberalisierung des Verkehrsmarktes im Sinne der neuen EU-Verordnung sowie Kürzungen in der ÖPNV-Finanzierung hält die Stadt eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu diesem Zeitpunkt für unumgänglich.

 

Parallel finden die Fortschreibungsarbeiten in den Kreisen Aachen, Düren und Heinsberg statt. Eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH, ist bereits eingerichtet. Die Koordinierungsgruppe soll übergreifende Sachverhalte abstimmen und einen möglichst ähnlichen Aufbau der einzelnen Nahverkehrspläne gewähren.

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll durch die Verwaltung erarbeitet werden. Die Verwaltung wird die benachbarten Aufgabenträger im ÖPNV sowie die Interessenvertreter und Verkehrsunternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben an der Fortschreibung des NVP beteiligen. In der Arbeitsgruppe ÖV-Standards/Nahverkehrsplan werden die einzelnen Themen der Fortschreibung diskutiert und für die Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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