Entscheidungsvorlage - FB 61/0656/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Höhenweg: Ausbau des Wendehammers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Stadtteil Aachen-Stadt wurde der Endausbau des Höhenweges im Bereich des Wendeschleife noch nicht durchgeführt. Hier existiert noch die Baustraße.
Die Wendeschleife des Höhenweges beginnt ab Hausnummer 74/76 und endet bei Hausnummer 84.
Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche in grauen Betonsteinpflaster vor. Dieses wird durch eine Läuferreihe gegliedert, welche optisch die Rinne im vorhandenen Ausbau fortführt.
Entlang der Eigentumsgrenzen wird die öffentliche Verkehrsfläche durch einen Betontiefbordstein T 10/25 eingefasst. Die anschließende Entwässerungsrinne wird 3-zeilig, 50 cm breit, mit den Abmessungen 16/16/14 hergestellt. Dabei wird der Bereich der Gehwegverlängerung im Querverband und der restliche Bereich der Straße in Winkelverband verlegt. Der gesamte Gehwegbereich wird komplett ausgebaut. Im Bereich der Straße wird auf die vorhandene Baustraße aufgebaut.
Infolge des Endausbaues sind an den angrenzenden Grundstücken ggf. Anpassungsarbeiten erforderlich.
Diese Arbeiten sind durch die Eigentümer zu beauftragen, bzw. die eventuell entstehenden Kosten müssen von den Eigentümern übernommen werden, da es sich um die erstmalige Herstellung dieses Straßenstücks handelt.
Die Straßenbeleuchtung ist bereits vorhanden, und eine Ergänzung der Verkehrsbeschilderung ist ebenfalls nicht erforderlich , da die substantielle Verkehrsführung durch der Ausbau des Höhenweges nicht verändert wird.
Kanalbauarbeiten sind nicht erforderlich, allerdings müssen drei neue Abläufe angeschlossen werden.
Die übrigen Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme unterrichtet und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen.
Die Kosten Straßenbau und Vermessung betragen voraussichtlich 40.000,00 Euro.
Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 9.63800.95080.8, bzw. B120 10214-7852 214 in Höhe von 40.000,00 Euro vorhanden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine erstmalige Herstellung der Wendeschleife des Höhenweges zur Erschließung eines Wohngebietes, die Kosten hierzu sind beitragsfähig nach '' 127 ff. BauGB.
Nach Vorlage des entsprechenden Beschlusses, wird das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
ca. 3 Monate benötigen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Veröffentlichung in 2007 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten kann im Frühjahr 2008 begonnen werden. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Bauzeit von 6 Wochen benötigt.
Während der Baumaßnahme wird es zu Behinderungen für den Anliegerverkehr kommen, weil die Straße nur einen einseitigen Zufluss des Anliegerverkehrs bis zur Baustelle zulässt.
Die geringe Verkehrsbreite ist für eine halbseitige Bauweise ungeeignet.
Die Bauarbeiten werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Anliegern durchgeführt, damit diese sich auf die unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Grundstückserreichbarkeit einstellen können.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten Straßenbau und Vermessung betragen voraussichtlich 40.000,00 i.
Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 9.63200.95850.3 (B120 10213-7852 213), Endausbau Wendehammer in Höhe von 40.000,00 i vorhanden.
Erschließungsbeiträge nach '' 127 ff.BauGB werden abgerechnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
148,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
887 kB
|