Entscheidungsvorlage - FB 11/0153/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Aachen zur Aufgabenwahrnehmung der Unterhaltssicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.11.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Erklärter gemeinsamer Wille zwischen Kreis Aachen und Stadt Aachen ist, dass im laufenden Prozess zur Bildung der StädteRegion Aufgaben im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung bereits übertragen werden können. Eine verstärkte Kooperation bei neuen Aufgaben bzw. bei Personalveränderungen im Vorgriff auf die StädteRegion ist ausdrücklich gewünscht.
Im Bereich der Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind die Fallzahlen stark rückläufig.
Die Stelleninhaberin beim Kreis Aachen hat mit Wirkung vom 01.05.2006 Altersteilzeit in Anspruch genommen. Zur Zeit werden diese Aufgaben von einer Mitarbeiterin dort zusätzlich wahrgenommen. Der Aufwand beträgt ca. 10 Stunden pro Woche.
Im Fachbereich Soziales und Ausländerwesen der Stadt Aachen sollen die Aufgaben im dortigen Sachgebiet Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende gebündelt und der einen Stelleninhaberin übertragen werden, die bisher zu 50% ihrer Tätigkeit für diesen Bereich zuständig ist. Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung hat der Maßnahme zugestimmt.
Daher soll die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Durch die gewählte delegierende Form der Vereinbarung wird die Zuständigkeit des Kreises Aachen auf die Stadt Aachen übertragen, so dass die Stadt Aachen die Aufgaben nach dem USG auch für das Kreisgebiet nach außen in eigener Zuständigkeit ausführen wird. Von verschiedenen Kommunen in NRW wurde die Aufgabenübertragung mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörden bereits umgesetzt.
Die freien personellen Kapazitäten auf Seiten der Stadt können gegen Erstattung der Arbeitsplatzkosten sinnvoll und zweckmäßig genutzt werden. Durch die Regelung ist eine zeitnahe und fachgerechte Bearbeitung der Anträge im Zuständigkeitsbereich des Kreises Aachen sichergestellt. Der Fachbereich Personal und Organisation hat mit Schreiben vom 23.10.2007 eine Voranfrage an die Bezirksregierung Köln zum Antrag auf Genehmigung gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW gestellt, um baldmöglich die Aufgaben des Kreises übernehmen zu können. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.10.2007der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.
Mit dem Übergang der Aufgaben auf die StädteRegion entsprechend der Beschlusslage der Verbandsversammlung des Zweckverbandes StädteRegion vom 21.11.2006 verliert diese Vereinbarung ihre Gültigkeit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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