Entscheidungsvorlage - FB 51/0216/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Sozialfonds FH Aachen e.V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für studierende Eltern bietet die Fachhochschule Aachen durch den Träger „Sozialfonds der Fachhochschule Aachen e.V.“ ein qualifiziertes Betreuungsangebotsangebot für Kinder unter 3 Jahre an, um das Studieren mit Kind zu erleichtern. In 2 Betreuungsgruppen werden 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten, z.Z. werden 8 Kinder in den Räumen der Fachhochschule, Bayernallee 9, betreut.

 

Eine vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Tageseinrichtung § 45 KJAG durch das Landesjugendamt Rheinland ist mit Datum vom 12.9.07 erteilt worden. Das Landesjugendamt Rheinland hat als Voraussetzung zur Erteilung der entgültigen Betriebserlaubnis neben personellen und  räumlichen Auflagen, auch die Anerkennung als Träger freier Träger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII empfohlen.

 

Eine Gruppenleiterin wurde vom Sozialfonds zum 1.3.06 und zwei Betreuerinnen zum 1.1.2007 bzw. 1.3.07 eingestellt.

 

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe darf nur erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach  §75 SGB  VIII  der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und

der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.  Die Kriterien sind in der folgenden Tabelle aufgelistet und dem Trägerprofil gegenüber gestellt. Die Vorerfahrungen des Trägers in der Betreuung von Kindern werden als Zeiten anerkannt, so dass auch das Kriterium, dass der Träger seit mehr als ein Jahr tätig sein soll, erfüllt ist.

 

Kriterien:                                                                      Profil des Trägers:

 

Grundlage der Kriterien:

  • Grundsätze der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach  § 75 SGB   der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und
  • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994

 

 

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen.

Der Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. ist Träger einer Spielgruppe. Er erbringt somit unmittelbare Leistungen der Jugendhilfe § 22 SGBVIII.

 

In der geänderten Fassung der Satzung des Sozialfonds FH Aachen e.V. ist §2 Zweck und Aufgaben des Vereins heißt es „...die Einrichtung und Betreibung einer Kindertagessstätte gem.2 KgG“

 

In der Mitgliederversammlung vom 27.02.2007 hat der Sozialfonds FH Aachen e.V. die Trägerschaft von 2 Spielgruppen  beschlossen.

 

Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl

·         nach der Satzung als auch

·         in der praktischen Arbeit

als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen.

Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht.

 

Der Verein wurde 1984 zunächst gegründet, um den Mitgliedern der Studentenschaft der Fachhochschule Aachen in sozialen, kulturellen und sportlichen Belangen zu unterstützen und die Zusammenführung von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der Fachhochschule.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe soll sich auf die Leistungen gemäß § 22 SGBVIII ff beziehen. Das zeigt sich sowohl in der Satzung als auch in der praktischen Arbeit des Trägers.

Siehe Anlage „Satzung“

 

Der Bescheid wird entsprechend verfasst.

Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist.

 

Die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes liegt vor.

Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).

 

 

Im Einzelnen

 

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden:

 

·         Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,

Für studierende Eltern bietet die Fachhochschule Aachen ein qualifiziertes Betreuungsangebotsangebot für Kinder unter 3 Jahre an, um das Studieren mit Kind zu erleichtern. In 2 Spielgruppen werden 16 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten, z.Z. werden 8 Kinder in den Räumen der Fachhochschule, Bayernallee 9, betreut.

·         Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen,

Der Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. hat zum jetzigen Zeitpunkt  147 Mitglieder.

·         Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

Der Sozialfonds beschäftigt eine ausgebildete Erzieherin in der Funktion der Gruppenleiterin, eingestellt zum 1.3.07 und

zwei Betreuerinnen, eingestellt zum 1.1.07 und 1.3.07.

·         Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe,

Der Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V. ist dem DPWV als Dachverband angeschlossen. Sie arbeiten im Aachener Bündnis für Familie in der Arbeitsgruppe Uni und Kind aktiv mit.

Es bestehen Kontakte zum Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt zur Erteilung der Betriebserlaubnis.

·         Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse

 

 

Siehe Satzung §3 und die Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“

 

 

Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist.

 

Obwohl der Verein als Träger der Spielgruppe noch kein Jahr tätig ist, sind die Vorerfahrungen, dokumentiert durch die beigefügten Erfahrungsberichte (1997 und 2004), und als Zeiten anzuerkennen. Das Angebot  ist zunächst als Elternselbsthilfeorganisation  gestartet, entwickelte sich aufgrund des gestiegenen Bedarfs immer mehr zu einem professionellen Angebot der Fachhochschule für ihre Studierenden mit Kind.

Siehe Anlage „Erfahrungsberichte 1997 und 2004“

Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann.

An einer maßgebenden Form der Beteiligung an den Gremien der Jugendhilfeplanung ist der Träger interessiert.

 

 

 

 

Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)

Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

 

 

Die Satzung als auch die praktische Arbeit des Vereins gibt keinen Hinweis, dass die Gewährung der Ziele des Grundgesetzes nicht gegeben ist.

Siehe Anlage „Satzung“

Das vom Vorstand verabschiedete pädagogische Konzept zeigt, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden sollen.

Siehe Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“

Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:

 

·         den vollständigen satzungsmäßigen Namen;

Liegt vor

·         die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);

Liegt vor

·         eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform;

Liegt vor

Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“

·         Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;

Liegt vor

Siehe Anlage „Vorstandsmitglieder Sozialfonds FH Aachen e.V.

·         Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);

Nicht erforderlich

·         Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;

147

·         Höhe des monatlichen Beitrages;

6 € für StudentenInnen

16€ für alle anderen Mitglieder

50€für alle juristischen Personen

 

·         Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe

 

Die Trägerschaft für das jetzige Angebot der Spielgruppen wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.02.07 übernommen.

Dem Antrag soll beigefügt werden:

·         die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;

 

Liegt vor

Siehe Anlage  „Satzung“ 

·         Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO;

Liegt vor

 

·         ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;

Siehe Anlage „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“

·         ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers;

 Erfahrungsberichte 1997 und 2004 liegen vor

·         bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Liegt vor

Anlagen:

  • Vereinssatzung
  • „Ziele, Entwicklungsgeschichte, Aufgaben und Organisationsform des Sozialfonds Fachhochschule Aachen e.V.“
  • Erfahrungsberichte des Vereins

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Können sich je nach Beschlussfassung ergeben.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...