Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0215/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe; hier: Helene-Weber-Haus - kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Tiltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
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|
|
27.11.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Träger „Helene-Weber-Haus, Katholisches Forum für Erwachsenen- und
Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.“ verfügt seit 1978 über
fundierte Erfahrungen im Bereich der Familienbildung. Seit dem 1.1.2006 ist das Helene Weber Haus als
Familienbildungsanbieter in der Stadt Aachen tätig.
Das
Konzept des Helene-Weber-Hauses ist durch einen lebensbegleitenden und
sozialräumlichen Ansatz gekennzeichnet. Bildung wird „dezentral dort wo die
Menschen leben...“(Konzept Helene-Weber-Haus, Seite 2) angeboten. In den
Stadtteilen Brand, Burtscheid, Dienscher Hof, Forst, Eilendorf, Haaren,
Laurensberg, Mitte, Oberforstbach, Richterich und Walheim fanden diese Angebote
des Helene-Weber-Hauses statt. Ein
Kontaktbüro des Helene-Weber-Hauses wurde im Herbst 2006 in Aachen, Eupener
Str. 134 im neuen Haus der Regionen, vormals Haus Eich, eröffnet. Im Stadtteilbüro Stettiner Str. 8 stehen
die Kooperation mit den Familienzentren im Mittelpunkt.
Der
Träger will die Zugänge unterschiedlicher Milieus zur Familienbildung erhöhen.
Während in der Regel Familienbildung
wegen der Zahlung von Gebühren
vorwiegend von der Mittelschicht in Anspruch genommen wird, sollen durch
Netzwerkarbeit mit den Familienzentren, den Pfarrgemeinden und dem Jugendamt
Bildung breiteren Bevölkerungsschichten, hier sind besonders bildungsungewohnte
Eltern zu nennen, erreicht werden.
In
der Stadt Aachen hat der Träger im Jahr 2006 2317 Unterrichtseinheiten aus dem Themenkreis der
Familienbildung für Kinder, Jugendliche und Eltern durchgeführt. Im Jahr 2007
sind bereits in Aachen bis zum 31.8.07 in 142 Kurs 2305 Unterrichtstunden für 1671 Erwachsene
und 698 Kinder erteilt worden. Das zeigt, dass das Angebot des Trägers gut angenommen und der
Bedarf getroffen wird.
Der
Träger beantragt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75
SBG VIII für den Bereich Aachen-Stadt.
Eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe liegt für Aachen-Land vor. Sie ist für
Landesförderung nach dem Weiterbildungsgesetz erforderlich. Ein Antrag auf
Landesmittel kann erst im zweiten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt
werden, also in diesem Jahr. Im fünften Jahr nach der Anerkennung kann dann
eine Förderung geschehen. Der Träger möchte gerne diese Förderung erhalten und
in der Stadt Aachen einsetzen.
Die
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe darf nur erfolgen, wenn alle
Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach §75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
vom 14.04.1994 und
der
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt
sind. Sie sind in der folgenden
Tabelle aufgelistet, danach erfüllt der Träger alle Anforderungen.
Anerkennung freier Träger der
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien: Profil
des Trägers:
Helene-Weber-Haus, Kath.
Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
(HWH)
Grundlage
der Kriterien
|
|
|
Der
anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein,
d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen |
Der
Träger bietet Leistungen nach §
16,17 und 18 SGB VIII an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der
Aufgaben der Jugendhilfe bei. |
|
Außerdem müssen Träger der freien
Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe
erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl ·
nach der
Satzung als auch ·
in der
praktischen Arbeit als
ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen. |
Die
Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, das
Programm und dem vorliegenden päd. Konzept deutlich. Die
Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit des Trägers in Aachen Stadt für
den Bereich der Familienbildung. Bei Anerkennung wird dieses im
Anerkennungsbescheid zum Ausdruck kommen. Die
Anerkennung vom Kreis Aachen liegen für den Bereich der Familienbildung
bereits vor. |
|
Voraussetzung
der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl
darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen
verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann
anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest
vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. |
Liegt
vor |
|
Eine
Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der
fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). |
|
|
Im
Einzelnen |
Beurteilung der
Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen
werden: |
|
·
Art und
Umfang der durchgeführten Maßnahmen, |
Im
Bereich der Familienbildung wurden in Aachen Stadt insgesamt 2317
Unterrichtseinheiten in 2006 durchgeführt . |
|
·
Zahl der
Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, |
1469
Erwachsene und 688 Kinder nahmen
in Aachen im Jahr 2006 an den o.g. Angeboten teil. |
|
·
Zahl und
Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, |
Der
Träger beschäftigt insgesamt 10 Mitarbeiterinnen. |
|
·
Zusammenarbeit
mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe, |
Der
Träger arbeitet mit folgenden öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
zusammen.
|
|
·
Solidität
der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse |
Der
Rechnungsprüfungsbericht 2005
liegt vor. |
|
|
Eine
sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst möglich, wenn der
freie Träger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr kontinuierlich tätig
gewesen ist |
Die
Kath. Arbeitsgemeinschaft für Familienbildung Helene-Weber-Haus, Vorläufiger
des jetzigen Trägers wurde am
2.Juni 1978 ins Vereinsregister eingetragen. Der Träger verfügt über
umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Familienbildung, so dass eine sichere
Beurteilung des Trägers möglich ist. |
Die
Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen
Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen
deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und
anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann |
Der
Träger ist in den Gremien der Jugendhilfeplanung tätig. Er
ist Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft nach §78 SBG VIII Förderung der Erziehung der Familie. |
|
Gewähr
für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4
SGB VIII) Die Erfüllung von Aufgaben der
Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge
Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre
Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre
Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu
erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes
förderliche Arbeit. |
Der
Konzeption der Eltern- und Familienbildungsarbeit des Helene-Weber-Hauses,
ist zu entnehmen der Träger im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages
tätig ist. |
|
Der Antrag soll folgende Angaben
enthalten: |
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|
·
den
vollständigen satzungsmäßigen Namen; |
Liegt vor |
|
·
die
postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); |
Liegt
vor |
|
·
eine
ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; |
Liegt
vor |
|
·
Namen,
Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; |
Liegt
vor |
|
·
Zahl der
örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); |
Nicht
relevant |
|
·
Zahl der
Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; |
34
Mitglieder |
|
·
Höhe des
monatlichen Beitrages; |
Es
wird kein monatlicher Beitrag erhoben |
|
·
Zeitpunkt
der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe |
1978
|
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Dem Antrag soll beigefügt werden: ·
die Satzung
und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer
Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; |
Liegt
vor |
|
·
Bescheinigung
des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; |
Liegt
vor |
|
·
ein
Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des
letzten Jahres vor Antragstellung; |
Liegt
vor |
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·
ein Exemplar
der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; |
Liegt
vor |
|
·
bei
eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, |
Liegt
vor |
|
·
die nicht
als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; |
Nicht
relevant |
|
·
bei
Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden
Untergliederungen mit deren Anschrift |
Nicht
relevant |
Anlage:
Vereinssatzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,1 kB
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