Entscheidungsvorlage - E 49/0008/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Musikschulkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Beteiligt:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Herr Beaujean, Herr Müller, Frau Tirtey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Kultur
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion hat mit Datum
vom 21.03.2007 einen Ratsantrag eingebracht, um zu prüfen, auf welche Weise die
Musikschule der Stadt Aachen schnellstmöglich befähigt wird, die Warteliste von
- lt. Antrag - derzeit 1400 Kindern und Jugendlichen, die Musikunterricht
begehren, abzubauen und „dafür – soweit nötig – zusätzliche Lehrkräfte einzustellen,
sowie Räume und Instrumente zu beschaffen.“ Der Betriebsausschuss Kultur fasste
in seiner Sitzung am 24.04.2007 folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss Kultur
beschließt einstimmig:
Der Betriebsausschuss Kultur
beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Musikschule unter
Berücksichtigung der Herausforderung für die Zukunft unter Maßgabe der
folgenden Punkte:
1. Ermittlung der Möglichkeit
einer Landesförderung
2. Prüfung an Hand sozialer
Staffelung
3. Musikschule sollte
Mehreinnahmen (Erhöhung der Entgelte) analysieren und diese
Analyseaspekte auf Unterrichtsstrukturen zu
beziehen
4. Abbau der Warteliste
Vor dem Hintergrund, dass die
Musikschule der Stadt Aachen eine zentrale Bildungs- und Kulturinstitution der
Stadt Aachen ist, und gemeinsam mit Schulen, Bibliotheken, Museen und Theatern
und der dem Zentrum für Kinder- und Jugendkultur, der Barockfabrik, im
institutionellen Rahmen der kulturellen Bildung Basisarbeit leistet, wurde
diese Anregung seitens der Verwaltung gerne aufgenommen.
Das vorliegende Konzept wurde
innerhalb des Kulturbetriebs von Kulturservice, Betriebsleitung und dem Leiter
der Musikschule erarbeitet.
I Ausgangslage
In der Bundesrepublik
Deutschland existieren zur Zeit
924 öffentliche Musikschulen an 3000 Standorten. Hier werden ca. 1,1
Mio. Kinder und Jugendliche/Erwachsene musikalisch betreut.
Der bildungspolitische Auftrag
lautet: Musikalische Ausbildung und Bildung breiten Bevölkerungsschichten
zugänglich machen.
Dieser gesellschaftliche Auftrag
kann nicht unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllt werden. Daher
werden die Musikschulen in der überwiegenden Zahl von den Kommunen getragen.
Ziel muss es sein,
musikpädagogische Angebote ab dem frühen Lebensalter möglich zu machen. Hierzu
gehören auch Ensemblespiel und Musikunterricht für Menschen mit
Migrationshintergrund bis hin zu Angeboten für den dritten Lebensabschnitt .
Die Musikschulen sind im Verband
deutscher Musikschulen (VdM) als Träger- und Fachverband zusammengeschlossen.
Ziel des VdM ist es, zukunftsorientiert die qualitätsvolle und breit gefächerte musikalische Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung an den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen in ganz Deutschland zu fördern.
Die bundesweite Sicherung der
hohen Qualität musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung ist Richtschnur des
gemeinsamen Handelns von Bundesverband und Landesverbänden. Zu diesem Zweck
wurden Strukturpläne, Rahmenlehrpläne, Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet.
Weitaus die meisten
Musikschulen, über 65 %, sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, in den
neuen Bundesländern fast ausschließlich. Als gemeinnützig eingetragener Verein
sind rund 33 % der Musikschulen organisiert. Nur wenige Musikschulen haben
andere Rechtsformen, etwa als Stiftung oder gemeinnützige GmbH. In
Nordrhein-Westfalen gibt es 159 Musikschulen (Stand 01.01.2007).
Schülerzahlen: Die Schülerzahlen
bewegen sich tendenziell nach oben.
Die Musikschüler im
Vorschulbereich (Elementarbereich) stellen in etwa die Neuanmeldungen zur
musikalischen Früherziehung und zu den musikalischen Angeboten für Kinder unter
4 Jahren dar. Sie wachsen i. d. R. in den Primarbereich hinein.
Gerade im Grundstufenbereich
können im Sinne der Chancengleichheit kaum genug Anstrengungen unternommen
werden, die Zahl der Schüler zu vermehren:
Ein möglichst früher Einstieg in
die Musik erhöht nicht allein den Erfolg eines eventuellen späteren
Instrumentalunterrichts und Musizierens, sondern ist eine eigenständige
Förderung eines Kindes. Dies wurde in mehreren wissenschaftlichen Studien und
Untersuchungen in eindrucksvoller Weise belegt. Die positiven
gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Musikunterrichts für Kinder und
Jugendliche, v.a. für Jungen und hier insbesondere für Jungen mit
Migrationshintergrund, betonte
Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Kriminologe und vormaliger Justizminister von
Niedersachsen, nachdrücklich in seinem Festvortrag zum 75-jährigen Bestehen der Musikschule am 1.9.2007 im
Krönungssaal des Aachener Rathauses. Die dargelegten wissenschaftlichen
Erkenntnisse diesbezüglich sind evident.
Wer nach dem Einstieg
Bundesweite Schülerzahlen:
Erwachsene über 60 Jahre 1,0 %
Erwachsene 26 - 60 Jahre 5,9 %
Erwachsene 19 - 25 Jahre 3,3 %
Sekundarstufe II 15-18 Jahre 13,5 %
Sekundarstufe I 10-14 Jahre 30,6 %
Primarbereich 6-9 Jahre 28,2 %
Elementarbereich bis 6 Jahre 17,6
%
Bundesweit gibt es in den
Grundfächern 227.226,00 Schüler (20,05 %). In den Instrumental- und Vokalfächern 653.683,00 (57,68 %). In
den Ensemblefächern 180.663,00 (15,94 %) und in den Ergänzungsfächern 71.786,00
(6,33 %) Schüler.
Die beliebtesten Instrumente
sind im Jahre 2006 Klavier, Gitarre, Blockflöte, Violine, Querflöte, Keyboard
und Schlagzeug (in der Reihenfolge ihrer Beliebtheit).
Der Strukturplan des VdM
untergliedert sich in Grundstufen, Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe, wobei
die Grundstufe die Grundfächer umfasst (Schulung des Hörens, Umgang mit der
Stimme und das Singen, Erfahrung von Rhythmus als Musik und Bewegung, erstes
Spiel mit einfachen Instrumenten, Grundkenntnisse der Musiklehre und k
Das Regelangebot umfasst
musikalische Früherziehung (Eintrittsalter 4 Jahre), musikalische
Grundausbildung (Eintrittsalter 6 Jahre), wobei der Unterricht in der Regel
zweijährig ist und in Klassen erteilt wird.
Instrumental- und Vokalfächer
stehen im Mittelpunkt des Unterrichts der
Musikschule. Diese sind Grundlage für die Unter-, Mittel- und Oberstufe.
Der Unterricht wird als Einzel- und/oder als Kleingruppenunterricht erteilt, je
nach pädagogischem Erfordernis. Das Angebot umfasst Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Holzblasinstrumente,
Blechblasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente und Vokalfächer.
Weitere Angebote in der Mittel-,
Unter- und Oberstufe sind die Ensemblefächer als sog. Ergänzungsfächer, wie z.
B. Sing- und Spielgruppenchöre, Orchester etc.
Des Weiteren gibt es
Ergänzungsfächer, die zum einen der inhaltlichen Ergänzung des Instrumental-
und Vokalunterrichts z. B. Musiklehre, Musikkunde dienen.
Sie sind ein besonderes Merkmal
der Musikschulen. Hier sind zu nennen: Gehörbildung, Instrumentenkunde,
Komposition, Musikgeschichte, Musik und Bewegung, Rhythmik etc.
Zudem unterbreiten Musikschulen
zusätzliche Angebote in Form von Projekten und Veranstaltungen, die zeitlich
begrenzt und inhaltlich abgeschlossen sind. Sie eröffnen somit einen Spielraum
für besondere Aktivitäten der Musikschule und geben der Musikschule die
Möglichkeit, schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren
zu können.
Hier sind zu nennen Kurse und
Seminare, Workshops, Exkursionen, Probenwochenenden, Produktionen von
Aufführungen, City- und Videoproduktionen, Festivals.
Zitat des ehemaligen
Bundespräsidenten Herrn Johannes Rau:
„Bildung und Kultur sind
Investitionen in die Köpfe und Herzen junger Menschen.
Sie tragen dazu bei, unsere
Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Musikalische Bildung ist kein
schmückendes Beiwerk, ist unverzichtbar. Es lohnt sich, etwas dafür zu tun.“
Aus dem Grußwort zum
Benefizkonzert des Bundespräsidenten zu Gunsten von Projekten zur Förderung der
musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen am 22.06.2004 in Berlin
II Zielsetzung
Das Leitbild der Musikschule der
Stadt Aachen
1. Unsere Ziele
Die Musikschule ist eine
Bildungseinrichtung der Stadt Aachen. Sie ist Mitglied des Verbandes deutscher
Musikschulen und als solches den Strukturen und Lehrplänen des Verbandes
verpflichtet. Sie möchte einer möglichst großen Zahl von Kindern, Jugendlichen,
aber auch Erwachsenen den Zugang zur Musik ermöglichen und so zu einer
allgemeinen musikalischen Bildung der Gesellschaft beitragen. Die Vermittlung
von Musik, ob in den Grundkursen oder darauf aufbauend im
Instrumentalunterricht, soll den Grundstein legen für eine lebenslange
Beschäftigung mit Musik.
Sie soll aber auch ihren Beitrag
leisten bei der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre
Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und ihre soziale Kompetenz
steigern.
Gezielte Förderung von Begabungen
gehört dabei ebenso zu den Aufgaben wie die Breitenarbeit.
2. Unser Leistungsspektrum
Die Musikschule bietet neben dem
Basisunterricht der Allgemeinen Musikerziehung (der möglichst wohnortnah
stattfindet) Unterricht in allen Orchester- und Popularinstrumenten, Gesang,
Musiktheorie und diversen Wahlkursen.
Die Mitwirkung der SchülerInnen
in den Ensembles (Orchestern, Chören, Bands, Combos u.a.) bietet die
Gelegenheit zu gemeinsamem Musizieren, ein Gemeinschaftserlebnis, das für die
Persönlichkeitsentwicklung ungemein wichtig ist.
Die gelungene Präsentation des
Erarbeiteten in öffentlichen Veranstaltungen stärkt das Selbstwertgefühl der
Jugendlichen und ermutigt zu neuen Herausforderungen.
Neue Aufgabenfelder der
Musikschule sind Kooperationen mit den Allgemeinbildenden Schulen (Offene
Ganztagsschulen) und den Musikvereinen.
3. Unser Selbstverständnis
Die Musikschule ist offen für
alle Bevölkerungsschichten und für alle Nationalitäten. Sie fördert die
Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in natürlicher Weise ebenso
wie die Integration von behinderten Kindern. Alle SchülerInnen sollen dabei
eine größtmögliche individuelle Förderung erfahren, die von den Lehrkräften
pädagogisches Geschick und psychologisches Gespür für den Entwicklungsstand
eines jeden Schülers verlangt. Hierbei ist eine stilistisch vielfältige Auswahl
der Unterrichtsliteratur hilfreich.
4. Unsere Kundenorientierung
Die Musikschule versteht sich
als Dienstleister mit pädagogisch-künstlerischer Ausrichtung. Sie pflegt einen engen persönlichen
Kontakt zu den SchülerInnen, aber auch zu deren familiärem Umfeld. Dies gilt
für die Lehrkräfte ebenso wie für die Schulleitung und die Verwaltung. Eine
positive, von Freundlichkeit geprägte Ausstrahlung nach außen ist dabei ebenso
wichtig wie die Kommunikation mit der Elternvertretung und dem Förderverein.
5. Unsere
Mitarbeiterorientierung
Die Musikschule legt Wert auf
ein offenes, kollegiales und von Toleranz geprägtes Verhältnis innerhalb des
Kollegiums und der Schulleitung. Wichtige Weichenstellungen werden vom
Leitungsgremium vorbereitet und dann vom Gesamtkollegium entschieden. Kritik
ist dabei möglich und willkommen. Konferenzen auf unterschiedlichen Ebenen
bieten Gelegenheit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch, zur Diskussion
und zur Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen.
Alle Lehrkräfte haben ein
Musikstudium absolviert und qualifizieren sich weiter durch
Fortbildungsmaßnahmen. Innerhalb des Hauses wird ein freundliches, dem Ausüben
von Musik förderliches Klima angestrebt.
III Situationsanalyse
der Musikschule der Stadt Aachen
An der Musikschule Aachen werden
zur Zeit 2.290 Schüler von 85 Lehrkräften (Stand August 2007) betreut.
Es werden 1.056 Wochenstunden
aufgewendet.
Die Musikschule Aachen ist in
einem Gebäude untergebracht, welches gute Voraussetzungen für die
musikpädagogische Arbeit bietet, das allerdings zu wenige Räume für den
Unterrichtsbetrieb zur Verfügung stellt. Insgesamt wird an 19 verschiedenen
Orten (Unterrichtsstätten) Unterricht erteilt.
Auf der Warteliste stehen zur Zeit 1.194 Anmeldungen für Angebote der
Musikschule (Stand
September 2007). Hier ist jedoch zu differenzieren: Viele Familien melden ihre
Kinder frühzeitig für mehrere Instrumente an. Das geht von Doppelanmeldungen (134)
bis zu Achtfachmeldungen (7).
Insgesamt gibt es zur Zeit 942
Personen auf der Warteliste (Stand September 2007), die mit einem oder mehreren
Fächern auf der Warteliste stehen. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Kindern
und Jugendlichen, die mehrere Instrumente an der Musikschule erlernen (bis zu 3
Instrumenten). In den meisten Fällen kommt es dann im Laufe der Jahre zu einer
Reduzierung auf 2 oder 1 Instrument(e).
Zusätzlich ist zu beachten, dass
viele Kinder auf der Warteliste für das Erlernen ihres Wunschinstrumentes noch
zu jung sind und zurückgestellt werden müssen.
Die jetzt vorliegenden Zahlen
sind das Resultat einer aktuellen Abfrage bei den Eltern, ob weiterhin
Interesse an der Aufnahme des Instrumentalunterrichts an der Musikschule
besteht.
An- und Abmeldungen werden
ganzjährig entgegen genommen. Abmeldungen können nur bis zum Ende des
Schuljahres erfolgen. Diese Warteliste kann nie völlig bereinigt sein, da z.B.
die Aufnahme von musikalischem Privatunterricht nicht angezeigt wird und die Person
gleichwohl in der Warteliste verbleibt.
Die Musikschule Aachen verfügt
über eine Schulordnung sowie über eine Entgeltordnung.
Altersbeschränkungen gibt es
nicht.
Personal
An der Musikschule der Stadt
Aachen werden zur Zeit 85 Lehrkräfte (Stand August 2007) beschäftigt.
Von diesen Lehrkräften sind in
einem festen Anstellungsverhältnis 35 Lehrkräfte, davon vollbeschäftigt 7,
teilzeitbeschäftigt mit mindestens einer halben Stelle 13, teilzeitbeschäftigt
mit weniger als einer halben Stelle 15. Die restlichen Lehrkräfte sind
Honorarkräfte mit unterschiedlicher Stundenzahl (44 der Stunden in festem Anstellungsverhältnis
sind zur Zeit wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht besetzt.).
Weiterhin sind an der
Musikschule Aachen drei Verwaltungsmitarbeiterinnen beschäftigt, die zwei volle
Stellen ausfüllen.
Stellenplan
Der Stellenplan der Musikschule
entspricht 1104,33 Wochenstunden.
Die tatsächliche Stundenzahl
entspricht 1.056 (davon werden 551 von fest angestellten Lehrkräften, 504 von
Honorarkräften erteilt).
Bei Neubesetzungen wird
folgendes Prinzip verfolgt: Das Lehrerpersonal wird in der Quantität
verkleinert. An der Musikschule Aachen werden nur etwa 10 % der Stunden von
hauptamtlichen Lehrkräften mit voller Stundenzahl erteilt.
Bei Neueinstellungen werden
Mitarbeiter/innen mit Mehrfachqualifikation bevorzugt eingestellt. Sämtliche Lehrkräfte haben ein
Musikstudium an einer deutschen oder ausländischen Musikhochschule absolviert.
Die FachbereichsleiterInnen haben die Aufgabe, ihre Fachbereiche pädagogisch
wie organisatorisch im Sinne der Schulleitung zu betreuen und zu verwalten. Sie
sind dabei eigenverantwortlich und berichten der Schulleitung in regelmäßigen
Konferenzen über den Stand der Dinge. Eine von vielen Aufgaben ist die
Neueinteilung von Schülern und die Strukturierung von Gruppen im
Instrumentalunterricht.
Pädagogisches Personal
Die Schule wird geleitet von
einem hauptamtlichen Schulleiter, der zur Zeit sechs Stunden unterrichtet. Der
stellvertretende Schulleiter unterrichtet 8 Unterrichtsstunden.
Als dritte Leitungsebene verfügt
die Schule über sechs Fachbereichsleiter/innen, die fest angestellt sind. Das Lehrerkollegium setzt sich zusammen
aus:
Aufteilung auf Fachbereiche
Fachbereich Allgemeine
Musikerziehung: 14 Kolleginnen
Fachbereich Blasinstrumente und
Schlagzeug: 27 Kolleginnen und Kollegen
Fachbereich Streichinstrumente
und Gesang: 17
Fachbereich Tasteninstrumente:
16
Fachbereich Zupfinstrumente: 10
Fachbereich Studienvorbereitende
Ausbildung
Ensembleleiter: 8
Mehrere Lehrkräfte sind in 2
Fachbereichen tätig.
Schüler und Unterrichtsform
Die Musikschule Aachen
unterrichtet zur Zeit 2.290 Schüler (Stand August 2007). Der Aufbau entspricht
dem Strukturplan des VdM. In der Elementarstufe (bis 6 Jahre) werden 1044 Schüler
(37 %), in der Primarstufe bis 9 Jahre 843 (30 %), in der Sekundarstufe 10-14
Jahre 517( 18 %), in der Sekundarstufe II 15-18 Jahre 225 (8 %), 19-25 Jahre 79
Schüler (3 %), 26-60 Jahre 108 Schüler (3,8 %), über 60 Jahre 6 Schüler (0,2 %)
betreut.
Im Instrumentalunterricht wird
die größte Anzahl von Schülern im Einzelunterricht betreut. Insgesamt handelt
es sich um 887 Schüler (von 1197 Schülern). Darüber hinaus bestehen 21
Ensembles die von 360 Schülern besucht werden. Viele dieser Ensembles repräsentieren
die Musikschule in zahlreichen öffentlichen Konzerten.
Die Unterrichtsform in der
Allgemeinen Musikerziehung (AME) mit den Kursen „Musikalische Früherziehung“
(Alter: 4 – 6 bzw. 5 – 7; Laufzeit: 3 Jahre) und „Musikalische Grundausbildung“
(Alter: 7 – 8, Laufzeit: 2 Jahre)
ist der Klassenunterricht mit 10 – 15 TeilnehmerInnen. Auch die weiteren
Angebote der AME in Form von Wahlkursen haben diese Gruppenstärke.
In den Ergänzungsfächern werden
insgesamt 65 Schüler unterrichtet. Es handelt sich um 8 Kurse.
Im Projektbereich bietet die
Musikschule 4 Kurse in der türkischen Langhalslaute Baglama an, die gefördert
werden vom NRW KULTURsekretariat Wuppertal und ein Gitarrenprojekt „El Sas“,
das mit Mitteln des Förderprogramms „Soziale Stadt NRW“ in Aachen-Ost
finanziert wird.
Gleichzeitig mit der Anmeldung
zum Unterricht in der AME melden die Eltern ihre Kinder für
Instrumentalunterricht an, häufig für mehrere Instrumentalfächer. Mit dem
Instrumentalunterricht kann schon während der Ausbildung in der AME begonnen
werden, wenn ein Unterrichtsplatz frei ist und das gewünschte Instrument der
physischen Konstitution des Kindes entspricht.
Die Unterrichtsform des
Instrumental- und Vokalunterrichts ist der Einzel- bzw. Gruppenunterricht
(Gruppenstärke: 2 – 4 TeilnehmerInnen).
Auch die Ergänzungsfächer
(Musiktheorie, Gehörbildung, Elementare Musiklehre) werden im Gruppenunterricht
bis zu 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten.
Gremien
Die Musikschule der Stadt Aachen
hat einen Elternbeirat, der die Aufgabe hat, die Arbeit der Musikschule zu
fördern. Er soll Anregungen und Ideen von Eltern diskutieren und weiterleiten
und sich für Ziele und Aufgaben der Musikschule bei der Elternschaft einsetzen.
Er besteht aus sieben Mitgliedern, die die vier instrumentalen Fachbereiche mit
je einem Mitglied sowie den Fachbereich „allgemeine Musikerziehung“ mit zwei
Mitgliedern sowie der musikalischen Grundausbildung repräsentieren. Das siebte
Mitglied ist der Vertreter/in der volljährigen Schüler/innen. Hierzu besteht ein Statut vom 01.04.2000.
Im Hinblick auf organisatorische
Dinge ist dieses Statut zu ändern, da die Musikschule der Stadt Aachen nun dem
Kulturbetrieb der Stadt Aachen und nicht mehr dem Schulamt angegliedert ist.
Des Weiteren verfügt die
Musikschule der Stadt Aachen über einen Förderverein mit dem Namen “Freunde und
Förderer der Musikschule der Stadt Aachen e.V.“.
Zweck des Vereins ist die
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der
Studentenhilfe sowie die Förderung kultureller Zwecke. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch
a)
die
Förderung der Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die die Musikschule der Stadt Aachen besuchen,
b)
die
ideelle und materielle Förderung der Erziehung zum Bildungsaufgaben der
Musikschule der Stadt Aachen durch Hilfen, die über die Maßnahmen und
Möglichkeiten der behördlichen Trägerschaft hinausgehen und sie erweitern,
c)
die
Förderung der kulturellen Zwecke der Musikschule der Stadt Aachen, insbesondere
durch Förderung von Veranstaltungen, die die Musikschule im Rahmen ihres
Bildungsauftrages durchführt.
In den Jahren 2000 bis 2006
leistete der Verein Zuschüsse für die Erhaltung und Anschaffung von
Musikinstrumenten, Zuschüsse zu Veranstaltungen der Musikschule,
Studentenförderung sowie Zuschüsse zu Reisekosten von Ensembles der
Musikschule. Insgesamt wurden
Beiträge in einer Größenordnung von 155.500,00 € aufgebracht.
Finanzsituation
Die Musikschule der Stadt Aachen
wurde zum 01.01.2007 in den städtischen Kulturbetrieb eingegliedert.
Das Teilbudget der Musikschule
hat einen Zuschussbedarf des Trägers in Höhe von 730.000,00 €.
Die Einnahmen belaufen sich auf
929.000,00 €.
Die Ausgaben belaufen sich auf
1.659.000,00 €
Der Kostendeckungsgrad liegt bei
56 % (bezogen auf den Zuschuss
des Rechtsträgers).
Der Zuschuss je Einwohner liegt
bei 2,83 €.
Der Zuschuss je Schüler/in
Teilnehmer/in liegt bei 318,78 €.
IV Lösungsansätze
Nach eingehender Analyse auf dem
Hintergrund des Beschlusses vom 24.04.2007 schlägt die Verwaltung eine
Kombination von Maßnahmen aus den Bereichen
Pädagogische Maßnahmen
Entgeltstruktur
Raumprogramm
Nutzung von Fördermöglichkeiten
vor, um die Musikschule zu
befähigen, die Warteliste nach Möglichkeit zeitnah abzubauen und damit das
Interesse an der musikalischen Erziehung zu befriedigen und zu stärken.
Die Verwaltung ist
zuversichtlich, durch diese Kombination aus Maßnahmen eine Zuschusserhöhung
umgehen zu können.
Optimierungsvorschläge im
pädagogischen Bereich
Die Unterrichtsform in der
Allgemeinen Musikerziehung (AME) ist – wie bereits dargestellt –
Klassenunterricht in einer Stärke von 10 – 15 Teilnehmern. Ähnlich ist die
Unterrichtsstruktur in den
Ergänzungsfächern.
Vorrangiges Ziel muss es jetzt
sein, die Gruppenunterrichtsform im Bereich der Instrumental- und Vokalfächer
auszuweiten, die bisher nur bei rund 27% der SchülerInnen praktiziert wird.
Vergleiche mit den Musikschulen in Düren, Krefeld, Neuss und Mönchengladbach
haben gezeigt, dass eine Steigerung der Quote des Gruppenunterrichts (2er oder
3er Gruppen) in diesem Bereich auf ca. 2/3 möglich ist. Der Gruppenunterricht
soll in Zukunft in den beiden ersten Ausbildungsjahren der Instrumental- und
Vokalausbildung zum Regelunterricht werden.
Bei Durchführung des
Gruppenunterrichts mit einem Lehrer ergibt dies bei der heutigen Schülerzahl
eine Mehreinnahme von ca. 37.000,00 €.
Durch die Ausweitung des
Gruppenunterrichts wird sukzessive die Warteliste abgebaut.
Hierzu ist die Schulordnung zu
ändern (Anlage I).
Zu den Möglichkeiten der
verstärkten Umsetzung des Gruppenunterrichts schreiben in der Festschrift zum
75-jährigen Jubiläum der Musikschule
(S. 43) Volker Gerland, Leiter der Musikschule Dortmund und Vorsitzender
des Landesverbands der Musikschulen in NRW sowie Juliane Schmidt, Diplom Musik-
und Instrumentalpädagogin, unter
dem Titel „Muskschule – Quo vadis?“:
„Mehr Schüler in pädagogisch
sinnvollen, lebendigen Gruppen und Klassen-Unterrichtsformen können auch der
Schlüssel zu einer verbesserten Finanzierungsstruktur der Musikschulen sein:
qualifiziertes Wachstum kann billiger sein als restriktives Sparen. Darin liegt
eine wichtige Perspektive.“
Zudem wird eine Ausweitung des
Angebots im Vormittagsbereich für Menschen im sog. dritten Lebensabschnitt
angestrebt. Vormittags können i. d. R. keine Kinder unterrichtet werden, so
dass die Räume für diese Zielgruppe genutzt werden können. Diese Zielgruppe
kann damit z.T. aus der Warteliste genommen und zusätzliche Einnahmen können
erzielt werden.
Ziel ist es, dies bis Januar
2009 zu erreichen.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen
ist bereits begonnen worden.
Räumliche Situation
Die räumliche Situation soll
u.a. durch die Umgestaltung/Mitnutzung von Räumen in der Barockfabrik
(E 49/P) verbessert werden. Die
Machbarkeit wird derzeit durch E 26 geprüft.
Verwaltungsintern konnten durch
die Abstimmung in Dezernat IV bereits kurzfristig sechs Unterrichtsräume in der
Eintrachtstraße gewonnen werden.
Zudem wird verwaltungsintern eine Abstimmung des Unterrichtsangebots für die
OGS erarbeitet. Des Weiteren wird die Musikschule stetig den Bedarf
aktualisieren und in Zusammenarbeit mit Betriebsleitung und Kulturservice v.a.
innerhalb von Dezernat IV Möglichkeiten zur Nutzung von Räumen in
Bildungseinrichtungen und darüber hinaus
unbürokratisch prüfen und ggf.
realisieren.
Neuanschaffung der Instrumente
Für ihre Aufgaben im Kernbereich
(normaler Instrumentalunterricht) war die Musikschule bisher ausreichend mit
Instrumenten ausgestattet. Bei einer Ausweitung des Gruppenunterrichts besteht
allerdings weiterer Instrumentenbedarf vor allem im Fachbereich Streicher
(Geigen, Bratschen, Celli und Bässe, alle Instrumente vor allem in Untergröße).
Für Projekte wie etwa die vorgesehene Streicherklasse in der GGS Schönforst
oder die Ausweitung des Angebotes an Bläserklassen sind
nicht genügend Instrumente
vorhanden. Auch für diesen Bereich müsste die Musikschule zusätzliche Instrumente
erhalten oder aber die jeweiligen Grundschulen müssten in die Lage versetzt
werden, die benötigten Instrumente anzuschaffen.
Entgeltordnung
Der Vergleich mit den
Entgeltordnungen von Düren, Krefeld, Neuss und Mönchengladbach zeigte, dass die
bisherigen Entgelte in Aachen z.T. deutlich niedriger liegen. Eine moderate
Erhöhung war losgelöst von den weiteren Maßnahmen zur Attraktivitäts- und
Effizienz
Die Teilnahmeentgelte werden ab
dem 01.01.2008 gem. beigefügter Entgelterhöhung (Anlagen II u.III) erhöht.
Sofern die Auslastung auf bisherigem Stand erfolgt, ergibt sich hierdurch eine
Mehreinnahme in Höhe von 70.000,-€ per anno.
Die Entgeltordnung nimmt die Gesichtspunkte
einer sozialen Staffelung auf.
Nutzung von Fördermitteln
Fördermittel zur Unterstützung
der Musikschule sind nach eingehender Prüfung zur Zeit ausgeschöpft. Gleichwohl
werden z.B. im Rahmen von stadtteilbezogenen Projekten, z.B. in Aachen-Ost,
zielgruppenspezifische Projekte und Formate umgesetzt, die eine hohe
Förderquote aufweisen. Dadurch werden z.T. Schülerinnen und Schüler gewonnen,
die eine gewisse Bildungsferne zur Musikschule aufweisen und nicht auf der
Warteliste stehen. Andererseits wird dadurch das Grundziel der
Chancengleichheit und Integration
enorm gefördert und für die Honorarkräfte eine weitere
Beschäftigungsmöglichkeit erschlossen, die wertvolle pädagogische Erfahrungen
mit sich bringt.
Angestrebt ist, die Maßnahmen ab
dem 01.01.2008 umzusetzen.
Anlagen
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