Entscheidungsvorlage - B 06/0001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:

 

1. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat folgendes Mitglied der AVV-Verbandsversammlung zur Wahl zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu benennen:

 

__________________________

 

2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Veränderungen bei der Besetzung der AVV-Verbandsversammlung zu benennen:

 

1. Gisela Nacken (Beig.), Stellv.: Uwe Müller, FB 61

2. _____________________, Stellv.: _________________________

3. _____________________, Stellv.: _________________________

4. _____________________, Stellv.: _________________________

5. _____________________, Stellv.: _________________________

 

3. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat  folgende 3 ordentliche Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung zur Entsendung in die  Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR zu benennen. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat dazu die jeweiligen Stellvertreter, die  ordentliche oder stellvertretenden Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung sein müssen zu benennen.

 

1. Gisela Nacken (Beig.), Stellv.: Uwe Müller, FB 61

2. _____________________, Stellv.: _________________________

3. _____________________, Stellv.: _________________________

 

4. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat  folgende ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung (siehe 2.2.1) zur Wahl in den NVR-Hauptausschuss, sowie deren Stellvertreter zu benennen:

 

1. _____________________, Stellv.: _________________________

2. _____________________, Stellv.: _________________________

 

5. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem folgende ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung (siehe 2.2.1) zur Wahl in den NVR-Vergabeausschuss, sowie deren Stellvertreter zu benennen:

 

1. _____________________, Stellv.: _________________________

2. _____________________, Stellv.: _________________________

 

 

Beschlussentwurf Rat:

 

1. Der Rat benennt folgendes Mitglied der AVV-Verbandsversammlung zur Wahl zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung:

 

__________________________

 

2. Der Rat bennennt folgende Veränderungen bei der Besetzung der AVV-Verbandsversammlung:

 

1. Gisela Nacken (Beig.), Stellv.: Uwe Müller, FB 61

2. _____________________, Stellv.: _________________________

3. _____________________, Stellv.: _________________________

4. _____________________, Stellv.: _________________________

5. _____________________, Stellv.: _________________________

 

3. Der Rat benennt folgende 3 ordentliche Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung zur Entsendung in die  Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR. Der Rat benennt dazu die jeweiligen Stellvertreter, die  ordentliche oder stellvertretenden Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung sein müssen.

 

1. Gisela Nacken (Beig.), Stellv.: Uwe Müller, FB 61

2. _____________________, Stellv.: _________________________

3. _____________________, Stellv.: _________________________

 

4. Der Rat benennt folgende ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung (siehe 2.2.1) zur Wahl in den NVR-Hauptausschuss, sowie deren Stellvertreter:

 

1. _____________________, Stellv.: _________________________

2. _____________________, Stellv.: _________________________

 

5. Der Rat benennt folgende ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung (siehe 2.2.1) zur Wahl in den NVR-Vergabeausschuss, sowie deren Stellvertreter:

 

1. _____________________, Stellv.: _________________________

2. _____________________, Stellv.: _________________________

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I. Derzeitige Situation

Stadt Aachen entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung AVV fünf Vertreter (darunter der Hauptverwaltungsbeamte oder einen von diesem  benannten Vertreter) von insgesamt 20 Mitgliedern in die Verbandsversammlung. Für den Fall der Verhinderung ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Gem. § 5 Abs. 1 Zweckverbandssatzung müssen die zu entsendenden Mitglieder der Verbandsversammlung der Vertreterkörperschaft angehören (Ratsmitglieder) oder es muss sich um Dienstkräfte des Verbandsmitgliedes handeln. Nach der Rotationsvereinbarung zur Besetzung der Organe vom 17.05.1994 hält derzeit die Stadt Aachen das Mandat des 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch die Ratsfrau Gaby Breuer.

          

Aktuell sind folgende Personen und ihre Stellvertreter von der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung AVV entsandt:

 

1. Lars Möller (Beig.), Stellv.: Gisela Nacken (Beig.)

2. Gaby Breuer (2. stv. V) CDU, Stellv.: Hubert Rothe CDU

3. Roland Jahn Grüne, Stellv.: Elisabeth Paul Grüne

4. Björn Jansen SPD, Stellv.: Heiner März SPD

5. Helmut von Booven CDU, Stellv.: Ruth Wilms CDU

 

Diese Mandate könnten im Hinblick auf die anstehenden Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die erweiterten Aufgaben der Mandatsträger im Dachzweckverband NVR überdacht bzw. neubesetzt werden, da Stadt  Aachen über Entsendungsrechte verfügt und die Mandatsträger nicht gewählt werden müssen.

 

II. Änderungen von Gremienbesetzungen im AVV

 

Zu Beschlussentwurf 1: Vorsitz Verbandsversammlung AVV

Das von der Ratsfrau Gaby Breuer gehaltene Mandat der 2. stellvertretenden Vorsitzenden der AVV Verbandsversammlung wird ab 2008 gem. der unter Ziff. 1 genannten Rotationsvereinbarung zum Mandat des ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung. Dieses Mandat ist von der ersten AVV-Verbandsversammlung nach Vorgaben der Stadt Aachen durch Wahl zu besetzen.

 

Zu Beschlussentwurf 2: Besetzung Verbandsversammlung AVV

Unter Ziff. 3. werden die zusätzlichen Mandate durch die Schaffung des neuen Dach-Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) aufgezeigt. Evtl. werden aus Sicht des Rates für die Besetzung dieser Mandate Änderungen in der Besetzung der AVV-Verbandsversammlung erforderlich. Diese können in dieser Ratssitzung beschlossen und umgesetzt werden, da die Stadt über unmittelbare Entsendungsrechte verfügt. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Umbesetzung wie folgt vorgeschlagen:

 

Die Entsendung des Beigeordneten Lars Möller wird widerrufen. An seiner Stelle wird die Beigeordnete Gisela Nacken als ordentliches Mitglied in die AVV-Verbandsversammlung entsandt. Als Stellvertreter für Frau Nacken wird Herr Uwe Müller, Mitarbeiter des FB 61, vorgeschlagen.

 

III. Ergänzende Mandate durch die Gründung des Dach-Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR).

 

Zu Beschlussentwurf 3: Verbandsversammlung NVR

Aus dem Kreis ihrer ordentlichen  Mitglieder der Verbandsversammlung entsendet der Zweckverband AVV gem. § 6 (2) Nr. 4 der AVV-Satzung 13 der 49 ordentlichen Mitglieder in die Verbandsversammlung des neuen Dachverbandes NVR. Lt. § 5 (2)  NVR-Satzung stehen Stadt Aachen 3 der 13 Mandate zu. Die Mandatsträger müssen gem. § 5 (1) S. 3 NVR-Satzung ordentliche Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung sein. Zu diesen 3 ordentlichen Mandaten sind jeweils auch Stellvertreter zu entsenden. Diese Stellvertreter können sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV sein.

 

Zu Beschlussentwurf 4: Hauptausschuss NVR

Stadt  Aachen kann gem. § 7 (4) NVR-Satzung zwei nach ihrem Vorschlag vom ZV AVV in die Verbandsversammlung NVR entsandte  Mitglieder zur Wahl in den Hauptausschuss des NVR durch die Verbandsversammlung NVR vorschlagen. Auch je ein Stellvertreter ist von der Stadt Aachen zu benennen.

 

Zu Beschlussentwurf 5: Vergabeausschuss NVR

Stadt  Aachen kann gem. § 7 (4) NVR-Satzung zwei nach ihrem Vorschlag vom ZV AVV in die Verbandsversammlung NVR entsandte Mitglieder zur Wahl in den Vergabeausschuss des NVR durch die Verbandsversammlung NVR vorschlagen. Auch jeweils ein Stellvertreter ist von der Stadt Aachen zu benennen.

 

Bei der Besetzung des Vergabeausschusses sind insbesondere die Vorschriften des § 16 VgV zu beachten, da voreingenommene Personen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren im SPNV nicht teilnehmen dürfen und somit das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Voreingenommenheit läge z.B. vor bei Verwandtschaftsverhältnissen mit einem Mitarbeiter eines SPNV-Unternehmens.

 

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