Entscheidungsvorlage - FB 61/0646/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung von Herrn Dr. Lutz Henning Meyer zum ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege gem. §24 DSchG ab dem 01.12.2007 für die Dauer von 5 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/60 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
15.11.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
21.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt Herrn Dr. Lutz Henning Meyer zukünftig als
sachverständigen Bürger zu den Beratungen von Aufgaben nach dem
Denkmalschutzgesetz hinzuzuziehen.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, Herrn Dr. Meyer ab dem 01.12.2007 für die Dauer
von 5 Jahren zum ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege gem. § 24 DSchG zu
bestimmen.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Er bestimmt Herrn Dr. Lutz Henning Meyer ab dem 01.12.2007 für die Dauer von 5 Jahren zum ehrenamtlich Beauftragten gem. § 24 DSchG und stimmt einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 € monatlich zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das
Denkmalschutzgesetz (DSchG) bietet die Möglichkeit, dass Kommunen ehrenamtlich
Beauftragte für die Denkmalpflege (BfD) benennen können. Die Ernennung ist auf
die Dauer von 5 Jahren begrenzt Die Ernennung kann wiederholt werden.
Nach DSchG hat der BfD folgende Aufgaben:
- gutachterliche Tätigkeit
- Vermittlung von Informationen, Hinweisen und Auskünften an den zuständigen Denkmalausschuss, an die Denkmalpflege der Stadt und an das Rhein. Amt für Denkmalpflege
- Beobachtung der örtlichen Vorhaben, Planungen und Vorgänge sowie der Presse, von denen die Interessen der Denkmalpflege berührt werden.
- Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Personen, die der Denkmalpflege Verständnis entgegenbringen oder ihr förderlich sein können.
Herr Dr. Meyer war über Jahrzehnte der für Aachen zuständige Referent des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege. Seit Ende des Monats September 2007 befindet sich Herr Dr. Meyer im Ruhestand. Die Ernennung von Herrn Dr. Meyer zum BfD für die Stadt Aachen ist eine Möglichkeit, sein vielfältiges Wissen über Aachen und die Geschichte Aachens weiter nutzen zu können. Dies kann z.B. bei der weiteren Bearbeitung von Denkmalbereichen eine wertvolle Hilfe sein.
In NRW hat z.B. die Stadt Haan sehr gute Erfahrungen mit einem BfD gemacht (dort wurde der langjährige Sachbearbeiter der Denkmalpflege nach seiner Pensionierung ernannt).
Herr Dr. Meyer erhält für seinen Einsatz als BfD der Stadt Aachen eine Aufwandsentschädigung. In Anlehnung an die Aufwandsentschädigungen für Beiratsmitglieder wurde ein Stundensatz von 18,- Euro angenommen. Entsprechend dem bislang geschätzten Zeitaufwand würde dies eine Aufwandsentschädigung von 250,- Euro im Monat bedeuten.
Es wird vorgeschlagen, dass Herr Dr. Meyer als sachkundiger Bürger für Denkmalangelegenheiten an den Sitzungen des Planungsausschusses teilnimmt. Er würde somit den Vorsitzenden des Arbeitskreises Denkmalpflege, Herrn Prof. Curdes und seine Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Schild ablösen, deren Hinzuziehung zur Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2005 beschlossen hatte.
Ein Vertreter von Herrn Dr. Meyer ist nicht vorgesehen. Die Vorgehensweise wurde mit Herrn Prof. Curdes und Frau Prof. Dr. Schild abgestimmt.
Herr Dr. Meyer, der auf Grund seiner fundierten Kenntnisse für dieses Amt geeignet ist, hat zugesagt, diese Aufgabe übernehmen zu wollen. Das gem. § 24 DSchG erforderliche Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege wurde hergestellt.