Entscheidungsvorlage - E 49/0008/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur stimmt

a) der Umsetzung des beigefügten Konzeptes ab dem 01.01.2008 zu.

b) der Neufassung der Schulordnung zu.

c) der Neufassung der Entgeltordnung zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 21.03.2007 einen Ratsantrag eingebracht, um zu prüfen, auf welche Weise die Musikschule der Stadt Aachen schnellstmöglich befähigt wird, die Warteliste von - lt. Antrag - derzeit 1400 Kindern und Jugendlichen, die Musikunterricht begehren, abzubauen und „dafür – soweit nötig – zusätzliche Lehrkräfte einzustellen, sowie Räume und Instrumente zu beschaffen.“ Der Betriebsausschuss Kultur fasste in seiner Sitzung am 24.04.2007 folgenden Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig:

Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Musikschule unter Berücksichtigung der Herausforderung für die Zukunft unter Maßgabe der folgenden Punkte:

1. Ermittlung der Möglichkeit einer Landesförderung

2. Prüfung an Hand sozialer Staffelung

3. Musikschule sollte Mehreinnahmen (Erhöhung der Entgelte) analysieren und diese

    Analyseaspekte auf Unterrichtsstrukturen zu beziehen

4. Abbau der Warteliste

 

Vor dem Hintergrund, dass die Musikschule der Stadt Aachen eine zentrale Bildungs- und Kulturinstitution der Stadt Aachen ist, und gemeinsam mit Schulen, Bibliotheken, Museen und Theatern und der dem Zentrum für Kinder- und Jugendkultur, der Barockfabrik, im institutionellen Rahmen der kulturellen Bildung Basisarbeit leistet, wurde diese Anregung seitens der Verwaltung gerne aufgenommen.

Das vorliegende Konzept wurde innerhalb des Kulturbetriebs von Kulturservice, Betriebsleitung und dem Leiter der Musikschule erarbeitet.

 

I                Ausgangslage

In der Bundesrepublik Deutschland existieren zur Zeit  924 öffentliche Musikschulen an 3000 Standorten. Hier werden ca. 1,1 Mio. Kinder und Jugendliche/Erwachsene musikalisch betreut.

Der bildungspolitische Auftrag lautet: Musikalische Ausbildung und Bildung breiten Bevölkerungsschichten zugänglich machen.

Dieser gesellschaftliche Auftrag kann nicht unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllt werden. Daher werden die Musikschulen in der überwiegenden Zahl von den Kommunen getragen.

Ziel muss es sein, musikpädagogische Angebote ab dem frühen Lebensalter möglich zu machen. Hierzu gehören auch Ensemblespiel und Musikunterricht für Menschen mit Migrationshintergrund bis hin zu Angeboten für den dritten Lebensabschnitt .

 

Die Musikschulen sind im Verband deutscher Musikschulen (VdM) als Träger- und Fachverband zusammengeschlossen.

Ziel des VdM ist es, zukunftsorientiert die qualitätsvolle und breit gefächerte musikalische Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung an den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen in ganz Deutschland zu fördern. .

Die bundesweite Sicherung der hohen Qualität musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung ist Richtschnur des gemeinsamen Handelns von Bundesverband und Landesverbänden. Zu diesem Zweck wurden Strukturpläne, Rahmenlehrpläne, Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet.

Weitaus die meisten Musikschulen, über 65 %, sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, in den neuen Bundesländern fast ausschließlich. Als gemeinnützig eingetragener Verein sind rund 33 % der Musikschulen organisiert. Nur wenige Musikschulen haben andere Rechtsformen, etwa als Stiftung oder gemeinnützige GmbH. In Nordrhein-Westfalen gibt es 159 Musikschulen (Stand 01.01.2007).

Schülerzahlen: Die Schülerzahlen bewegen sich tendenziell nach oben.scheinen offensichtlich zu steigen. In der Gesamtsumme ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um fast 10.000 Schüler zu verzeichnen, der sich in allen Altersstufen bis auf den Elementarbereich widerspiegelt.

Die Musikschüler im Vorschulbereich (Elementarbereich) stellen in etwa die Neuanmeldungen zur musikalischen Früherziehung und zu den musikalischen Angeboten für Kinder unter 4 Jahren dar. Sie wachsen i. d. R. in den Primarbereich hinein.

Gerade im Grundstufenbereich können im Sinne der Chancengleichheit kaum genug Anstrengungen unternommen werden, die Zahl der Schüler zu vermehren:

Ein möglichst früher Einstieg in die Musik erhöht nicht allein den Erfolg eines eventuellen späteren Instrumentalunterrichts und Musizierens, sondern ist eine eigenständige Förderung eines Kindes. Dies wurde in mehreren wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen in eindrucksvoller Weise belegt. Die positiven gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Musikunterrichts für Kinder und Jugendliche, v.a. für Jungen und hier insbesondere für Jungen mit Migrationshintergrund,  betonte Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Kriminologe und vormaliger Justizminister von Niedersachsen, nachdrücklich in seinem Festvortrag  zum 75-jährigen Bestehen der Musikschule am 1.9.2007 im Krönungssaal des Aachener Rathauses. Die dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse diesbezüglich sind evident. 

 

Wer nach dem Einstiegdann ein Instrument erlernen will, zu einem immer größer werdenden Teil im Frühinstrumentalunterricht, bleibt länger in der Musikschule, so dass der Anteil der Kinder (Primarbereich) mit 28,2 % recht groß ist. Die Alterspyramide der Musikschulen nimmt dann kontinuierlich ab. Dass dennoch die Altersgruppe der Sekundarstufe I mit 30,6 % größer ist, liegt an der breiteren Erfassungsspanne (5 Jahre). Der Anteil der Erwachsenen stabilisiert sich bundesweit schon seit vielen Jahren bei ca. 10 % der Schülerbelegungen der Musikschulen. Dabei wird sichtbar, dass sich insbesondere die älteren Erwachsenen mit leichten Zuwächsen bei den Senioren, sich dem aktiven Musizieren unter der kompetenten Anleitung der Musikschulen zuwenden. Der Grund mag darin liegen, dass : Ddurch ihre Kinder motivierte Familienangehörige von Musikschülern, ehemalige Musikschüler, die nach einer Pause ihr früh erlerntes Instrument wieder aufnehmen, ältere Neuanfänger und, Senioren, die eine sinnvolle Lebensgestaltung und soziale Kontakte durch das Musizieren suchen.

 

Bundesweite Schülerzahlen:

Erwachsene über 60 Jahre  1,0 %

Erwachsene 26 - 60 Jahre       5,9 %

Erwachsene 19 - 25 Jahre       3,3 %

Sekundarstufe II 15-18 Jahre  13,5 %

Sekundarstufe I 10-14 Jahre  30,6 %

Primarbereich 6-9 Jahre       28,2 %

Elementarbereich bis 6 Jahre                17,6 %

 

Bundesweit gibt es in den Grundfächern 227.226,00 Schüler (20,05 %). In den Instrumental- und  Vokalfächern 653.683,00 (57,68 %). In den Ensemblefächern 180.663,00 (15,94 %) und in den Ergänzungsfächern 71.786,00 (6,33  %) Schüler.

Die beliebtesten Instrumente sind im Jahre 2006 Klavier, Gitarre, Blockflöte, Violine, Querflöte, Keyboard und Schlagzeug (in der Reihenfolge ihrer Beliebtheit).

Der Strukturplan des VdM untergliedert sich in Grundstufen, Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe, wobei die Grundstufe die Grundfächer umfasst (Schulung des Hörens, Umgang mit der Stimme und das Singen, Erfahrung von Rhythmus als Musik und Bewegung, erstes Spiel mit einfachen Instrumenten, Grundkenntnisse der Musiklehre und kKennen lernen verschiedenster Instrumente erfasst. Der Besuch der Grundfächer ist grundsätzlich Voraussetzung für den nachfolgenden Instrumental- und Vokalunterricht.

Das Regelangebot umfasst musikalische Früherziehung (Eintrittsalter 4 Jahre), musikalische Grundausbildung (Eintrittsalter 6 Jahre), wobei der Unterricht in der Regel zweijährig ist und in Klassen erteilt wird.

Instrumental- und Vokalfächer stehen im Mittelpunkt des Unterrichts der  Musikschule. Diese sind Grundlage für die Unter-, Mittel- und Oberstufe. Der Unterricht wird als Einzel- und/oder als Kleingruppenunterricht erteilt, je nach pädagogischem Erfordernis. Das Angebot umfasst  Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente und Vokalfächer.

Weitere Angebote in der Mittel-, Unter- und Oberstufe sind die Ensemblefächer als sog. Ergänzungsfächer, wie z. B. Sing- und Spielgruppenchöre, Orchester etc.

Des Weiteren gibt es Ergänzungsfächer, die zum einen der inhaltlichen Ergänzung des Instrumental- und Vokalunterrichts z. B. Musiklehre, Musikkunde dienen.. Zum anderen stellen sie eine Ergänzung des Musikschulangebots durch Fächer dar, die andere Künste mit einbeziehen.

Sie sind ein besonderes Merkmal der Musikschulen. Hier sind zu nennen: Gehörbildung, Instrumentenkunde, Komposition, Musikgeschichte, Musik und Bewegung, Rhythmik etc.

Zudem unterbreiten Musikschulen zusätzliche Angebote in Form von Projekten und Veranstaltungen, die zeitlich begrenzt und inhaltlich abgeschlossen sind. Sie eröffnen somit einen Spielraum für besondere Aktivitäten der Musikschule und geben der Musikschule die Möglichkeit, schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können.

Hier sind zu nennen Kurse und Seminare, Workshops, Exkursionen, Probenwochenenden, Produktionen von Aufführungen, City- und Videoproduktionen, Festivals.

 

Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Herrn Johannes Rau:

„Bildung und Kultur sind Investitionen in die Köpfe und Herzen junger Menschen.

Sie tragen dazu bei, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Musikalische Bildung ist kein schmückendes Beiwerk, ist unverzichtbar. Es lohnt sich, etwas dafür zu tun.“

Aus dem Grußwort zum Benefizkonzert des Bundespräsidenten zu Gunsten von Projekten zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen am 22.06.2004 in Berlin

 

 

II                Zielsetzung

 

Das Leitbild der Musikschule der Stadt Aachen

 

1. Unsere Ziele

Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Aachen. Sie ist Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen und als solches den Strukturen und Lehrplänen des Verbandes verpflichtet. Sie möchte einer möglichst großen Zahl von Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen den Zugang zur Musik ermöglichen und so zu einer allgemeinen musikalischen Bildung der Gesellschaft beitragen. Die Vermittlung von Musik, ob in den Grundkursen oder darauf aufbauend im Instrumentalunterricht, soll den Grundstein legen für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik.

Sie soll aber auch ihren Beitrag leisten bei der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und ihre soziale Kompetenz steigern.

Gezielte Förderung von Begabungen gehört dabei ebenso zu den Aufgaben wie die Breitenarbeit.

                               

2. Unser Leistungsspektrum

Die Musikschule bietet neben dem Basisunterricht der Allgemeinen Musikerziehung (der möglichst wohnortnah stattfindet) Unterricht in allen Orchester- und Popularinstrumenten, Gesang, Musiktheorie und diversen Wahlkursen.

Die Mitwirkung der SchülerInnen in den Ensembles (Orchestern, Chören, Bands, Combos u.a.) bietet die Gelegenheit zu gemeinsamem Musizieren, ein Gemeinschaftserlebnis, das für die Persönlichkeitsentwicklung ungemein wichtig ist.

Die gelungene Präsentation des Erarbeiteten in öffentlichen Veranstaltungen stärkt das Selbstwertgefühl der Jugendlichen und ermutigt zu neuen Herausforderungen.

Neue Aufgabenfelder der Musikschule sind Kooperationen mit den Allgemeinbildenden Schulen (Offene Ganztagsschulen) und den Musikvereinen.

 

3. Unser Selbstverständnis

Die Musikschule ist offen für alle Bevölkerungsschichten und für alle Nationalitäten. Sie fördert die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in natürlicher Weise ebenso wie die Integration von behinderten Kindern. Alle SchülerInnen sollen dabei eine größtmögliche individuelle Förderung erfahren, die von den Lehrkräften pädagogisches Geschick und psychologisches Gespür für den Entwicklungsstand eines jeden Schülers verlangt. Hierbei ist eine stilistisch vielfältige Auswahl der Unterrichtsliteratur hilfreich.

 

4. Unsere Kundenorientierung

Die Musikschule versteht sich als Dienstleister mit pädagogisch-künstlerischer Ausrichtung.  Sie pflegt einen engen persönlichen Kontakt zu den SchülerInnen, aber auch zu deren familiärem Umfeld. Dies gilt für die Lehrkräfte ebenso wie für die Schulleitung und die Verwaltung. Eine positive, von Freundlichkeit geprägte Ausstrahlung nach außen ist dabei ebenso wichtig wie die Kommunikation mit der Elternvertretung und dem Förderverein.

 

5. Unsere Mitarbeiterorientierung

Die Musikschule legt Wert auf ein offenes, kollegiales und von Toleranz geprägtes Verhältnis innerhalb des Kollegiums und der Schulleitung. Wichtige Weichenstellungen werden vom Leitungsgremium vorbereitet und dann vom Gesamtkollegium entschieden. Kritik ist dabei möglich und willkommen. Konferenzen auf unterschiedlichen Ebenen bieten Gelegenheit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen.

Alle Lehrkräfte haben ein Musikstudium absolviert und qualifizieren sich weiter durch Fortbildungsmaßnahmen. Innerhalb des Hauses wird ein freundliches, dem Ausüben von Musik förderliches Klima angestrebt.

 

 

III                Situationsanalyse der Musikschule der Stadt Aachen

 

An der Musikschule Aachen werden zur Zeit 2.290 Schüler von 85 Lehrkräften (Stand August 2007) betreut.

Es werden 1.056 Wochenstunden aufgewendet.

Die Musikschule Aachen ist in einem Gebäude untergebracht, welches gute Voraussetzungen für die musikpädagogische Arbeit bietet, das allerdings zu wenige Räume für den Unterrichtsbetrieb zur Verfügung stellt. Insgesamt wird an 19 verschiedenen Orten (Unterrichtsstätten) Unterricht erteilt.


Auf der Warteliste stehen zur Zeit 1.194 Anmeldungen für Angebote der MusikschuleSchülerInnen (Stand September 2007). Hier ist jedoch zu differenzieren: Viele Familien melden ihre Kinder frühzeitig für mehrere Instrumente an. Das geht von Doppelanmeldungen (134) bis zu Achtfachmeldungen (7).

 

Insgesamt gibt es zur Zeit 942 Personen auf der Warteliste (Stand September 2007), die mit einem oder mehreren Fächern auf der Warteliste stehen. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Kindern und Jugendlichen, die mehrere Instrumente an der Musikschule erlernen (bis zu 3 Instrumenten). In den meisten Fällen kommt es dann im Laufe der Jahre zu einer Reduzierung auf 2 oder 1 Instrument(e).

Zusätzlich ist zu beachten, dass viele Kinder auf der Warteliste für das Erlernen ihres Wunschinstrumentes noch zu jung sind und zurückgestellt werden müssen.

Die jetzt vorliegenden Zahlen sind das Resultat einer aktuellen Abfrage bei den Eltern, ob weiterhin Interesse an der Aufnahme des Instrumentalunterrichts an der Musikschule besteht.

 

An- und Abmeldungen werden ganzjährig entgegen genommen. Abmeldungen können nur bis zum Ende des Schuljahres erfolgen. Diese Warteliste kann nie völlig bereinigt sein, da z.B. die Aufnahme von musikalischem Privatunterricht nicht angezeigt wird und die Person gleichwohl in der Warteliste verbleibt. 

 

Die Musikschule Aachen verfügt über eine Schulordnung sowie über eine Entgeltordnung.

Altersbeschränkungen gibt es nicht.

 

Personal

An der Musikschule der Stadt Aachen werden zur Zeit 85 Lehrkräfte (Stand August 2007) beschäftigt.

Von diesen Lehrkräften sind in einem festen Anstellungsverhältnis 35 Lehrkräfte, davon vollbeschäftigt 7, teilzeitbeschäftigt mit mindestens einer halben Stelle 13, teilzeitbeschäftigt mit weniger als einer halben Stelle 15. Die restlichen Lehrkräfte sind Honorarkräfte mit unterschiedlicher Stundenzahl (44 der  Stunden in festem Anstellungsverhältnis sind zur Zeit wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht besetzt.).

Weiterhin sind an der Musikschule Aachen drei Verwaltungsmitarbeiterinnen beschäftigt, die zwei volle Stellen ausfüllen.

 

Stellenplan

Der Stellenplan der Musikschule entspricht 1104,33 Wochenstunden.

Die tatsächliche Stundenzahl entspricht 1.056 (davon werden 551 von fest angestellten Lehrkräften, 504 von Honorarkräften erteilt).

Bei Neubesetzungen wird folgendes Prinzip verfolgt: Das Lehrerpersonal wird in der Quantität verkleinert. An der Musikschule Aachen werden nur etwa 10 % der Stunden von hauptamtlichen Lehrkräften mit voller Stundenzahl erteilt.

Bei Neueinstellungen werden Mitarbeiter/innen mit Mehrfachqualifikation bevorzugt eingestellt.  Sämtliche Lehrkräfte haben ein Musikstudium an einer deutschen oder ausländischen Musikhochschule absolviert. Die FachbereichsleiterInnen haben die Aufgabe, ihre Fachbereiche pädagogisch wie organisatorisch im Sinne der Schulleitung zu betreuen und zu verwalten. Sie sind dabei eigenverantwortlich und berichten der Schulleitung in regelmäßigen Konferenzen über den Stand der Dinge. Eine von vielen Aufgaben ist die Neueinteilung von Schülern und die Strukturierung von Gruppen im Instrumentalunterricht.

 

Pädagogisches Personal

Die Schule wird geleitet von einem hauptamtlichen Schulleiter, der zur Zeit sechs Stunden unterrichtet. Der stellvertretende Schulleiter unterrichtet 8 Unterrichtsstunden.

Als dritte Leitungsebene verfügt die Schule über sechs Fachbereichsleiter/innen, die fest angestellt sind.  Das Lehrerkollegium setzt sich zusammen aus:

Aufteilung auf Fachbereiche

Fachbereich Allgemeine Musikerziehung: 14 Kolleginnen

Fachbereich Blasinstrumente und Schlagzeug: 27 Kolleginnen und Kollegen

Fachbereich Streichinstrumente und Gesang: 17

Fachbereich Tasteninstrumente: 16

Fachbereich Zupfinstrumente: 10

Fachbereich Studienvorbereitende Ausbildung

Ensembleleiter: 8

Mehrere Lehrkräfte sind in 2 Fachbereichen tätig.

 

Schüler und Unterrichtsform

Die Musikschule Aachen unterrichtet zur Zeit 2.290 Schüler (Stand August 2007). Der Aufbau entspricht dem Strukturplan des VdM. In der Elementarstufe (bis 6 Jahre) werden 1044 Schüler (37 %), in der Primarstufe bis 9 Jahre 843 (30 %), in der Sekundarstufe 10-14 Jahre 517( 18 %), in der Sekundarstufe II 15-18 Jahre 225 (8 %), 19-25 Jahre 79 Schüler (3 %), 26-60 Jahre 108 Schüler (3,8 %), über 60 Jahre 6 Schüler (0,2 %) betreut.

 

Im Instrumentalunterricht wird die größte Anzahl von Schülern im Einzelunterricht betreut. Insgesamt handelt es sich um 887 Schüler (von 1197 Schülern). Darüber hinaus bestehen 21 Ensembles die von 360 Schülern besucht werden. Viele dieser Ensembles repräsentieren die Musikschule in zahlreichen öffentlichen Konzerten.

Die Unterrichtsform in der Allgemeinen Musikerziehung (AME) mit den Kursen „Musikalische Früherziehung“ (Alter: 4 – 6 bzw. 5 – 7; Laufzeit: 3 Jahre) und „Musikalische Grundausbildung“ (Alter: 7  – 8, Laufzeit: 2 Jahre) ist der Klassenunterricht mit 10 – 15 TeilnehmerInnen. Auch die weiteren Angebote der AME in Form von Wahlkursen haben diese Gruppenstärke.

In den Ergänzungsfächern werden insgesamt 65 Schüler unterrichtet. Es handelt sich um 8 Kurse.

Im Projektbereich bietet die Musikschule 4 Kurse in der türkischen Langhalslaute Baglama an, die gefördert werden vom NRW KULTURsekretariat Wuppertal und ein Gitarrenprojekt „El Sas“, das mit Mitteln des Förderprogramms „Soziale Stadt NRW“ in Aachen-Ost finanziert wird.

 

Gleichzeitig mit der Anmeldung zum Unterricht in der AME melden die Eltern ihre Kinder für Instrumentalunterricht an, häufig für mehrere Instrumentalfächer. Mit dem Instrumentalunterricht kann schon während der Ausbildung in der AME begonnen werden, wenn ein Unterrichtsplatz frei ist und das gewünschte Instrument der physischen Konstitution des Kindes entspricht.

Die Unterrichtsform des Instrumental- und Vokalunterrichts ist der Einzel- bzw. Gruppenunterricht (Gruppenstärke: 2 – 4 TeilnehmerInnen).

 

Auch die Ergänzungsfächer (Musiktheorie, Gehörbildung, Elementare Musiklehre) werden im Gruppenunterricht bis zu 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten.

 

Gremien

Die Musikschule der Stadt Aachen hat einen Elternbeirat, der die Aufgabe hat, die Arbeit der Musikschule zu fördern. Er soll Anregungen und Ideen von Eltern diskutieren und weiterleiten und sich für Ziele und Aufgaben der Musikschule bei der Elternschaft einsetzen. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die die vier instrumentalen Fachbereiche mit je einem Mitglied sowie den Fachbereich „allgemeine Musikerziehung“ mit zwei Mitgliedern sowie der musikalischen Grundausbildung repräsentieren. Das siebte Mitglied ist der Vertreter/in der volljährigen Schüler/innen. Hierzu  besteht ein Statut vom 01.04.2000.

Im Hinblick auf organisatorische Dinge ist dieses Statut zu ändern, da die Musikschule der Stadt Aachen nun dem Kulturbetrieb der Stadt Aachen und nicht mehr dem Schulamt angegliedert ist.

Des Weiteren verfügt die Musikschule der Stadt Aachen über einen Förderverein mit dem Namen “Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Aachen e.V.“.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung kultureller Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a)       die Förderung der Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Musikschule der Stadt Aachen besuchen,

b)       die ideelle und materielle Förderung der Erziehung zum Bildungsaufgaben der Musikschule der Stadt Aachen durch Hilfen, die über die Maßnahmen und Möglichkeiten der behördlichen Trägerschaft hinausgehen und sie erweitern,

c)        die Förderung der kulturellen Zwecke der Musikschule der Stadt Aachen, insbesondere durch Förderung von Veranstaltungen, die die Musikschule im Rahmen ihres Bildungsauftrages durchführt.

In den Jahren 2000 bis 2006 leistete der Verein Zuschüsse für die Erhaltung und Anschaffung von Musikinstrumenten, Zuschüsse zu Veranstaltungen der Musikschule, Studentenförderung sowie Zuschüsse zu Reisekosten von Ensembles der Musikschule.  Insgesamt wurden Beiträge in einer Größenordnung von 155.500,00 € aufgebracht.

 

Finanzsituation

Die Musikschule der Stadt Aachen wurde zum 01.01.2007 in den städtischen Kulturbetrieb eingegliedert.

Das Teilbudget der Musikschule hat einen Zuschussbedarf des Trägers in Höhe von 730.000,00 .

Die Einnahmen belaufen sich auf 929.000,00 .

Die Ausgaben belaufen sich auf 1.659.000,00

Der Kostendeckungsgrad liegt bei 56 % (bezogen auf den  Zuschuss des  Rechtsträgers).

Der Zuschuss je Einwohner liegt bei 2,83 .

Der Zuschuss je Schüler/in Teilnehmer/in liegt bei 318,78 .

 

IV Lösungsansätze

 

Nach eingehender Analyse auf dem Hintergrund des Beschlusses vom 24.04.2007 schlägt die Verwaltung eine Kombination von Maßnahmen aus den Bereichen

Pädagogische Maßnahmen

Entgeltstruktur

Raumprogramm

Nutzung von Fördermöglichkeiten

vor, um die Musikschule zu befähigen, die Warteliste nach Möglichkeit zeitnah abzubauen und damit das Interesse an der musikalischen Erziehung zu befriedigen und zu stärken.

Die Verwaltung ist zuversichtlich, durch diese Kombination aus Maßnahmen eine Zuschusserhöhung umgehen zu können.

 

Optimierungsvorschläge im pädagogischen  Bereich

 

Die Unterrichtsform in der Allgemeinen Musikerziehung (AME) ist – wie bereits dargestellt – Klassenunterricht in einer Stärke von 10 – 15 Teilnehmern. Ähnlich ist die Unterrichtsstruktur in  den Ergänzungsfächern.

 

Vorrangiges Ziel muss es jetzt sein, die Gruppenunterrichtsform im Bereich der Instrumental- und Vokalfächer auszuweiten, die bisher nur bei rund 27% der SchülerInnen praktiziert wird. Vergleiche mit den Musikschulen in Düren, Krefeld, Neuss und Mönchengladbach haben gezeigt, dass eine Steigerung der Quote des Gruppenunterrichts (2er oder 3er Gruppen) in diesem Bereich auf ca. 2/3 möglich ist. Der Gruppenunterricht soll in Zukunft in den beiden ersten Ausbildungsjahren der Instrumental- und Vokalausbildung zum Regelunterricht werden.

Bei Durchführung des Gruppenunterrichts mit einem Lehrer ergibt dies bei der heutigen Schülerzahl eine Mehreinnahme von ca. 37.000,00 .

Durch die Ausweitung des Gruppenunterrichts wird sukzessive die Warteliste abgebaut.

Hierzu ist die Schulordnung zu ändern (Anlage I).

 

Zu den Möglichkeiten der verstärkten Umsetzung des Gruppenunterrichts schreiben in der Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum der Musikschule  (S. 43) Volker Gerland, Leiter der Musikschule Dortmund und Vorsitzender des Landesverbands der Musikschulen in NRW sowie Juliane Schmidt, Diplom Musik- und Instrumentalpädagogin,  unter dem Titel „Muskschule – Quo vadis?“:

 

„Mehr Schüler in pädagogisch sinnvollen, lebendigen Gruppen und Klassen-Unterrichtsformen können auch der Schlüssel zu einer verbesserten Finanzierungsstruktur der Musikschulen sein: qualifiziertes Wachstum kann billiger sein als restriktives Sparen. Darin liegt eine wichtige Perspektive.“

 

Zudem wird eine Ausweitung des Angebots im Vormittagsbereich für Menschen im sog. dritten Lebensabschnitt angestrebt. Vormittags können i. d. R. keine Kinder unterrichtet werden, so dass die Räume für diese Zielgruppe genutzt werden können. Diese Zielgruppe kann damit z.T. aus der Warteliste genommen und zusätzliche Einnahmen können erzielt werden.

 

Ziel ist es, dies bis Januar 2009 zu erreichen.

Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist bereits begonnen worden.

 

Räumliche Situation

Die räumliche Situation soll u.a. durch die Umgestaltung/Mitnutzung von Räumen in der Barockfabrik

(E 49/P) verbessert werden. Die Machbarkeit wird derzeit durch E 26 geprüft.

Verwaltungsintern konnten durch die Abstimmung in Dezernat IV bereits kurzfristig sechs Unterrichtsräume in der Eintrachtstraße  gewonnen werden. Zudem wird verwaltungsintern eine Abstimmung des Unterrichtsangebots für die OGS erarbeitet. Des Weiteren wird die Musikschule stetig den Bedarf aktualisieren und in Zusammenarbeit mit Betriebsleitung und Kulturservice v.a. innerhalb von Dezernat IV Möglichkeiten zur Nutzung von Räumen in Bildungseinrichtungen und darüber hinaus  unbürokratisch prüfen und ggf.  realisieren.

 

Neuanschaffung der Instrumente

Die Ausstattung der Musikschule mit Instrumenten ist ausreichendFür ihre Aufgaben im Kernbereich (normaler Instrumentalunterricht) war die Musikschule bisher ausreichend mit Instrumenten ausgestattet. Bei einer Ausweitung des Gruppenunterrichts besteht allerdings weiterer Instrumentenbedarf vor allem im Fachbereich Streicher (Geigen, Bratschen, Celli und Bässe, alle Instrumente vor allem in Untergröße). Für Projekte wie etwa die vorgesehene Streicherklasse in der GGS Schönforst oder die Ausweitung des Angebotes an Bläserklassen sind

nicht genügend Instrumente vorhanden. Auch für diesen Bereich müsste die Musikschule zusätzliche Instrumente erhalten oder aber die jeweiligen Grundschulen müssten in die Lage versetzt werden, die benötigten Instrumente anzuschaffen.

 

Entgeltordnung

Der Vergleich mit den Entgeltordnungen von Düren, Krefeld, Neuss und Mönchengladbach zeigte, dass die bisherigen Entgelte in Aachen z.T. deutlich niedriger liegen. Eine moderate Erhöhung war losgelöst von den weiteren Maßnahmen zur Attraktivitäts- und Effizienzssteigerung bereits vorgesehen. Insofern liegt ein verwaltungsseitig abgestimmter Vorschlag vor.

Die Teilnahmeentgelte werden ab dem 01.01.2008 gem. beigefügter Entgelterhöhung (Anlagen II u.III) erhöht. Sofern die Auslastung auf bisherigem Stand erfolgt, ergibt sich hierdurch eine Mehreinnahme in Höhe von 70.000,- per anno.

Die Entgeltordnung nimmt die Gesichtspunkte einer sozialen Staffelung auf.

 

Nutzung von Fördermitteln

Fördermittel zur Unterstützung der Musikschule sind nach eingehender Prüfung zur Zeit ausgeschöpft. Gleichwohl werden z.B. im Rahmen von stadtteilbezogenen Projekten, z.B. in Aachen-Ost, zielgruppenspezifische Projekte und Formate umgesetzt, die eine hohe Förderquote aufweisen. Dadurch werden z.T. Schülerinnen und Schüler gewonnen, die eine gewisse Bildungsferne zur Musikschule aufweisen und nicht auf der Warteliste stehen. Andererseits wird dadurch das Grundziel der Chancengleichheit  und Integration enorm gefördert und für die Honorarkräfte eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit erschlossen, die wertvolle pädagogische Erfahrungen mit sich bringt.

 

 

Angestrebt ist, die Maßnahmen ab dem 01.01.2008 umzusetzen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ertragserhöhung jährlich wird auf ca. 100.000,00 € geschätzt.

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Anlagen

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