Kenntnisnahme - E 26/0104/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung und das planerische Konzept zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf dem Westfriedhof II befinden sich die ehemalige Klosteranlage und die dazugehörige Kirche St. Franziskus. Beide sind seit der Säkularisierung im Eigentum der Stadt Aachen.

 

Bis in die 90er-Jahre wurde die Kirche noch für seelsorgerische Zwecke genutzt und das Gebäude vom Bistum unterhalten. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung des Bistums wurde sie wegen fehlenden Bedarfs an die Stadt Aachen zurückgegeben.

 

Seit dem wird die Kirche vom „Verein Kirche St. Franziskus Aachen“ gegen Erstattung der Betriebskosten genutzt. Die gesamten Kosten der Bauunterhaltung des denkmalwerten Gebäudes obliegen jedoch der Stadt Aachen.

 

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Überlegungen angestellt worden, wie der Kirchenraum durch die Stadt intensiver genutzt werden könne, z.B. als Probenraum für das städtische Orchester, als Trauerhalle oder Grabeskirche.

 

Da keine positive Reaktion auf die Vorschläge erfolgte, hat der Eigenbetrieb Gebäudemanagement im Jahr 2006 eine Planungsstudie bei den Architekten „Hahn / Helten“ in Auftrag gegeben. Diese sollten die Möglichkeiten der Nutzung der Kirche als Grabeskirche, sowohl räumlich verdeutlichen, als auch kostenmäßig umreißen.

 

Die Kostenschätzung der Architekten vom 19.05.2006 schloss mit rund 500.000,- Euro Investitionskosten ab.

 

Der Planer wird sein Konzept im Planungsausschuss erläutern.

 

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