Entscheidungsvorlage - FB 61/0647/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grundstücks Preusweg 102/ 102a.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grundstücks Preusweg 102/ 102a.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Grundstücke Preusweg 102/102a.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 29. September 2005 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der  Lütticher Straße, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweg, dem Parkplatz Adamshäuschen, dem Hasselholzer Weg und dem Amsterdamer Ring beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1.            Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Preusweg 102/ 102a. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Da die Zurückstellung des Vorhabens zum 31.12.2007 ausläuft, empfiehlt die Verwaltung, für den Bereich des Grundstücks Preusweg 102/ 102a eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird in ihrer Sitzung am 14.11.2007 über die Angelegenheit beraten, der Planungsausschuss wird sich am 15.11.2007 damit befassen. Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung mündlich berichtet.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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