Entscheidungsvorlage - FB 52/0055/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachenhier: Neufassung zum 01.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.11.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der „Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen“ mit Wirkung zum 01. Januar 2008. Die Bonuskarte Plus gemäß Ziffern 1.5.3 und 1.5.4 wird zum 01. Januar 2009 auf 48,00 € erhöht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei den Beratungen zur Haushaltskonsolidierung ist im Jahr 2006 festgelegt worden, dass die Erhöhung der Eintrittsgelder ab dem Jahr 2008 ein wesentlicher Beitrag des Sports zur Haushaltskonsolidierung sein soll. Ziel sollte es sein, eine Erhöhung der Einnahmen von ca.150.000 € zu erreichen. Mit der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung der Entgeltordnung könnte bei gleichbleibenden Besucherzahlen eine Mehreinnahme von ca. 205.000 € erzielt werden. Da aber damit gerechnet werden muss, dass zumindest anfangs aufgrund der höheren Eintrittsgelder ein Besucherrückgang in den Schwimmbädern nicht auszuschließen ist, dürfte die Schätzung der Mehreinnahmen von 150.000 € realistisch sein.
Grundüberlegung für die Neufassung ist eine 10%ige Erhöhung der Eintrittsgelder. In einigen Fällen fällt die Erhöhung etwas niedriger aus oder es wurde sogar darauf verzichtet (z.B. Ziffer 1.2.1), oder sie fällt höher aus, weil die bisherige Ermäßigung zu groß war. Die Bonuskarte Plus sollte zunächst von bisher 36,00 € auf 48,00 € erhöht werden. Der Sportausschuss hatte diesem Vorschlag der Verwaltung auch am 23.08.2007 einstimmig zugestimmt. Allerdings hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2007 beschlossen dem Rat der Stadt zu empfehlen, eine stufenweise Erhöhung der Ziffern 1.5.3 und 1.5.4 wie folgt vorzunehmen:
Erhöhung von 36,00 € auf 42,00 € zum 01.01.2008
Erhöhung von 42,00 € auf 48,00 € zum 01.01.2009
Wie bei der Bonuskarte entfällt die bisherige zeitliche Befristung von 1 Jahr. Diese zeitliche Befristung hat zu Verärgerung bei den Badegästen geführt, weil viele diese Befristung vergessen oder auch ignoriert haben. Sie wurde von vielen Badegästen als bürgerunfreundlich angesehen.
Von einer Erhöhung der Entgelte für den Schwimmunterricht rät die Verwaltung ab, um den Anreiz für Schwimmunterricht nicht zu senken.
Am 06.06.2007 wurde der Vorschlag der Verwaltung in der Interfraktionellen Bäderkommission beraten. Mit der nun vorliegenden Neufassung der Entgeltordnung war die Bäderkommission einverstanden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen im lfd. Hausjahr
Finanzielle Auswirkungen im lfd. Haushaltsjahr ergeben sich nicht.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich in Höhe von 150.000 €.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
Durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte ist mit einer jährlichen Steigerung der Einnahmen von ca. 150.000 € bei Hst. 1.57000.11200/0 „Eintrittsgelder“ zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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