Entscheidungsvorlage - FB 51/0216/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII; hier: Sozialfonds FH Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Tiltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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27.11.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für studierende Eltern bietet die Fachhochschule
Aachen durch den Träger „Sozialfonds der Fachhochschule Aachen e.V.“ ein
qualifiziertes Betreuungsangebotsangebot für Kinder unter 3 Jahre an, um das
Studieren mit Kind zu erleichtern. In 2 Betreuungsgruppen werden 16 Plätze für
Kinder unter 3 Jahren angeboten, z.Z. werden 8 Kinder in den Räumen der
Fachhochschule, Bayernallee 9, betreut.
Eine
vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Tageseinrichtung § 45 KJAG durch das
Landesjugendamt Rheinland ist mit Datum vom 12.9.07 erteilt worden. Das
Landesjugendamt Rheinland hat als Voraussetzung zur Erteilung der entgültigen
Betriebserlaubnis neben personellen und
räumlichen Auflagen, auch die Anerkennung als Träger freier Träger der
Jugendhilfe § 75 SGB VIII empfohlen.
Eine
Gruppenleiterin wurde vom Sozialfonds zum 1.3.06 und zwei Betreuerinnen zum
1.1.2007 bzw. 1.3.07 eingestellt.
Die
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe darf nur erfolgen, wenn alle
Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach §75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
vom 14.04.1994 und
der
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt
sind. Die Kriterien sind in der
folgenden Tabelle aufgelistet und dem Trägerprofil gegenüber gestellt. Die
Vorerfahrungen des Trägers in der Betreuung von Kindern werden als Zeiten anerkannt,
so dass auch das Kriterium, dass der Träger seit mehr als ein Jahr tätig sein
soll, erfüllt ist.
Kriterien: Profil
des Trägers:
Grundlage
der Kriterien:
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Der
anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein,
d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen. |
Der
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. ist Träger einer Spielgruppe. Er
erbringt somit unmittelbare Leistungen der Jugendhilfe § 22 SGBVIII. In
der geänderten Fassung der Satzung des Sozialfonds FH Aachen e.V. ist §2
Zweck und Aufgaben des Vereins heißt es „...die Einrichtung und Betreibung
einer Kindertagessstätte gem.2 KgG“ In
der Mitgliederversammlung vom 27.02.2007 hat der Sozialfonds FH Aachen e.V.
die Trägerschaft von 2 Spielgruppen
beschlossen. |
|
Außerdem müssen Träger der freien
Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe
erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl ·
nach der
Satzung als auch ·
in der
praktischen Arbeit als
ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen. Im
Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche
vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung
bezieht. |
Der
Verein wurde 1984 zunächst gegründet, um den Mitgliedern der Studentenschaft
der Fachhochschule Aachen in sozialen, kulturellen und sportlichen Belangen
zu unterstützen und die Zusammenführung von Mitgliedern und ehemaligen
Mitgliedern der Fachhochschule. Die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe soll sich auf die Leistungen
gemäß § 22 SGBVIII ff beziehen. Das zeigt sich sowohl in der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit des Trägers. Siehe
Anlage „Satzung“ Der
Bescheid wird entsprechend verfasst. |
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Voraussetzung
der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl
darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen
verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann
anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest
vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. |
Die
Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes liegt vor. |
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Eine
Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der
fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). |
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Im
Einzelnen |
Beurteilung der
Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen
werden: |
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·
Art und
Umfang der durchgeführten Maßnahmen, |
Für
studierende Eltern bietet die Fachhochschule Aachen ein qualifiziertes
Betreuungsangebotsangebot für Kinder unter 3 Jahre an, um das Studieren mit
Kind zu erleichtern. In 2 Spielgruppen werden 16 Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren angeboten, z.Z. werden 8 Kinder in den Räumen der
Fachhochschule, Bayernallee 9, betreut. |
|
·
Zahl der
Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, |
Der
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. hat zum jetzigen Zeitpunkt 147 Mitglieder. |
|
·
Zahl und Qualifikation
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, |
Der
Sozialfonds beschäftigt eine ausgebildete Erzieherin in der Funktion der
Gruppenleiterin, eingestellt zum 1.3.07 und zwei
Betreuerinnen, eingestellt zum 1.1.07 und 1.3.07. |
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·
Zusammenarbeit
mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe, |
Der
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. ist dem DPWV als Dachverband
angeschlossen. Sie arbeiten im Aachener Bündnis für Familie in der
Arbeitsgruppe Uni und Kind aktiv mit. Es
bestehen Kontakte zum Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt zur
Erteilung der Betriebserlaubnis. |
|
·
Solidität
der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse |
Siehe
Satzung §3 und die Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und
Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“ |
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Eine
sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst möglich, wenn der
freie Träger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr kontinuierlich tätig
gewesen ist. |
Obwohl
der Verein als Träger der Spielgruppe noch kein Jahr tätig ist, sind die
Vorerfahrungen, dokumentiert durch die beigefügten Erfahrungsberichte (1997
und 2004), und als Zeiten anzuerkennen. Das Angebot ist zunächst als Elternselbsthilfeorganisation gestartet, entwickelte sich aufgrund
des gestiegenen Bedarfs immer mehr zu einem professionellen Angebot der
Fachhochschule für ihre Studierenden mit Kind. Siehe
Anlage „Erfahrungsberichte 1997 und 2004“ |
Die Anerkennung soll solchen
Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung
der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende
Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit
erwartet werden kann. |
An
einer maßgebenden Form der Beteiligung an den Gremien der Jugendhilfeplanung
ist der Träger interessiert. |
|
Gewähr
für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4
SGB VIII) Die Erfüllung von Aufgaben der
Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge
Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre
Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre
Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu
erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes
förderliche Arbeit. |
Die
Satzung als auch die praktische Arbeit des Vereins gibt keinen Hinweis, dass
die Gewährung der Ziele des Grundgesetzes nicht gegeben ist. Siehe
Anlage „Satzung“ Das
vom Vorstand verabschiedete pädagogische Konzept zeigt, dass die Kinder in
ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden sollen. Siehe
Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“ |
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Der Antrag soll folgende Angaben
enthalten: |
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|
·
den
vollständigen satzungsmäßigen Namen; |
Liegt
vor |
|
·
die
postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); |
Liegt
vor |
|
·
eine
ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; |
Liegt
vor Anlage
„Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“ |
|
·
Namen,
Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; |
Liegt
vor Siehe
Anlage „Vorstandsmitglieder Sozialfonds FH Aachen e.V. |
|
·
Zahl der
örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); |
Nicht
erforderlich |
|
·
Zahl der
Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; |
147 |
|
·
Höhe des
monatlichen Beitrages; |
6
€ für StudentenInnen 16€
für alle anderen Mitglieder 50€für
alle juristischen Personen |
|
·
Zeitpunkt
der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe |
Die
Trägerschaft für das jetzige Angebot der Spielgruppen wurde mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 27.02.07 übernommen. |
|
Dem Antrag soll beigefügt werden: ·
die Satzung
und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer
Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; |
Liegt
vor Siehe
Anlage „Satzung“ |
|
·
Bescheinigung
des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; |
Liegt
vor |
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·
ein
Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des
letzten Jahres vor Antragstellung; |
Siehe
Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des
Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“ |
|
·
ein Exemplar
der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; |
Erfahrungsberichte 1997 und 2004
liegen vor |
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·
bei
eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister |
Liegt
vor |
Anlagen:
- Vereinssatzung
- „Ziele,
Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds
Fachhochschule Aachen e.V.“
- Erfahrungsberichte des
Vereins
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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838 kB
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3
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(wie Dokument)
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165,2 kB
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