Entscheidungsvorlage - FB 50/0171/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemäß ihren in den Anlagen 1 bis 3 gemachten Vorschlägen und den ergänzenden Erläuterungen zu verfahren und die entsprechenden Haushaltsansätze für den Haushalt 2008 vorzusehen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 14.03.2007 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes hat die Verwaltung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und sonstigen frei-gemeinnützigen Leistungsanbietern Gespräche über die Fortführung der einzelnen zum 31.12.2007 auslaufenden Leistungsvereinbarungen geführt.

 

Regions- oder kommunale Aufgaben

Aus Anlass der Planungen für die Städteregion Aachen haben die Sozialamtsvertreter aus Kreis und Stadt Aachen je nach zukünftiger Bearbeitungszuständigkeit in der Städteregion eine Klassifizierung der sozialen Aufgaben nach Regions- und kommunalen Aufgaben vorgenommen. Diese Vorgabe bestimmte in den Gesprächen mit den Anbietern sozialer Leistungen auf kommunaler Seite auch die personelle Zusammensetzung der Verhandlungsrunden.

Soweit regionale Aufgabenbereiche tangiert waren, die ab dem Zeitpunkt der Gründung der Städteregion in deren Sach-, Durchführungs- und Finanzverantwortung übergehen und diese von identischen Leistungsanbietern wahrgenommen werden, wurden diese Verhandlungen auf Verwaltungsseite gemeinsam mit Vertretern des Kreises geführt. Ziel dieser Vorgehensweise war die Absprache möglichst identischer Leistungsvereinbarungen. Dieses Ziel konnte aber nicht in allen Bereichen erreicht werden, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen. Bezüglich der zukünftigen Regionsaufgaben wurden außerdem die beim Kreis Aachen bestehende Kleine Kommission des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren des Kreises Aachen sowie die von den Ratsfraktionen der Stadt Aachen in die Kleine Kommission entsandten Ratsmitglieder (die so genannte erweiterte Kleine Kommission) regelmäßig über den Fortgang der Gespräche mit den einzelnen Leistungsanbietern informiert.

 

Die Fortführung kommunaler Aufgaben, auch jener, deren Durchführung zukünftig durch die Städteregion auf die Stadt Aachen übertragen werden, wurde dagegen zwischen den Leistungsanbietern und Vertretern des Fachbereiches Soziales und Ausländerwesen verhandelt.

 

Leistungsvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen

Parallel zu den fachbezogenen Gesprächen wurde mit den Leistungsanbietern auch der Inhalt zukünftiger Leistungsvereinbarungen und –beschreibungen diskutiert. In einem Gespräch am 25.07.2007 zwischen den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege aus Kreis und Stadt Aachen, Herrn Kreisdirektor Etschenberg, Herrn Dezernenten Hartmann und Herrn Beigeordneten Lindgens, konnte weitestgehendes Einvernehmen über den Inhalt der zukünftigen Leistungsvereinbarungen im Sinne eines „Rahmenvertrages“ erreicht werden, der jedoch aufgrund fachbezogener Notwendigkeiten an einzelnen Stellen einer Ergänzung bzw. Präzisierung bedarf (z.B. Definition der Zugangsvoraussetzung bei gesetzlichen Leistungen oder bei der Vereinbarung aufgabenspezifischer Stunden- oder Tagesentgelte). Keine Einigung konnte bisher über Art und Umfang der Prüfrechte gegenüber den Leistungsanbietern erreicht werden. Während der Kreis Aachen auf ein umfassendes Prüfungsrecht besteht, möchte die Stadt Aachen unabhängig vom Aufgabencharakter der jeweils angebotenen Dienstleistung (freiwillig oder pflichtig) ihre zukünftige Prüfung auf die Bereiche beschränken, die die Landesspitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände in einem Landesrahmenvertrag für den Bereich pflichtiger ambulanter sozialer Dienstleistungen vereinbart haben und an den die lokalen Akteure gebunden sind. Die vereinbarte Prüfung enthält eine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung; dabei sind besondere Formalien (z.B. Definition des Prüfumfangs im Vorfeld, Einschaltung eines sachverständigen Dritten, Abfassung eines schriftlichen Prüfberichtes) zu beachten. Nach Auffassung des Fachbereiches Recht gewährleisten die vereinbarten Prüfrechte eine ausreichende sach- und zweckgerechte Kontrolle der Mittelverwendung durch den Sozialhilfeträger.

In einer weiteren Sitzung der erweiterten Kleinen Kommission am 20.10.2007 wird das Thema „Prüfrechte“ noch einmal diskutiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ratsantrages der Fraktionen von SPD und Grüne vom 22.08.2007 (Nr. 233/15) enthält der mit den Leistungsanbietern abgesprochene Rahmenvertragsentwurf in seinem § 8 ebenfalls einen  Formulierungsvorschlag für eine finanzielle Öffnungsklausel. Hierüber wird in der nächsten Sitzung der erweiterten Kleinen Kommission am 11.10.2007 beraten. Über das Beratungsergebnis wird mündlich berichtet.

Der Entwurf des mit den Aachener Verbänden abgesprochene Rahmenvertrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die in der Sitzung der Kleinen Kommission am 11.10.2007 empfohlene Änderung in § 6 Abs. 3 ist durch Fettschrift kenntlich gemacht.

 

Darüber hinaus haben die Verbände einen Vorschlag zum zukünftigen Inhalt einer Leistungsbeschreibung vorgelegt. Sie soll folgende Merkmale beinhalten:

-            Bezeichnung der Leistung,

-            Rechtsgrundlage,

-            Zielgruppe,

-           Ziele,

-           Art und Umfang der Leistung,

-            Ergebnisqualität,

-            Dokumentation der Arbeit,

-            sächliche Ausstattung des Leistungsanbieters,

-            Kennzahlen.

 

Entgegen der Auffassung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hält es die Verwaltung für unverzichtbar, in der Leistungsbeschreibung ebenfalls die Struktur- und Prozessqualität zu definieren, weil es sich hierbei um Merkmale handelt, über die die Qualität und das spätere Ergebnis der Dienstleistung messbar sind und die zudem in § 8 des Landesrahmenvertrages ausdrücklich erwähnt sind. Darüber hinaus lassen sich über diese Merkmale Schnittstellen zu anderen Beratungsangeboten desselben Leistungsanbieters definieren. Letztendlich hält es die Verwaltung ebenfalls für unerlässlich, in der Leistungsbeschreibung die mit der konkreten Aufgabe betrauten MitarbeiterInnen zu benennen und deren Stellenanteile anzugeben. Da die bisherigen Leistungsbeschreibungen sowohl Angaben zur Struktur- und Prozessqualität als auch zur qualitativen, quantitativen und personellen Ausstattung enthielten und sich in dieser Form bewährt haben, besteht aus Verwaltungssicht keine Veranlassung, für die Zukunft hiervon abzuweichen.

 

Regeldauer der Leistungsvereinbarungen

Die Verhandlungen mit den Leistungsanbietern wurden mit dem Ziel geführt, eine generelle vertragliche Absprache für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2011 (4 Jahre) zu vereinbaren; dies war nicht durchgängig möglich. Die Umstände, die in Einzelfällen zur Vereinbarung kürzerer Laufzeiten geführt haben, werden in den nachfolgenden Ausführungen dargelegt.

 

Pauschales Leistungsentgelt

Soweit aus fachlichen Gründen die Vereinbarung eines einzelfallbezogenen Entgeltes z.B. in Form eines Tages- oder Stundensatzes ausschied, bildete ein pauschales, an der Qualifikation einer sozialarbeiterischen Fachkraft und am Beschäftigungsumfang von 38,5 Wochenstunden orientiertes Leistungsentgelt in Höhe von 68.200,00 €/Jahr die Verhandlungsgrundlage. Dieses pauschale Entgelt umfasst die gesamten Personal- und Sachkosten (einschließlich eines prozentualen Anteils der Personalkosten als Overhead).

 

bisherige Verhandlungsergebnisse

Die bisher erzielten Verhandlungsergebnisse und die ggf. hierzu ergangenen Empfehlungsbeschlüsse der erweiterten Kleinen Kommission werden nachfolgend in getrennten Abschnitten (regional oder kommunal) dargestellt und am Ende eines jeden Kapitels in einer listenförmigen Darstellung zusammengefasst (Anlagen 2 und 3).

 

Nicht abgeschlossen werden konnten bisher die Gespräche mit den nachgenannten Leistungsanbietern in folgenden Leistungsbereichen:

 

a)            Regionsaufgaben

Träger der Mobilen Dienste            hauswirtschaftliche Hilfen nach dem SGB XI oder XII

            an alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen,

Bunter Kreis            unterstützender Dienst zur Betreuung

            schwerstkranker Kinder,

Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V.            Beratung Haftentlassener und von Haft Bedrohter.

 

b)            kommunale Aufgaben

            4 ASD-Träger                                       Allgemeiner Sozialdienst,

            Caritasverband                                      Treffpunkt für Wohnungslose (Café Plattform),

            WABe e.V.                                          Wärmestube für Wohnungslose.

            Caritasverband                                      Beratung von Migranten aus Osteuropa

            Forster Seniorenberatung                      allgemeine Seniorenberatung

 

Soweit die Verhandlungen bis zum Sitzungstag am 25.10.2007 noch abgeschlossen werden, wird über das Ergebnis mündlich berichtet.

 

Darüber hinaus hat der Kreis Aachen den Wunsch geäußert, einzelne Leistungsanbieter zur Teilnahme an den nächsten Sitzungen der erweiterten Kleinen Kommission einzuladen, damit dort noch aus seiner Sicht offene Fragen geklärt werden können. Dies sind bzw. waren, soweit in der Stadt Aachen tätig:

-           Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. (Sitzungstag 11.10.2007),

-           Frauen helfen Frauen (Sitzungstag 11.10.2007),

-           Bunter Kreis e.V. (Sitzungszeitpunkt noch nicht terminiert),

-            Arbeitskreis Straffälligenhilfe (Sitzungstag noch nicht terminiert).

 

Um diesen Erörterungen nicht vorzugreifen, hat die Verwaltung nach Abstimmung mit der Vorsitzenden diese Vorlage erst nach der Sitzung der erweiterten Kleinen Kommission versandt bzw. zur Beratung in einem nicht öffentlichen Sitzungsteil vorgesehen.

 

Beratungsergebnisse oder Empfehlungsbeschlüsse aus den Sitzungen der erweiterten Kleinen Kommission am 11.10.2007 und 20.10.2007 werden mündlich vorgestellt. 

 

Verwaltungsempfehlung

Aufgrund der mit den Leistungsanbietern geführten Verhandlungen bzw. der Empfehlungsbeschlüsse der erweiterten Kleinen Kommission schlägt die Verwaltung in den abgeschlossenen Fällen vor, gemäß den nachfolgenden Ausführungen zu verfahren.


Abschnitt I

Regionsaufgaben

 

1.            Beratung Hörgeschädigter

Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH unterhält in der Talbotstraße 13, 52068 Aachen, eine Beratungsstelle für Gehörlose und hochgradig schwerhörige Personen aus den Kreisen Aachen, Düren, Heinsberg und der Stadt Aachen.

 

Aufgabe der Beratungsstelle ist u.a. die allgemeine soziale Beratung und Betreuung der Hörgeschädigten sowie ihre Begleitung zu Ämtern, Institutionen oder sonstigen Gesprächspartnern. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII. Sofern diese Aufgabe nicht auf Dritte übertragen wird, ist der Sozialhilfeträger (Kreis und Stadt Aachen bzw. in der Nachfolge die Städteregion) verpflichtet, die Aufgabe mit eigenem Personal wahrzunehmen.

 

Die Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter, an denen auf kommunaler Seite sowohl Vertreter des Kreises als auch der Stadt Aachen teilnahmen, führten zu folgendem Ergebnis:

 

a)         die Beratung und Betreuung der im Kreis und in der Stadt Aachen lebenden Hörgeschädigten erfordert den Einsatz einer Halbtagskraft,

 

b)         die Klienten stammen etwa je zur Hälfte aus dem Kreis und aus der Stadt Aachen, sodass sich für die Stadt ein Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 17.500,00 € ergibt.

 

Der unter Buchstabe b) errechnete Finanzierungsanteil der Stadt Aachen in Höhe von

17.500,00 € übersteigt mit insgesamt 1.500,00 € das bisher von der Stadt Aachen

aufgewendete Leistungsentgelt in Höhe von 16.000,00 €. Dieser fallsteigerungsbedingte Mehraufwand wird durch entsprechende Haushaltskürzungen im allgemeinen Verwaltungskostenbereich gedeckt.

Im Haushaltsplanentwurf 2008 wurden im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto 7318022 die benötigten Finanzmittel in Höhe von 17.500,00 € eingestellt. 

 


 

2.            Frühförderung von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Klein- und Vorschulkindern

 

Die Früherkennung von Behinderungen und Frühförderung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Klein- und Vorschulkindern ist in Verbindung mit § 30 SGB IX eine pflichtige Aufgabe der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII. Die Leistungen umfassen

 

-            die medizinischen Leistungen und

-           nicht ärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten.

 

Die erforderlichen Leistungen werden unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten interdisziplinären Frühförderstellen und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erbracht.

 

Die Lebenshilfe Aachen e.V. unterhält eine solche interdisziplinäre, familien- und wohnortnahe Frühförderstelle, in der qualifizierte medizinisch-therapeutische und pädagogische Fachkräfte zusammenarbeiten. Die Lebenshilfe bietet ihre Leistungen sowohl den in der Stadt Aachen als auch im Kreis lebenden betroffenen Kindern und Familien an.

 

Die aufgrund des Förder- und Behandlungsplans im Einzelfall erforderlichen Komplexleistungen (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen) werden von den Rehabilitationsträgern getragen. Dies sind für den medizinischen Bereich die Krankenkassen und für den heilpädagogischen Bereich die Sozialhilfeträger. Beide Träger teilen sich nach § 9 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) die pauschalierten Kosten der Komplexleistung. Über die Aufteilung der Entgelte für Komplexleistungen schließen die Rehabilitationsträger besondere Vereinbarungen. Dabei dürfen die heilpädagogischen Leistungen, die zu Lasten der Sozialhilfeträger gehen, 80 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

 

In den Verhandlungen, die die Leistungsträger, nämlich die Krankenversicherungsträger einerseits und andererseits Kreis und Stadt Aachen als Sozialhilfeträger mit der Lebenshilfe als interdisziplinäre Frühförderstelle geführt haben, wurde ein Entgelt für die Komplexleistung in Höhe von 99,39 € je Fördereinheit (110 Min. zuzüglich Fahrzeit) vereinbart. Zusätzlich wurde zwischen den Krankenversicherungsträgern und den Sozialhilfeträgern eine anteilige Kostenaufteilung von 28 : 72 % vereinbart.

 

Die Abrechnung der Leistungsentgelte erfolgt einzelfallbezogen über den Haushalt des jeweiligen Sozialhilfeträgers, der von sich aus den Kostenanteil der Krankenversicherungsträger einzieht.

Haushaltsmittel sind im städtischen Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7331031 veranschlagt.

Als Geschäft der laufenden Verwaltung wurde die Leistungsvereinbarung bereits im März 2007 abgeschlossen. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird daher insoweit um zustimmende Kenntnisnahme gebeten.

 

3.            Heilpädagogische Förderung von Kindern, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind

 

            Über die unter Ziffer 2 erläuterten Leistungsfälle hinaus sind einzelne Fälle denkbar, in denen behinderte oder von Behinderung bedrohte Klein- oder Vorschuldkinder zwar keine konkreten medizinischen Rehabilitationsleistungen benötigen, aber der nicht ärztlichen sozialpädiatrischen, psychologischen, heilpädagogischen oder psychosozialen Leistungen bedürfen. In diesen Fällen besteht nach den Vorschriften der § 53 ff SGB XII Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Pflichtleistung). Die Kosten der notwendigen Hilfen sind ausschließlich von den Sozialhilfeträgern zu erbringen.

 

            Als Ergebnis der Verhandlungen, die mit der Lebenshilfe Aachen e.V. als Leistungsanbieter geführt wurden, wurde ein Leistungsentgelt in Höhe von 75,50 €/Fördereinheit vereinbart.

 

Die notwendigen Ausgaben wurden im städtischen Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7331026 veranschlagt.

 

4.            Unterstützender Dienst für Menschen mit Behinderung, die in ihren Familien leben

Die Lebenshilfe Aachen e.V. und der Verein zur Förderung Körper- und Mehrfachbehinderter e.V. bieten sowohl im Kreis aus auch in der Stadt Aachen den Familien, in denen behinderte Menschen leben, unterstützende Dienste an. Diese Dienste sind ausgerichtet

-            auf die Pflege der behinderten Menschen und

-           die Förderung der Fähigkeiten der behinderten Menschen, um vor allen Dingen ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu fördern oder erst zu ermöglichen.

 

Beide Leistungsangebote ergänzen die institutionell erbrachten Leistungen der Förderung

und Versorgung der behinderten Menschen und unterstützen deren Familien bei der Bewälti-

gung ihrer Aufgabe (z.B. bei der Verhinderung der Betreuungs- oder Pflegeperson).

 

Bei den Dienstleistungen, die beide Träger anbieten, handelt es sich, sofern die Leistungen vorrangig verpflichteter Leistungsträger (z.B. Pflegeversicherung) nicht ausreichen oder ausscheiden, um pflichtige Leistungen der Sozialhilfe. Je nach Bedarfslage kommt die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII und/oder die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff SGB XII in Betracht.

 

Obwohl diese Aufgaben ab dem Zeitpunkt der Gründung der Städteregion in deren Sach- und Finanzverantwortung übergehen, hat der Fachbereich Soziales und Ausländerwesen der Stadt Aachen allein mit den beiden Leistungsanbietern über die Fortführung der bisherigen Leistungsvereinbarungen verhandelt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Kreis Aachen die rechtzeitige Kündigung der bestehenden Leistungsvereinbarung mit Ablauf des 31.12.2007 versäumte.

 

Nach dem Ergebnis der mit den Leistungsanbietern geführten Gespräche haben diese getrennt für den Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe die nachfolgenden Leistungsentgelte je Leistungseinheit gefordert:

 

 

 

Lebenshilfe e. V.

Verein Körper- u. Mehrfachbehinderte

a)

unterstützender Dienst

 

 

 

-  Einzelbetreuung

18,35 €

18,20 €

 

-  Gruppenbetreuung

9,80 €

wird nicht angeboten

 

 

 

 

b)

pflegerische Dienste

 

 

 

-  Einzelhilfe

14,80 €

15,10 €

 

-  Betreuung in Gruppen

6,80 €

wird nicht angeboten

 

Alle geforderten Entgelte sind leistungsangemessen und daher anzuerkennen.

 

Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7331011 (Eingliederungshilfe) oder 7331009 (Hilfe zur Pflege) zur Verfügung.

 

Bei den Leistungsentgelten handelt es sich um Stundensätze, die einzelfallbezogen mit dem Sozialhilfeträger abgerechnet werden.

 

 

5.            Schulbegleitung schwerst- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher

Gegenstand der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach § 54 Abs. 1 Nr. 1

SGB XII auch die Hilfe zu ihrer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und ggf. zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitungen hierzu. Dabei erstrecken sich die Maßnahmen der Eingliederungshilfe nicht auf die Vermittlung des schulischen Lehrstoffes, sondern ausschließlich darauf, die behinderungsbedingten Defizite der Schüler auszugleichen (z.B. Vermittlung sozialer Kompetenzen, Integration in den Klassenverband, Umsetzung vorgesehener Lerninhalte, Unterstützung lebenspraktischer und -notwendiger Verrichtungen, etwa Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang).

 

Die zuvor erwähnten Dienstleistungen, die erst den Schulbesuch der behinderten Kinder und Jugendlichen ermöglichen, gehören nach den schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW nicht zur Aufgabe des Schulträgers. Es ist vielmehr vorrangige Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, den behinderten Kindern den Schulbesuch durch unterstützende oder ergänzende Leistungen zu ermöglichen.

 

Die Lebenshilfe Aachen e.V. und der Verein zur Förderung Körper- und Mehrfachbehinderter e.V. bieten die schulbegleitenden Dienste, abgestellt auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Schülers einzelfallbezogen an.

 

Auf der Grundlage der bisherigen individuellen Schulbegleitung haben die Leistungsanbieter das nachfolgende Preisangebot unterbreitet:

Leistungsentgelt der Lebenshilfe            25,16 u. 18,67 € je nach Qualifikation (Erzieher oder Kinderpfleger)

Leistungsentgelt des VKM                  25,82 u. 18,50 € - dto. –

 

Bei den genannten Leistungsentgelten handelt es sich um Stundensätze, die einzelfallbezogen mit dem Sozialhilfeträger abgerechnet werden.

 

Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7331027 zur Verfügung.

 

Obwohl die Aufgaben der Schulbegleitung ab dem Zeitpunkt der Gründung der Städteregion in die Sach- und Finanzverantwortung der Städteregion übergehen werden, wurden die Gespräche mit den Leistungsanbietern nicht unter Beteiligung von Mitarbeitern des Kreises Aachen geführt, da innerhalb des Kreises für den Bereich der Schulbegleitung eine schulinterne Lösung existiert.

 

6.         Betrieb eines ambulanten Beratungs- und Therapiezentrums für Menschen mit

Autismus

 

Der Verein Hilfe für das autistische Kind Aachen und Umgebung e.V. unterhält in der

Augustastraße in Aachen ein Beratungs- und Therapiezentrum für autistische Menschen. Aufgabe dieses Zentrums ist es, durch pädagogisch-psychologische Maßnahmen die Auswirkungen dieser Behinderung zu vermeiden, zu bewältigen oder zu lindern. Dies schließt auch die Beratung und die Befähigung von Familienmitgliedern mit ein, um mit der Behinderung und ihren Auswirkungen umgehen und ein angemessenes Leben in der Gemeinschaft führen zu können.

 

Die im Beratungs- und Therapiezentrum angebotenen Leistungen gehören zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII und müssten, falls kein Leistungsanbieter vorhanden wäre, als Pflichtaufgabe vom Sozialhilfeträger wahrgenommen werden.

 

Nach dem Ergebnis der Gespräche, die der Sozialhilfeträger mit dem Leistungsanbieter über Art und Umfang der zu erbringen Leistung geführt hat, wurde von ihm ein Leistungsentgelt in Höhe von 82,77 €/Fördereinheit ermittelt.

 

Die Abrechnung des Leistungsentgeltes erfolgt einzelfallbezogen. Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7331011.

 

7.            Schuldnerberatung

Zur Durchführung der Schuldnerberatung in der Stadt Aachen erhalten das Diakonische Werk und die Schuldnerberatung e.V. durch die Stadt Aachen bis zum 31.12.2007 ein Netto-Leistungsentgelt von 129.000,00 €. Der Kreis Aachen zahlt den in seinem Bereich ansässigen Schuldnerberatungsstellen ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 267.431,00 €.

 

Ver- und Überschuldungssituationen beeinträchtigen in starkem Maße die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personen, gefährden in Folge Pfändungen die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit und verhindern ihre berufliche Reintegration. Zur Verringerung der sozialen Folgen der Verschuldung und zur Überwindung der Bedürftigkeit hat daher der Gesetzgeber bereits mit der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes zum 01.07.1993 die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Schuldnerberatung geschaffen. Mit Wirkung ab 01.01.2005 wurde die Schuldnerberatung als pflichtige Leistungsform in das Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) übernommen, weil sich die Ver- oder Überschuldung als einschneidendes Vermittlungshemmnis für die berufliche Integration Erwerbsloser erwiesen hat. Angesichts drohender Pfändungen wirkt sich die Ver- oder Überschuldung demotivierend auf die Arbeitsbereitschaft Erwerbsloser aus. Außerdem sehen potentielle Arbeitgeber in der Durchführung möglicher Lohnpfändungen oder der Beachtung von Lohnabtretungen eine erhebliche Störung ihres Geschäftsablaufs und entscheiden sich im Zweifelsfall bei der Personalauswahl für Personen ohne Schuldenproblematik.

 

Die Pflichtigkeit der Schuldnerberatung, zumindest für den Bereich des SGB II, wird auch dadurch unterstrichen, dass diese Leistungsform nach Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes NRW zum Sozialgesetzbuch II ab 29.06.2007 nicht mehr als Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung definiert ist. Der denkbaren Einflussnahme des Landes auf Art und Umfang der örtlichen Schuldnerberatung kann daher nur durch Aufrechterhaltung oder Schaffung eines funktionierenden und bedarfsgerechten Leistungsangebotes begegnet werden. Hierzu sind aus Verwaltungssicht nach dem Ergebnis der geführten Gespräche in der Stadt Aachen das Diakonische Werk und die Schuldnerberatung e.V. in der Lage.

 

Nachdem auch die erweiterte Kleine Kommission in ihrer 2. Sitzung am 19.03.2007 eine bedarfsgerechte Anpassung des Personalbedarfes in den Schuldnerberatungsstellen befürwortet hatte, setzten Kreis und Stadt Aachen, obwohl die Aufgabe der Schuldnerberatung ab 01.11.2009 in die Städteregion wechseln wird, auf der Grundlage dieses Beschlusses in getrennten Gesprächen die Verhandlungen mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Leistungsanbietern fort. Im Bereich der Stadt Aachen konnten die Verhandlungen mit dem Diakonischen Werk und der Schuldnerberatung e.V. am 07.08.2007 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden:

 

a)         zur Deckung der jeweiligen Personal-, Sach- und Overheadkosten wird je Vollzeitstelle wie bisher ein Brutto-Leistungsentgelt von 68.200,00 € jährlich vereinbart. Hiervon werden Drittmittel (z.B. Leistungen des Landes oder der Sparkasse) und eventuelle Eigenanteile in Abzug gebracht.

 

b)         Der Beratungsbedarf für die Stadt Aachen wird einvernehmlich auf 5 Vollzeitstellen (davon 1 beim Diakonischen Werk, 4 Stellen bei der Schuldnerberatung) festgelegt.

 

c)         Die Beratungsquote je Fachkraft wird auf 80 Personen/Familien/Jahr festgelegt. Damit können bei 5 Fachkräften jährlich 400 Personen/Familien aus der Stadt Aachen beraten werden. Der durchschnittliche Beratungsumfang je Familie/Person umfasst 17 Stunden einschließlich einer maximalen Eingangsberatung von 2 Stunden.

 

d)         Für Schuldner, deren Einkommen die nachfolgende Einkommensgrenze unterschreitet, ist die Beratung kostenlos. Die Einkommensgrenze errechnet sich wie folgt:

 

            -           2,5-facher Regelsatz eines Alleinstehenden (zurzeit 867,50 €),     

- zuzüglich Familienzuschlag für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft

(zurzeit 243,00 € monatlich),

            -            zuzüglich tatsächliche Warmmiete.

 

e)         Schuldner, deren Einkommen die oben erwähnte Einkommensgrenze überschreitet, leisten für die Dauer des Beratungsprozesses einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von 75,00 €. Der Leistungsanbieter zieht diesen Kostenbeitrag ein und dokumentiert diese Einnahmen gegenüber dem Leistungsträger. Die erzielten Ist-Einnahmen mindern für das nachfolgende Jahr das Leistungsentgelt entsprechend.

 

f)          Die Fortführung der Kostenbeteiligung wird nach Ablauf eines Jahres von Leistungsanbieter und Leistungsträger überprüft.

 

Dieses Ergebnis wirkt sich für die Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2008 wie folgt aus:

 


5,0 Vollzeitstellen x 68.200,00 € = 341.000,00 €

abzüglich:

Förderung des Landes   68.000,00 €

Zuwendungen der Sparkasse   34.000,00 €

Finanzbedarf netto 239.000,00 €

./. bisheriges Leistungsentgelt 129.000,00 €

jährlicher Mehraufwand 110.000,00 €

 

Zur Deckung des – notwendigen – Mehraufwandes können aus Verwaltungssicht folgende

Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen verwendet werden:

 

Minderausgaben im Bereich Frauenhaus (siehe nachfolgende Ziffer 9)      78.438,00 €

Minderausgaben beim Produktsachkonto 050 010 010-7331000 in Höhe von  9.637,00 €

Minderausgaben im Produktsachkonto 050 010 010-7339001 in Höhe von      5.000,00 €

Mehreinnahmen in Form von Personalkostenerstattungen,

weil die Stadt für den Kreis die Aufgaben der Unterhaltssicherung

wahrnimmt    16.925,00  

                                                                                                              110.000,00 €

 

Beide Leistungsträger bemühen  sich auf Empfehlung der Verwaltung zurzeit darum, weitere

Drittmittel zu akquirieren, sie würden das zu vereinbarende Leistungsentgelt entsprechend

verringern.

 

Haushaltsmittel stehen innerhalb des Produktes 050 010 020 unter dem Produktsachkonto 7339005 oder innerhalb des Produktes 050 010 010 unter Produktsachkonto 5331000 zur Verfügung.

 

8.            Fachberatung für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und die WABe e.V. unterhalten – jeweils unter getrennten Anschriften – eine gemeinsame Fachberatungsstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Fachberatung ist es, durch bedarfsadäquate Beratungsleistungen soziale Schwierigkeiten von den Ratsuchenden abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Zu den Leistungen können neben der Beratung und persönlichen Betreuung auch Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung gehören.

 

Bei den Leistungen, die die Fachberatungsstelle anbietet, handelt es sich um pflichtige Aufgaben, die von den örtlichen Sozialhilfeträgern und im Falle der Sesshaftmachung vom

überörtlichen Träger, dem Landschaftsverband Rheinland, zu erbringen sind.

 

Über seine Förderrichtlinien bestimmt der Landschaftsverband Rheinland den finanziellen Anteil der Kommunen an den Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII, denn er trägt 50 % der nach seinen Richtlinien anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten; dies sind zurzeit 149.000,00 €, sodass seitens der Stadt Aachen ein gleich hoher Betrag zur bedarfsgerechten Ausführung der Aufgabe aufgewendet werden muss.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Produkt 050 010 010 unter Produktsachkonto 7331022 zur Verfügung.

 

Soweit die Stadt Aachen in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger der Sozialhilfe für die Gewährung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sachlich zuständig ist, wird diese Aufgabe ab 01.01.2009 in die Sach- und Finanzverantwortung der Städteregion wechseln. Daher ist es notwendig, dass sich Kreis und Stadt Aachen ergänzend zu der bereits geklärten Kostenfrage mit den Trägern der Fachberatungsstelle noch auf eine gemeinsame Beschreibung der Struktur- und Prozessqualität in der noch zu erstellenden Leistungsbeschreibung zu verständigen. Während der Kreis Aachen gegenwärtig den Zugang zur Fachberatungsstelle über eine vorherige personenbezogene Prüfung der sachlichen Anspruchsvoraussetzungen steuert, erfolgt der Zugang der in der Stadt Aachen lebenden betroffenen Personen ohne vorherige Prüfung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen entweder durch Eigeninitiative der Leistungsberechtigten, durch die niederschwelligen Angebote von Caritas und WABe (Café Plattform, Wärmestube) oder durch Zuweisung der ARGE.

 

Da sowohl die Einrichtung des Café Plattforms als auch die Wärmestube der WABe mit Finanzmitteln der Stadt ebenfalls im Rahmen von Leistungsvereinbarungen gefördert werden und diese niederschwelligen Angebote auch nach Gründung der Städteregion in der Sach- und Finanzverantwortung der Kommune verbleiben werden, ist es aus Sicht der Verwaltung unbedingt notwendig, neben den Zugangskriterien zur Fachberatungsstelle auch die Schnittstellen zu den niederschwelligen Beratungsangeboten in der Leistungsbeschreibung genau zu definieren.

 

9.            Unterbringung von Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden (Frauenhaus)

 Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen unterhält in Alsdorf ein Frauenhaus mit insgesamt 14 Plätzen. Der Sozialdienst katholischer Frauen führt in Aachen eine entsprechende Einrichtung mit insgesamt 31 Plätzen.

 

Aufgabe der Frauenhäuser ist es, den Frauen Schutz vor ihren gewalttätigen Partnern zu bieten und ihnen und ihren Kindern die notwendige psychosoziale Beratung, zur Überwindung der Gewalterfahrung anzubieten.

 


Während der Kreis Aachen dazu neigt, die Wahrnehmung dieser Aufgabe grundsätzlich als freiwillig anzusehen und nur in begründeten Ausnahmefällen eine Pflichtigkeit bejaht, vertritt der Fachbereich Soziales und Ausländerwesen der Stadt Aachen die Auffassung, dass es sich um eine pflichtige Aufgabe handelt. Unter Präventivgesichtspunkten dient die von den Frauenhausträgern angebotene Beratungs- und Betreuungsleistung der Vermeidung notwendiger Leistungen nach § 67 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Darüber hinaus fördert die möglichst zeitnahe Aufarbeitung der Gewalterfahrung zusammen mit den betroffenen erwerbsfähigen Frauen, die in aller Regel dem Grunde nach Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende haben, den Erhalt oder die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II, unabhängig davon, ob ihnen gegenwärtig eine Arbeit zumutbar oder nicht zumutbar ist. Die Beratungsleistungen unterfallen nach Auffassung der Verwaltung den sonstigen Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Personen gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II. Diese Auffassung wird auch vom Sozialgericht Aachen vertreten.

 

Trotz dieser rechtlichen Meinungsdifferenzen sind Kreis und Stadt Aachen sich darin einig, die Finanzierung der Unterbringung und der Betreuung von Frauen und ihren Kindern in den Frauenhäusern fortzuführen und als eine Aufgabe anzusehen, die ab 01.11.2009 in die Städteregion übergehen wird.

 

Die von Vertretern des Kreises und der Stadt Aachen angestellten Bedarfsanalysen führten zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Platzangebot in beiden Frauenhäusern mit insgesamt 45 Plätzen bei weitem den Unterbringungsbedarf aus Kreis und Stadt Aachen übersteigt. Daher wurde der erweiterten Kleinen Kommission für die zweite Sitzung am 19.03.2007 eine Reduktion des Unterbringungsangebotes auf 24 Plätze und die Schließung einer Einrichtung empfohlen. Nachdem sich die erweiterte Kleine Kommission in dieser Sitzung zwar für eine am Bedarf der Städteregion orientierte Reduktion der Aufnahmekapazität der Frauenhäuser aber andererseits für die Beibehaltung von zwei getrennten Einrichtungen ausgesprochen hatte, wurden die Träger der Frauenhäuser um die Vorlage veränderter Kostenkalkulationen gebeten. Dabei sollten die Förderrichtlinien des Landes berücksichtigt werden, die eine Mindestpersonalausstattung von 3 Fachkräften und eine Mindestplatzzahl von 8 Plätzen (für Frauen) je Einrichtung vorsehen. Diese Kostenkalkulationen liegen nunmehr vor und führen im Kreis Aachen zu einer Mehrausgabe von rd. 26.000,00 €. Dem gegenüber zeichnet sich für das Aachener Frauenhaus – allerdings auf der Grundlage von 10 Plätzen für Frauen (zuzüglich 10 weitere Plätze für deren Kinder) gegenüber den Vorjahren eine jährliche Minderausgabe in Höhe von 78.438,00 € ab.

 

Aus der Kostenkalkulation des Aachener Frauenhauses errechnet sich bei einer 80 %-igen Auslastung der Einrichtung ein Tagespflegesatz von 32,23 € (bisher 40,89 €).

 

Die mögliche Absenkung des Platzangebotes im Aachener Frauenhaus auf 8 Plätze würde bei unverändert hohen Personal- und Sachkosten zu keinem günstigeren Ergebnis führen und scheidet daher als kostengünstigere Alternative aus. Die erweiterte Kleine Kommission ist in ihrer 3. Sitzung am 27.08.2007 dem Vorschlag von Stadt und Kreis Aachen einstimmig gefolgt, die beiden Frauenhäuser mit 8 bzw. 10 Plätzen (jeweils für Frauen) fortzuführen.

 

Erläuternd wird darauf hingewiesen, dass der errechnete Tagespflegesatz sowohl die Kosten der Unterbringung als auch die Kosten der psychosozialen Betreuung umfasst. Neben diesen in Form von Sachleistungen zu erbringenden Leistungen erhalten die Bewohner des Frauenhauses regelsatzmäßige Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (erstere zu Lasten der ARGE).

 

Die Kosten der Unterbringung und der psychosozialen Betreuung der Frauenhausbewohner sind auch in Leistungsfällen des SGB II von der Kommune zu finanzieren. Haushaltsmittel stehen in Produkt 050 010 020 unter dem Produktsachkonto 7339001 und 733902 zur Verfügung.

 

10.            Beratung von Frauen und Mädchen mit sexualisierter Gewalterfahrung und damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten

 

            Der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. unterhält in der Kurbrunnenstraße 48 eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexueller Gewalterfahrung. Aufgabe dieser Beratungsstelle ist es, durch zielgerichtete Beratung und Betreuung, ggf. unter Zuhilfenahme spezieller Dienste, die traumatischen Folgen der Gewalterfahrung zu überwinden und eine Ausgrenzung der betroffenen Frauen und Mädchen aus der Gesellschaft zu verhindern. Die Beratungsleistungen dienen damit der Verhinderung von Schwierigkeiten, die sonst eine spezielle Hilfe nach § 67 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) erforderlich machen würde.

 

            Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe erhält der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen zurzeit von der Stadt Aachen ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 45.000,00 € (rd. ¾ Vollzeitstelle). Der Kreis gewährt ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 25.600,00 €.

 

            Mit Schreiben vom 02.02.2007 hat der Verein die Erhöhung des bisherigen Gesamtzuschusses von Kreis und Stadt Aachen um 20.000,00 € beantragt. Begründet wurde dies damit, dass die weitere Erbringung eines Eigenanteils nicht mehr möglich sei.

 

            In ihrer Sitzung am 19.03.2007 hat die erweiterte Kleine Kommission mehrheitlich empfohlen, die Erhöhung des bisherigen Zuschusses abzulehnen, sich aber gleichzeitig für die Beibehaltung der bisherigen Zuschüsse ausgesprochen, sofern das Gesamtbudget dies nach vorrangiger Finanzierung der pflichtigen Aufgaben weiterhin zulässt.

 

            Für den Bereich der Stadt Aachen lässt sich nach derzeitigem Erkenntnisstand feststellen, dass das zur Verfügung stehende Gesamtbudget nach anderweitiger Deckung der Mehrausgaben für die Schuldnerberatung (siehe oben) die Fortzahlung des bisherigen Leistungsentgelts an den Verein Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. ab 2008 zulässt. Die Fortzahlung des bisherigen Leistungsentgeltes wurde dem Träger bereits anlässlich eines Gespräches am 24.09.2007 als Angebot unterbreitet. Der Haushaltsplanentwurf 2008 enthält bereits im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto 7318000 einen entsprechenden Haushaltsansatz.

 

            In der Sitzung der erweiterten Kleine Kommission Sitzung am 11.10.2007 nahmen die Vertreterinnen des Leistungsanbieters die Gelegenheit wahr, den Antrag auf Erhöhung des Leistungsentgeltes noch einmal ausführlich zu begründen (s. Anlage 4). Dabei erläuterten sie auch die Folgen eines drohenden Personalabbaus. Eine von der bisherigen Beschlusslage abweichende Beschlussempfehlung sprach die erweiterte kleine Kommission nicht aus.

 

11.            Beratung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen

            Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. unterhält in der Theaterstraße 25 eine Beratungsstelle für Frauen in schwierigen Lebenssituationen. Aufgabe dieser Institution ist u.a. die sozialarbeiterische Beratung zur Verbesserung und Stabilisierung der psychosozialen Situation der Ratsuchenden und die Vermittlung in entsprechende Hilfesysteme, die Gestaltung, Förderung und der Erhalt sozialer Beziehungen sowie die Hilfe bei der Überwindung von Krisen.

 

            Bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, zu deren Wahrnehmung die Stadt Aachen bisher ein Leistungsentgelt in Höhe von 29.000,00 € jährlich bereit stellte. Der Kreis Aachen gewährt zur Aufgabenwahrnehmung einen Zuschuss in Höhe von 21.300,00 €.

 

            Mit Schreiben vom 05.02.2007 hat der Verein Frauen helfen Frauen eine Erhöhung des Gesamtzuschusses von Kreis und Stadt Aachen in Höhe von 21.300,00 € beantragt. Begründet wurde dies mit der (mit der Verwaltung nicht abgestimmten) Übernahme der Aufgabe einer Interventionsstelle in Kooperation mit der Polizei. Darüber hinaus sieht der Leistungsanbieter einen steigenden Beratungsbedarf bei Migrantinnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bedrohung durch Zwangsheirat und Ehrenmord.

 

            Auch im Falle des Vereins Frauen helfen Frauen hat  sich die erweiterte Kleine Kommission in ihrer Sitzung am 19.03.2007 einvernehmlich dafür ausgesprochen, die beantragte Zuschusserhöhung abzulehnen, aber den bisherigen Zuschuss weiter zu gewähren, wenn nach vorrangiger Wahrnehmung der Pflichtaufgaben hierfür noch Finanzmittel zur Verfügung stehen.

 

            Ähnlich wie im Falle des Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. hat die Verwaltung dem Verein Frauen helfen Frauen anlässlich eines Gespräches am 24.09.2007 mit Hinweis auf die beengte Haushaltslage die Fortzahlung des bisherigen Leistungsentgeltes angeboten. Hierfür stehen im Haushaltsplanentwurf 2008 im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto 7318011 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

            In der Sitzung der erweiterten Kleinen Kommission vom 11.10.2007 erhielten die Vertreterinnen des Vereins ebenfalls Gelegenheit, ihren Antrag auf Erhöhung der bisherigen Entgelte zu begründen. Dabei hoben sie insbesondere die Mehrkosten hervor, die aus Anlass der Übernahme der Aufgabe einer „Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt“ und durch die steigende Nachfrage zum Thema „Zwangsheirat und Ehrenmord“ entstanden sind.

 

            Letzteres steht in engem sachlichen Zusammenhang mit dem Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. vom 14.03.2007. Ursprünglich hatte der Verein beim Jugendamt die Einrichtung ½ Stelle zur Beratung von Jugendlichen und jungen Frauen im Zusammenhang mit Zwangsverheiratung und Ehrenmord beantragt und die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses in Höhe von 25.000,00 €  erbeten. Dieser Antrag wurde am 13.09.2007 zuständigkeitshalber an den Fachbereich Soziales und Ausländerwesen weitergeleitet. Da als Zielgruppe für die Beratungsleistung überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene in Frage kommen, sehen der Antragsteller und der FB 50 weiterhin die primäre Zuständigkeit beim Jugendamt bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Hierüber werden die Fachbereiche 50 und 51 am 31.10.2007 ein gemeinsames Gespräch führen.

 

            Eine von der bisherigen Beschlusslage abweichende Beschlussempfehlung zur evtl. Erhöhung des Leistungsentgeltes sprach die erweiterte Kleine Kommission nicht aus.

 

12.            Hauswirtschaftliche Hilfen nach dem SGB XI oder SGB XII an alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen

 

Als Träger der Mobilen sozialen Dienste bieten

der Caritasverband,

das Deutsche Rote Kreuz,

der katholische Pfarrgemeindeverband St. Barbara/St. Appolonia und

das Sozialwerk Aachener Christen (Senioritas)

in der Stadt Aachen hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen an. Daneben arbeiten die genannten Organisationen mit den Sozialstationen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Bereich der ambulanten Pflege als Kooperationspartner zusammen.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen sind im Falle von Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 0), wenn Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausscheiden oder nicht ausreichen,

Gegenstand der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff SGB XII oder mangels Pflegebedürftigkeit Gegenstand der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Es handelt sich also um pflichtige Aufgaben, die mit Gründung der Städteregion in deren Sach- und Finanzverantwortung wechseln werden. Trotz dieses bevorstehenden Wechsels der sachlichen Zuständigkeit haben Kreis und Stadt Aachen sich auf getrennte Verhandlungsführungen mit den Leistungsanbietern verständigt, weil die einzelnen Leistungsanbieter in Kreis und Stadt Aachen nicht identisch sind.

 

Die ungeklärte Finanzierungsbeteiligung Dritter an den mobilen sozialen Diensten hat bislang die Kalkulation eines ab 01.01.2008 gültigen Leistungsentgeltes verhindert. Die Träger der mobilen sozialen Dienste konnten daher erst am 17.10.2007 um Abgabe eines Kostenangebotes gebeten werden. Über das Ergebnis einer Vereinbarung kann daher frühestens in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses mündlich berichtet werden. Ansonsten erfolgt die Bekanntgabe der als Geschäft der laufenden Verwaltung zu treffenden Entscheidung in der nächsten Ausschusssitzung.

 

Haushaltsmittel für die Mobilen sozialen Dienste stehen im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto 7331030 (Grundsicherung im Alter), 7331009 (Hilfe zur Pflege) oder 7331000 (Hilfe zum Lebensunterhalt) zur Verfügung.

 


       Abschnitt II

Kommunale Aufgaben

 

 

1.            Allgemeine soziale Beratung jüdischer Mitbürger

           

Die Jüdische Gemeinde in Aachen nimmt die unter Ziffer 1 beschriebenen Aufgaben zugunsten der in Aachen lebenden jüdischen Mitbürger wahr. Auch hierbei handelt es sich um eine pflichtige Aufgabe nach dem SGB II bzw. SGB XII. Zur Wahrnehmung der Aufgabe erhält die Jüdische Gemeinde ein jährliches Leistungsentgelt von 14.500,00 €.

 

Anlässlich eines gemeinsamen Gespräches am 19.09.2007 verständigten sich die jüdische Gemeinde und die Verwaltung darauf, die Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Umfange und unter den gleichen Bedingungen fortzuführen.

Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2008 im Produkt 050 010 010 unter Produktsachkonto 7318019 eingeplant.

 

2.            Beratung und Betreuung von Aussiedlern

 

Das Deutsche Rote Kreuz hat historisch bedingt in den vergangenen Jahren die Beratung und

Betreuung und Spätaussiedlern, die nicht mehr in städtischen Übergangsheimen lebten,

übernommen und dafür bis zum 31.12.2007 ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von

17.050,00 € erhalten. Zur Aufgabenwahrnehmung gehörte auch die Aufnahme der neu

zugewiesenen Spätaussiedler und erforderlichenfalls deren Vermittlung in städtische

Übergangseinrichtungen.

 

Die Zahl der Spätaussiedler ist seit Jahren rückläufig. Der Stadt Aachen sind infolge

Überfüllung ihrer Aufnahmeverpflichtung seit dem 31.05.2007 keine neuen Spätaussiedler

mehr zugewiesen worden. Angesichts der Tatsache, dass die angrenzenden Städte und

Gemeinden ihr Aufnahmesoll deutlich unterschreiten, ist auch nicht zu erwarten, dass der

Stadt in naher Zukunft weitere Spätaussiedler zugewiesen werden (Ausnahme:

Familienzusammenführungen).

 

Als Folge dieser Entwicklung hält die Verwaltung es nicht für integrationsfördernd und daher

nicht mehr für erforderlich, für die allgemeine soziale Beratung der Spätaussiedler weiterhin

einen speziellen Dienst vorzuhalten. Erforderlichenfalls muss den Ratsuchenden die

Kontaktnahme zum allgemeinen Sozialdienst zugemutet werden. In einem Gespräch am

26.07.2007 teilten die Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes die Auffassung und

erklärten sich mit dem Wegfall des bisherigen Leistungsentgeltes einverstanden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Sozial- und Gesundheitsausschusses wird die Verwaltung

zur Landesaufnahmestelle in Unna-Massen Kontakt aufnehmen, um mit ihr die zukünftigen

Zuweisungsmodalitäten von Spätaussiedlern nach Aachen abzustimmen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung gebührt dem Deutschen Roten Kreuz aber der Dank der

Stadt für den unermüdlichen Einsatz bei der Betreuung und Beratung von Spätaussiedlern.

Dank des unermüdlichen Einsatzes der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte des

Deutschen Roten Kreuzes, nicht nur in den Hochphasen der Umsiedlung nach dem Zweiten

Weltkrieg, zu Beginn der 60er Jahre vor dem Mauerbau oder im Vorfeld der deutschen

Wiedervereinigung, konnten die Spätaussiedler erfolgreich in die Gesellschaft integriert

werden.

 

 

3.            Beratung und Betreuung psychisch kranker Obdachloser im Vorfeld weitergehender SGB XII-Leistungen

 

Die Alexianer Brüdergemeinde GmbH (Alexianerkrankenhaus) betreut und berät im Wohnhotel Wirichsbongardstraße psychisch kranke Obdachlose, die nur über ein niederschwelliges Betreuungsangebot erreichbar sind. Ziel der Beratungs- und

Betreuungsarbeit ist es, die betroffenen Personen zur Annahme professioneller Hilfe zu motivieren, ihnen Unterstützung bei der Überleitung in die speziellen Angebote der Eingliederungshilfe zu gewähren und ihnen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft Hilfestellung zu geben. Dies geschieht durch sozialarbeiterische Einzel- oder Gruppenberatung, Unterstützung im lebenspraktischen Bereich sowie durch Hilfen bei der Bewältigung krankheitsbedingter Beeinträchtigungen, im Umgang mit Eigen- und Fremdaggressionen, bei der Altersbewältigung und der Tagesstrukturierung.

 

Leistungsanbieter und Leistungsträger sind sich darin einig, dass diese Arbeit wie bisher fortgesetzt werden muss. Sie verständigten sich daher auf die Fortführung der bestehenden Leistungsvereinbarung über den 31.12.2007 hinaus. Als Leistungsentgelt wurde wie bisher ein Betrag von 68.200,00 € vereinbart.

 

Zur Finanzierung dieses Aufwandes stehen im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto 7318012 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Bei der Wahrnehmung der Aufgabe handelt es sich um eine freiwillige kommunale Aufgabe im Rahmen der Obdachlosenbetreuung, die spezielle im SGB XII verankerte Leistungsangebote vorbereiten soll (z.B. betreutes Einzelwohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe).

 

4.            Allgemeine Seniorenberatung, Service Wohnen ohne Umzug

Die Altenarbeit in Forst e.V. unterhält in der Kupferstraße 19 eine Beratungs-, Vermittlungs- und Kontaktstelle für Senioren und ihre Angehörigen. Ihre Aufgabe besteht u.a. darin, Senioren und ihre Angehörigen über die im Stadtviertel vorgehaltenen Beratungs- und Betreuungsangebote zu informieren, eventuelle Dienstleistungen zu vermitteln und den Ratsuchenden den Zugang zu den wirtschaftlichen Sozialleistungen zu erleichtern.

 

Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um eine pflichtige Aufgabe im Sinne des § 71 SGB XII (Altenhilfe), die mit Gründung der Städteregion zwar in deren Sach- und Finanzverantwortung wechselt, aber zur Durchführung an die Kommunen zurückdelegiert wird. Als zukünftiger Delegationsnehmer ist daher die Stadt Aachen befugt, mit dem Leistungsanbieter über die Fortführung der Förderung zu verhandeln.

 

Zur Durchführung der Arbeit erhält die Altenarbeit in Forst e.V. ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 24.000,00 €.

 

Die Fortführung der bisherigen Arbeit steht in engem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftrag, den der Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 29.03.2007 der Verwaltung erteilt hat, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ein Konzept zur Neustrukturierung der ambulanten Altenhilfe unter Ausnutzung der bisher für den fahrbaren Mittagstisch aufgewendeten Haushaltsmittel zu erarbeiten.

 

Die Erstellung dieses Konzeptes, in das auch die jetzt bekannt gewordenen Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Schaffung von Pflegestützpunkten, einbezogen werden müssen, steht noch aus. Die Verwaltung hat daher dem Träger die Fortführung der bisherigen Leistungsvereinbarung für die Dauer eines Jahres angeboten. Eine Rückäußerung hierzu steht noch aus. Im Haushaltsplanentwurf 2008 sind unter dem Produkt 050 010 010 und dem Produktsachkonto 7318004 Haushaltsmittel im Umfang von 24.000,00 € vorgesehen.

 

5.            Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der offenen Altenhilfe

           

Der Caritasverband für Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. unterhält im Auftrag der

Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege eine Beratungsstelle für Institutionen und

Träger, die im Bereich der ambulanten Altenhilfe tätig sind. Aufgabe dieser Stelle ist es, die

vielfältigen Angebote der ambulanten Altenhilfe zu koordinieren, insbesondere die

ehrenamtlichen Fachkräfte zu beraten.

 

Für diese Tätigkeit erhält der Caritasverband ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von

17.050,00 €.

 

Die Fortführung dieser Tätigkeit steht ebenfalls in engem Zusammenhang mit der

Neukonzeptionierung der ambulanten Altenhilfe (siehe Erläuterungen zu der vorstehenden

Ziffer 4). Mit dem Träger wurde daher Einvernehmen über die vorläufige Fortführung der

Leistungsvereinbarung bis zum 31.12.2008 erzielt.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2008 sieht im Produkt 050 010 010 unter dem Produktsachkonto

7318017 Haushaltsmittel in der bisherigen Höhe vor.

 

6.            Beratung von Migranten aus Osteuropa

Der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Land e.V. unterhält eine Beratungsstelle zur allgemeinen Beratung von Migranten aus Osteuropa. Aufgabe dieser Beratungsstelle ist u.a. die Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe der Migranten am gesellschaftlichen Leben, die Vermittlung der Sozialstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland an die Ratsuchenden sowie die Stärkung der Selbsthilfepotentiale, Beratung über allgemeine soziale Fragen, bei sozialen Problemen und Hilfen bei der Erschließung zustehender Leistungsansprüche. Vor dem Hintergrund rückläufiger Zugangszahlen von Migranten aus Osteuropa, des abnehmenden Beratungs- und Integrationsbedarfes bei länger dauerndem Aufenthalt in der Bundesrepublik sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Teil der angebotenen Dienstleistungen auch vom allgemeinen Sozialdienst wahrgenommen wird, wurde in einem Gespräch am 18.09.2007 mit dem Leistungsanbieter die Frage der Vereinbarung neuer Arbeitsschwerpunkte diskutiert. Aus Verwaltungssicht ist es notwendig, die – mehrheitlich erwerbslosen und damit transferleistungsbedürftigen -  Ratsuchenden bei der Lösung bestehender Vermittlungshemmnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Eine solche Beratungsleistung soll nicht das Fallmanagement der ARGE ersetzen, aber unterstützen, damit darüber hinaus eine frühestmögliche Vermittlung der Ratsuchenden in Arbeit und damit eine nachhaltige Lösung sonstiger sozialer Problemlagen erreicht wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2008 unter dem Produkt 050 020 020 und dem Produktsachkonto 7318000 enthalten.

 

Die Vertreter des Leistungsanbieters sicherten eine kurzfristige Überprüfung des Anliegens zu. Über das Ergebnis dieser Überprüfung und den eventuellen Abschluss einer inhaltlich erweiterten Leistungsvereinbarung wird der Fachbereich Soziales und Ausländerwesen je nach Verlauf eines weiteren für den 16.10.2007 vorgesehenen Gespräches mündlich berichten.

 

7.            Beratungsstelle für Migranten mit ungesichertem Bleiberecht (Flüchtlinge einschließlich Hilfe bei deren Arbeitsplatzsuche)

 

Der Verein Refugio e.V. unterhält in Aachen, Zollernstraße 5 eine Beratungs- und Begegnungsstätte für ausländische Flüchtlinge, die in Aachen legal leben, deren aufenthaltsrechtliche Perspektive aber ungeklärt ist. Die Zielgruppe erhält in der Beratungsstelle Unterstützung bei der Klärung ausländerrechtlicher oder asylrechtlicher Fragen, bei der Realisierung sozialer Leistungen und Informationen über die soziale Aufbaustruktur der Bundesrepublik Deutschland. Die Ratsuchenden werden darüber hinaus auf Wunsch bei Behördengängen, bei Arztbesuchen oder bei Terminen bei Rechtsanwälten begleitet. Für die Wahrnehmung dieser freiwilligen kommunalen Aufgabe erhält der Leistungsanbieter ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 46.000,00 € (3/4 Vollzeitstelle).

 

Angesichts rückläufiger Flüchtlingszahlen und unter Berücksichtigung eines je nach Dauer des Aufenthalts rückläufigen Beratungsbedarfs in sozialen Fragen erklärte sich der Leistungsanbieter anlässlich eines Gesprächs am 11.09.2007 mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden, die bisherige Beratungstätigkeit auf die Hilfe bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche im Rahmen der jeweils aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten auszudehnen. Für den Fall der Leistungsberechtigung der Flüchtlinge nach dem SGB II soll die Tätigkeit des Café Zufluchts nicht die Aufgabe der ARGE ersetzen. Beide Gesprächsteilnehmer vereinbarten eine kurzfristige entsprechende inhaltliche Erweiterung der Leistungsbeschreibung.

 

Unter Berücksichtigung des erreichten Gesprächsergebnisses empfiehlt die Verwaltung unter

gleichzeitiger Fortzahlung des bisherigen Leistungsentgeltes den Abschluss einer neuen

Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2008.

 

In dem Haushaltsplanentwurf 2008 sind unter dem Produkt 050 020 020 und dem

Produktsachkonto 7318002 Haushaltsmittel im Umfang von 46.000,00 € veranschlagt.

 

8.            Förderung des Ehrenamtes    

Der Caritasverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. sind in getrennten Organisationseinheiten im Bereich des Ehrenamts tätig. Sie bemühen sich um die Gewinnung und Vermittlung von Ehrenamtlern und sind ihnen bei der Vermittlung von Basiswissen behilflich. Darüber hinaus bieten sie den Institutionen und Einrichtungen, die ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, Hilfestellungen an. Die Gewinnung und Vermittlung von Ehrenamtlern ist nicht nur auf die eigene Organisationseinheit oder den sozialen Bereich fixiert.

 

Zur Wahrnehmung dieser freiwilligen kommunalen Aufgabe erhalten der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. und der Verein zur Förderung des Ehrenamtes e.V. ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 34.100,00 € (1/2 Vollzeitstelle) bzw. in Höhe von 17.050,00 € (1/4 Vollzeitstelle).

 

Angesichts der zunehmenden Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge und unter Berücksichtigung der personellen Veränderungen, die sich im kommenden Jahr in der städtischen Anlaufstelle für das Ehrenamt ergeben, plant die Verwaltung eine generelle, auf alle Lebensbereiche ausgedehnte Neustrukturierung der Förderung des Ehrenamtes. Daher wurde den beiden Leistungsanbietern unter unveränderten Rahmenbedingungen die Fortführung der bisherigen Leistungsvereinbarung zeitlich befristet für das Jahr 2008 angeboten. Hiermit erklärten sich die beiden Dienstleister einverstanden.

 

 

Der Haushaltsplanentwurf 2008 enthält im Produkt 050 010 010 unter den Produktsachkonten 7318017 und 7318010 entsprechende Haushaltsansätze.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die Mehraufwendungen in Höhe von jährlich 33.062,00 € bei der Beratung Hörgeschädigter und der Schuldnerberatung (pflichtige Aufgabe nach dem SGB II oder XII) werden durch entsprechende Minderausgaben und Mehreinnahmen gedeckt.

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Anlagen

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