Entscheidungsvorlage - FB 61/0650/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Prager Ring - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Prager Ring - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße, Prager Ring, Feldchen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Prager Ring - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Prager Ring -  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße, Prager Ring, Feldchen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein an der Ecke Krefelder Straße / Prager Ring gelegenes, derzeit von einem Unternehmen für Kurier und Logistikdienstleistungen genutztes Grundstück. Dieses Grundstück soll verkauft und einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Aktuell wurde ein Konzept vorgelegt, das eine Nutzung durch eine Tankstelle, ein Fast-Food-Restaurant und eine Spielhalle vorsieht.

 

Der Standort liegt am Eingang der Stadt in einem Bereich, der durch Einzelhandel und Gewerbe geprägt ist, aber auch durch die Freizeit- und Sporteinrichtungen an der Krefelder Straße (Tivoli, ALRV) und sich so im Blickfeld der vielen Besucher und Gäste der Stadt bzw. der verschiedenen Veranstaltungen befindet.

Aus Sicht der Verwaltung sollte hier eine Entwicklung unterstützt werden, die eine höherwertige Nutzung des Grundstückes gewährleistet. Insbesondere die Spielhallennutzung ist eine Entwicklung, die an der Krefelder Straße vermieden werden sollte.

 

Dies kann durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sichergestellt werden, der die Zielsetzung verfolgt, hier Nutzungen wie Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten,  Freizeiteinrichtungen oder auch eine Hotelnutzung zu ermöglichen. Um eine individuelle Lösung für diese Fläche zu finden, beschränkt sich der Geltungsbereich nur auf dieses Grundstück.

 

Der für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 791 - Gewerbegebiet Krefelder Straße / Grüner Weg - von 1995 setzt hier ein Gewerbegebiet fest und schließt Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten entsprechend der Kölner Liste aus. Diese Regelung ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr anzuwenden, sodass dieser Bebauungsplan bei der Beurteilung von Anfragen nicht mehr zugrundegelegt werden kann.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche für Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten dar.

Reduzieren

Anlagen

Loading...