Entscheidungsvorlage - FB 61/0659/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorliegenden Satzungsentwurf des Zweck­ver­bandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) zustimmend zur Kennt­nis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – aufbauend auf dem Beschluss zur Neufassung der Satzung des ZV AVV – den Satzungsentwurf des ZV NVR ebenfalls zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den vorliegenden Satzungsentwurf des Zweck­ver­bandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) zustimmend zur Kennt­nis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Juni 2007 hat der nordrhein-westfälische Landtag das neue ÖPNVG NRW beschlos­sen. Ab 1.1.2008 ändern sich damit u.a. die Zuständigkeiten für die Planung und Finanzie­rung des Schienenperso­nennahverkehrs. Darüber hinaus werden die Förderzuständigkeiten für die ÖPNV-/SPNV-Infrastruktur von den Bezirksregierungen auf die drei neuen Zweckverbän­de in NRW verlagert.

 

Von den Änderungen ist somit auch der SPNV/ÖPNV im Aachener Verkehrsverbund betrof­fen. Nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW müssen die beiden Zweckverbände Verkehrs­verbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) zum 1.1.2008 einen gemeinsamen Dachzweckverband zur Wahrnehmung der SPNV-Planungs- und  Fi­nanzierungsfunktionen gründen, da ausschließlich die drei Dachzweckverbände die Finanz­mittel zur Bestellung von SPNV-Betriebsleistungen erhalten werden. Zu­sätzlich gilt es, die neue Aufgabe „Infrastrukturförderung“, bisher angesiedelt bei der Bezirksregierung Köln, in den neuen Dachzweckverband zu integrieren.

 

Nach Verabschiedung des Gesetzestextes durch den nordrhein-westfälischen Landtag haben AVV und VRS, koordiniert durch die Zweckverbandsvorsteher aus beiden Koopera­tionsräumen, gemeinsam die Satzung für den neuen Dachzweckverband „Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rhein­land“ (ZV NVR) erarbeitet. Der erstellte Satzungsentwurf wurde anschließend von der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln einer intensiven Prüfung unterzogen. Erforderliche Anpassungen und Korrektu­ren wurden in enger Abstimmung zwischen AVV, VRS und Bezirksregierung Köln bereits vorgenommen. Der nun vorliegende und der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf ist mit der Bezirksregierung Köln somit endabge­stimmt.

 

Gegründet und getragen wird der neue Dachzweckverband ausschließlich von den beiden Trägerzweck­verbänden ZV VRS und ZV AVV. Im Hinblick auf die dauerhafte Verankerung des neuen Dachzweckver­bandes in der Region Rheinland soll diese Satzung auch von den Kommunalparlamenten der VRS- und der AVV-Verbandsmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

Um die Aufgabenwahrnehmung ab 01.01.2008 durch den Dachzweckverband sicherstellen zu können, ist es erforderlich, dass die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des ZV NVR noch im Dezem­ber 2007 stattfindet. Unter Berücksichtigung der Feiertage konnte hierfür mit den Beteiligten noch ein Ter­min für den 19.12.2007 vereinbart werden.

 

Vor der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung muss gemäß § 11 Abs. 2 GkG NRW die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des ZV NVR mit der Genehmigung der Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln erfolgt sein.

 

Für die Ausgabe des Amtsblatts am 17.12.2007 ist bereits am Montag, 10.12.2007, Redak­tionsschluss.

 

Die endgültige Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des ZV AVV ist daher für die planmäßige Sitzung am 05.12.2007 vorgesehen (vgl. beigefügter Zeitplan / Anlage 2). Es ist demzufolge zwingend erforderlich, dass die Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der AVV-Verbandsmitglie­der bis spätestens 04.12.2007 herbeigeführt wird.

 

Die Gründung des ZV NVR bzw. der in der Satzung vorgesehenen Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) wird zu keinen Finanzbelastungen der AVV-Verbandsmitglieder führen.

 

Die Verwaltung hatte zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung den städtischen Mitgliedern in der Verbandsversammlung kurzfristig eine Stellungnahme zu der am 25.10.2007 verteilten Fassung der Satzung zukommen lassen, die sich im Wesentlichen auf die Ausführungen bzw. Formulierungen zur Beteiligung der Aufgabenträger bezieht. Wie auch die Städte Köln und Bonn, die ebenfalls an ihren Trägerzweckverband VRS heran getreten sind, betrachtet die Fachverwaltung es als sinnvoll, eine enge Verzahnung von SPNV und kommunaler Verkehrsplanung, z.B. durch einen Facharbeitskreis, zu gewährleisten. Es sollte geprüft werden, inwieweit dies an geeigneter Stelle in den Gründungsdokumenten des Zweckverbandes verankert werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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