Entscheidungsvorlage - FB 01/0165/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

ohne

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Herr Peter Michael Koenig, stellvertretender Bezirksvorsteher, ist leider verstorben. Somit muss ein Nachfolger für den stellvertretenden Vorsitz gewählt werden.  

 

Die Wahl eines/einer neuen stellvertretenden Bezirksvorstehers/Bezirksvorsteherin erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Nach § 36 Abs. 3 i.V.m. § 67 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache

den/die stellvertretenden Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. § 50 Abs. 3 GO NW findet entsprechend Anwendung.

 

 

 

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Auswirkungen

 

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